# taz.de -- Kommentar Siemens-Urteil: Manager haften für ihre Fehler
       
       > Nicht jedes Wirtschaftsdelikt wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das
       > ist ein gutes Zeichen.
       
 (IMG) Bild: Soll für die Siemens-Affären in die Verantwortung genommen werden: Ex-Siemenschef von Pierer.
       
       Das war knapp. Wäre die Strafe nur um einen Tag höher ausgefallen - der
       frühere Siemens-Manager Reinhard S. wäre ohne Bewährung in den Knast
       gewandert. Genau zu zwei Jahren wurde der Quasi-Kronzeuge im ersten
       Münchner Schmiergeldprozess am Montag verurteilt - das ist die Höchstgrenze
       für Bewährungsstrafen.
       
       Was nach richterlicher Milde klingt, sendet dennoch ein klares Signal: Ab
       sofort müssen bei Schmiergeldaffären auch Manager - das einstige Rückgrat
       der "Deutschland AG" - mit harten Urteilen rechnen. Im Zweifelsfall auch
       mit Gefängnisstrafen.
       
       Reinhard S., dieser brave Buchhalter aus Erding bei München, kam nur
       deswegen so glimpflich davon, weil er umfangreich ausgepackt hat und
       geständig war. 38 Aktenordner schleppte er in den letzten eineinhalb Jahren
       als Material zu den Ermittlern, nachdem der mächtige Siemens-Konzern ihre
       so wichtige Hilfskraft feige hatte fallen lassen. Andere Siemensianer -
       darunter ehemalige Vorstandsmitglieder - haben im Prozess trotz
       Zeugenladung nicht ausgesagt, wie das Gericht am Montag kritisch anmerkte.
       Sie konnten verweigern, weil teilweise auch gegen sie ermittelt wird. Ob
       das im Einzelfall klug war, wird sich zeigen: Allzu deutlich wurde in
       diesem ersten Prozess, dass die Manager bis ganz oben Bescheid wissen
       mussten. Dass sie die Untreue, wegen derer Reinhard S. verurteilt worden
       ist, und nachfolgend die milliardenschweren Bestechungen auf der ganzen
       Welt gebilligt und gefordert haben - auch wenn es auf den Papieren oft
       anders aussieht.
       
       Etwa 300 Siemensianer stehen derzeit noch auf der Liste der Ermittler. Sie
       müssen sich Sorgen machen, wenn sie nicht ausgepackt haben - genau wie auch
       unsauber agierende Manager in anderen Unternehmen. Der Mannesmann-Prozess
       endete für Deutsche-Bank-Chef Josef "Victory" Ackermann mit einem
       Freispruch, der Berliner Bankenskandal mit milden Urteilen. Dagegen setzen
       die Siemens-Ermittlungen und dieses erste Urteil nun das richtige Zeichen:
       Nicht jedes Wirtschaftsdelikt kann mit einem Deal nach § 153a
       Strafprozessordnung rechnen - also damit, wegen Geringfügigkeit
       unspektakulär eingestellt zu werden. MAX HÄGLER
       
       28 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Max Hägler
       
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