# taz.de -- Folgen des Siemens-Schmiergeldskandals: Von Pierer und Kleinfeld soll zahlen
       
       > Der Münchner Technologiekonzern verklagt elf ehemalige Spitzenmanager auf
       > Schadenersatz. Darunter auch: Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld.
       
 (IMG) Bild: Soll für die Siemens-Affären in die Verantwortung genommen werden: Ex-Siemenschef von Pierer.
       
       MÜNCHEN taz Kaum ist das erste Gerichtsurteil gesprochen im Falle der
       schwarzen Kassen von Siemens, kommt auch schon der zivilrechtliche
       Nachschlag: Der Aufsichtsrat des Münchner Konzerns kündigte am Dienstag an,
       von elf ehemaligen Mitgliedern des Zentralvorstands Schadenersatz zu
       verlangen, unter anderem auch von Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld.
       
       Die Manager hätten in den Jahren 2003 bis 2006 ihre Aufsichtspflichten
       verletzt. Damit seien illegale Geschäftspraktiken möglich geworden, etwa
       der Aufbau der geschmierten Gewerkschaft AUB und "umfangreiche Bestechungen
       im ausländischen Geschäftsverkehr", die das Unternehmen letztendlich
       millionenschwer belastet hätten.
       
       Unternehmenskreise bestätigten der taz, dass das Unternehmen alle
       restlichen Verbindungen zu den Exmanagern kappen will. Sie sollen nicht
       mehr bei Mandaten unterstützt werden, auch Beraterverträge würden
       gekündigt. Außerdem könnten sie nicht mehr auf Vergünstigungen wie
       Dienstwagen oder Büros in Konzerngebäuden zurückgreifen. Damit verliert
       Ex-Konzern- und -Aufsichtsratschef Pierer auch sein Büro in der Münchner
       Zentrale.
       
       Bereits Ende letzten Jahres hat der neue Konzernchef Peter Löscher die
       Führungskräfte wissen lassen, dass niemand die Korruptionsvorwürfe "mit
       einfachem Bedauern abhaken" könne. Grund sind die ungehaltenen Aktionäre.
       "Der Aufsichtsrat muss handeln, um nicht selbst schadenersatzpflichtig zu
       werden", erläuterte ein Unternehmenssprecher.
       
       Seit dem sogenannten Arag-Urteil im Jahr 1997 hat der Bundesgerichtshof
       (BGH) festgelegt, dass die aufsichtsführenden Gremien Sanktionen ergreifen
       müssen, da sie sonst selbst zur Verantwortung gezogen werden können. Neben
       dem kaum bezifferbaren Imageverlust musste Siemens bislang 1,3 Milliarden
       Euro zur Bewältigung der Schmiergeldaffäre aufwenden. Hauptkostenpunkt
       waren dabei Bußgelder und Beraterkosten.
       
       Für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist die
       Entscheidung des Aufsichtsrats "konsequent". Auch die DSW weist darauf hin,
       dass nach der Rechtsprechung des BGH keine andere Entscheidung hätte
       erfolgen können. Zwar seien die erwartbaren Schadenersatzzahlungen für
       Siemens wohl nur eher symbolische Größen, aber dennoch in ihren Dimensionen
       einzigartig in Deutschland.
       
       "Dieser Fall hat Signalwirkung für die gesamte deutsche Wirtschaft.
       Spätestens jetzt wissen korrupte Manager, was sie zu erwarten haben", sagte
       DSW-Sprecher Marco Carbas der taz. Auch wenn die Manager mit ihrem
       korrupten Handeln vielleicht den Unternehmensgewinn steigern wollten, sei
       es nun einmal "erste Pflicht", sich an die Gesetze zu halten. Zugleich
       warnte er vor einer übermäßigen Risikoscheu in deutschen Unternehmen. Schon
       seit 2005 sei gesetzlich geregelt, dass "der Manager ruhig Fehler machen
       darf - aber er muss begründet abwägen und sich an die Gesetze halten", sagt
       Carbas.
       
       29 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Max Hägler
       
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