# taz.de -- Krank durch Tonerstaub: Kündigung rechtens
       
       > Ein an den Folgen von Tonerstaub chronisch erkrankter Mitarbeiter des
       > Deutschen Roten Kreuzes (DRK) muss nach Gerichtsurteil seine Kündigung
       > akzeptieren.
       
 (IMG) Bild: Unter Verdacht: Toner
       
       BONN taz Der Angestellte T. C. *, der beim Landesverband Westfalen-Lippe
       des DRK beschäftigt war, wurde von diesem wegen erheblicher Fehlzeiten
       gekündigt. Der Diplom-Kaufmann war in diesem Jahr nur an zwölf Tagen an
       seinem Arbeitsplatz. T. C. hatte daraufhin auf Feststellung der
       Unwirksamkeit der Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Münster wies die
       Klage am Montag zurück. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
       
       Bei T. C. sind erstmals im Jahr 2000 gesundheitlichen Beschwerden im
       Zusammenhang mit Tonerstaub aufgetreten. Die Symptome verstärkten sich, als
       er im September 2000 beim DRK eingestellt wurde und dort in der Nähe von
       mehreren Laserdruckern und Kopierern arbeitete. Seitdem leidet T. C. unter
       einer chronischen Bronchitis und Asthma. Im März 2006 erlitt der 36-jährige
       einen Asthmaanfall und wurde auf der Intensivstation behandelt. Es folgte
       eine Operation der chronisch vereiterten Nasennebenhöhlen.
       
       Ende März 2007 stellte er daraufhin mit seinem Arzt einen Antrag auf
       Berufsunfähigkeit. Ein Gutachten für die Unfallkasse des Bundes bescheinigt
       T. C., es gebe "Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der
       Entstehung der Erkrankung und einer berufsbedingten schädigenden Einwirkung
       von Tonerstaub auf die Atemwege". Eine Entscheidung über T. C.s
       Berufsunfähigkeit steht bislang aber noch aus.
       
       Obwohl T. C. vom DRK ein Büro zugewiesen wurde, das weiter von den Druckern
       entfernt lag, wurde er immer wieder krankgeschrieben, da die Beschwerden
       anhielten. Für das DRK war dies Anlass für die im März 2008 ausgesprochene
       krankheitsbedingte Kündigung. T. C. erwägt nun entweder beim
       Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung zu gehen oder Revision beim
       Bundesarbeitsgericht einzulegen. Vom DRK-Landesverband war keine
       Stellungnahme zu erhalten. "Wir äußern uns nicht zu schwebenden Verfahren",
       so DRK-Sprecherin Claudia Zebandt.
       
       Die genauen gesundheitlichen Auswirkungen von Tonerstaub aus Laserdruckern
       und Kopierern sind bis heute ungeklärt. Es ist wissenschaftlich erwiesen,
       dass die winzigen Nanopartikel über Atemwege und Blut direkt in Organe
       gelangen und dort lokale Entzündungen verursachen können. "Aus
       gesundheitlicher Sicht besteht die Vermutung, dass Personen mit einem
       überempfindlichen Bronchialsystem verstärkt gegenüber Emissionen aus
       Fotokopierern und Druckern reagieren", so Professor Volker
       Mersch-Sundermann vom Universitätsklinikum Freiburg. Nach einer Studie der
       Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wirken Tonerfeinstäube
       toxisch und krebserregend. Nach Angaben der EU-Kommission sterben jährlich
       in Europa mehr als 288.000 Menschen durch Feinstaub, der unter anderem
       durch Toner freigesetzt wird.
       
       * Name ist der Redaktion bekannt
       
       8 Sep 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marvin Oppong
       
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