# taz.de -- Gleichbehandlung: Keine Arbeit ohne rechten Glauben
> Für die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg kümmerte sich
> Christina Hansen* um Behinderte. Bis zu dem Tag, an dem die
> Personalabteilung herausfand, dass sie der falschen Kirche angehört. Ob
> ihr das Gleichbehandlungsgesetz hilft, ist offen.
(IMG) Bild: Die zwölf Jünger beim letzten Abendmahl: Neuapostolische Christen glauben, dass ihre heutigen Apostel ähnlich wirken.
Christina Hansen* hat als Aushilfskraft behinderte Menschen für die
Evangelische Stiftung Alsterdorf betreut. Seit Anfang Januar ist damit
Schluss: Die Hamburger Stiftung lässt sie nicht weiterarbeiten, weil sie
den falschen Glauben hat.
Mitte Dezember erhält Christina verspätet einen Personalfragebogen der
Stiftung Alsterdorf. Gewissenhaft füllt sie ihn aus, auch das Feld mit der
Frage nach ihrer Konfession: neuapostolisch. Knapp drei Wochen später ruft
die Stiftung bei ihr an: Man könne Christina nicht weiterbeschäftigen, da
sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sei. Das sei nun mal Pflicht
und stünde auch so im Vertrag. Die Neuapostolische Kirche (NAK) sei eine
Sekte. Wolle sie bleiben, müsse sie austreten. Christina ist geschockt,
verweist jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, siehe
Kasten).
Ob sie sich darauf berufen kann, ist umstritten. Personalleiter Wolfgang
Nipken pocht auf den Tarifvertrag, der eine Ausnahme für konfessionelle
Einrichtungen vorsehe. Norbert Proske von der Gewerkschaft Ver.di behauptet
das Gegenteil: Es gebe zwei unterschiedliche Tarifverträge - einen für
Kirchen und einen für Diakonien. Letzterer sehe eben nicht vor, dass
Beschäftigte einer christlichen Kirche angehören müssten. Proske empört
zudem, "dass die Kirchenzugehörigkeit so eng ausgelegt wird."
Bis zum Rausschmiss war alles ganz gut gelaufen für Christina: Im September
2008 zog die 24-Jährige nach Hamburg, um eine Ausbildung zur
Ergotherapeutin anzufangen. Das Geld war knapp. Klar, dass sie sich freute,
bei der Stiftung Alsterdorf arbeiten zu können.
Dank ihrer Ausbildung zur Heilerziehungshelferin kümmerte sie sich dort
seit November um Wohngruppen von Menschen mit geistiger oder körperlicher
Behinderung. Christina gab ihnen "lediglich Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie
sagt. Die Arbeit gefällt ihr, die Kollegen schätzen sie. Die Behinderten
vermissen Christina bereits jetzt.
Gemeinhin wird im Zusammenhang mit Kirchen und deren Einrichtungen von so
genannten verkündigungsnahen und verkündundigungsfernen Tätigkeiten
gesprochen. Pastoren und Gemeindepädagogen zum Beispiel zählen zur ersten,
Krankenpfleger und Reinigungskräfte zur zweiten Kategorie. Denn nicht jeder
Angestellte hat zur Aufgabe, die religiösen Werte des Arbeitgebers zu
verkünden oder christliche Seelsorge zu betreiben.
Die Zuordnung erweist sich oft als schwierig. "Das Dunkelfeld ist groß",
sagt Klaus Bertelsmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Die Leute wehren sich
zu wenig, leider sind alles Einzelfallentscheidungen", beklagt er sich. Die
Evangelische Stiftung Alsterdorf verstoße eindeutig gegen das AGG, im
Besonderen gegen den Paragraphen 9: Schließlich sei die Aufgabe von
Christina Hansen nicht die seelische Betreuung, sondern die Hilfe und
Pflege bei Wohngruppen behinderter Menschen gewesen.
Der Pressesprecher der Stiftung Alsterdorf sieht das gar nicht so
eindeutig. "Das ist nun mal ein sehr schwammiger Bereich", sagt Wolfram
Scharenberg. "Wo fängt denn Verkündigung an?" Es gehe um die innere
Einstellung der Angestellten, "die Haltung gegenüber anderen Menschen".
Scharenberg berichtet von Kindertagesstätten der Stiftung, beispielsweise
in Mümmelmannsberg. "Dort sind auch Menschen aus anderen Kulturkreisen
angestellt, die Erzieherinnen haben teilweise muslimischen Hintergrund". Es
scheint, als hätte Christina bessere Chancen, käme sie aus einem anderen
Land mit einer anderen Kultur. Denn auch Scharenberg sagt: "Unter Kirchen
wird die NAK als Sekte angesehen."
Das ist glatt gelogen. Zumindest wenn man hierzu Michael Utsch von der
Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin befragt.
"Das ist eine klassische kirchliche Sondergemeinschaft, zahlenmäßig die
größte in Deutschland", sagt er. Diese sei im Übrigen schon sehr nah dran
an der Ökumene.
"Klar ist die NAK in Teilen etwas dogmatisch und reaktionär", sagt er. Aber
sie verwende dieselbe Bibel wie die Evangelischen und die Katholiken. In
den letzten Jahren habe sich die NAK deutlich den beiden großen Kirchen
genähert. Vielerorts arbeiteten neuapostolische und evangelische Gemeinden
erfolgreich zusammen.
Eigentlich ist das alles egal. Denn der Stiftung Alsterdorf geht es darum,
dass ihre Wohngruppen von Menschen betreut werden, die in der richtigen
Kirche Mitglied sind. Jemanden wegen der scheinbar falschen
Glaubensrichtung von jetzt auf gleich rauszuwerfen, das hält auch Michael
Utsch für "nicht gerade barmherzig". Auch wenn er einräumt, die
Verkündigungsnähe bei der Betreuung von Behinderten sei als Ermessenssache
zu betrachten, schwing bei seinen Äußerungen stets ein Unterton mit:
Eigentlich haben seine evangelischen Kollegen in Hamburg Unrecht.
1 Feb 2009
## AUTOREN
(DIR) Christopher Ost
## TAGS
(DIR) Evangelische Kirche
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