# taz.de -- Gleichbehandlung: Keine Arbeit ohne rechten Glauben
       
       > Für die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg kümmerte sich
       > Christina Hansen* um Behinderte. Bis zu dem Tag, an dem die
       > Personalabteilung herausfand, dass sie der falschen Kirche angehört. Ob
       > ihr das Gleichbehandlungsgesetz hilft, ist offen.
       
 (IMG) Bild: Die zwölf Jünger beim letzten Abendmahl: Neuapostolische Christen glauben, dass ihre heutigen Apostel ähnlich wirken.
       
       Christina Hansen* hat als Aushilfskraft behinderte Menschen für die
       Evangelische Stiftung Alsterdorf betreut. Seit Anfang Januar ist damit
       Schluss: Die Hamburger Stiftung lässt sie nicht weiterarbeiten, weil sie
       den falschen Glauben hat.
       
       Mitte Dezember erhält Christina verspätet einen Personalfragebogen der
       Stiftung Alsterdorf. Gewissenhaft füllt sie ihn aus, auch das Feld mit der
       Frage nach ihrer Konfession: neuapostolisch. Knapp drei Wochen später ruft
       die Stiftung bei ihr an: Man könne Christina nicht weiterbeschäftigen, da
       sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sei. Das sei nun mal Pflicht
       und stünde auch so im Vertrag. Die Neuapostolische Kirche (NAK) sei eine
       Sekte. Wolle sie bleiben, müsse sie austreten. Christina ist geschockt,
       verweist jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, siehe
       Kasten).
       
       Ob sie sich darauf berufen kann, ist umstritten. Personalleiter Wolfgang
       Nipken pocht auf den Tarifvertrag, der eine Ausnahme für konfessionelle
       Einrichtungen vorsehe. Norbert Proske von der Gewerkschaft Ver.di behauptet
       das Gegenteil: Es gebe zwei unterschiedliche Tarifverträge - einen für
       Kirchen und einen für Diakonien. Letzterer sehe eben nicht vor, dass
       Beschäftigte einer christlichen Kirche angehören müssten. Proske empört
       zudem, "dass die Kirchenzugehörigkeit so eng ausgelegt wird."
       
       Bis zum Rausschmiss war alles ganz gut gelaufen für Christina: Im September
       2008 zog die 24-Jährige nach Hamburg, um eine Ausbildung zur
       Ergotherapeutin anzufangen. Das Geld war knapp. Klar, dass sie sich freute,
       bei der Stiftung Alsterdorf arbeiten zu können.
       
       Dank ihrer Ausbildung zur Heilerziehungshelferin kümmerte sie sich dort
       seit November um Wohngruppen von Menschen mit geistiger oder körperlicher
       Behinderung. Christina gab ihnen "lediglich Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie
       sagt. Die Arbeit gefällt ihr, die Kollegen schätzen sie. Die Behinderten
       vermissen Christina bereits jetzt.
       
       Gemeinhin wird im Zusammenhang mit Kirchen und deren Einrichtungen von so
       genannten verkündigungsnahen und verkündundigungsfernen Tätigkeiten
       gesprochen. Pastoren und Gemeindepädagogen zum Beispiel zählen zur ersten,
       Krankenpfleger und Reinigungskräfte zur zweiten Kategorie. Denn nicht jeder
       Angestellte hat zur Aufgabe, die religiösen Werte des Arbeitgebers zu
       verkünden oder christliche Seelsorge zu betreiben.
       
       Die Zuordnung erweist sich oft als schwierig. "Das Dunkelfeld ist groß",
       sagt Klaus Bertelsmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Die Leute wehren sich
       zu wenig, leider sind alles Einzelfallentscheidungen", beklagt er sich. Die
       Evangelische Stiftung Alsterdorf verstoße eindeutig gegen das AGG, im
       Besonderen gegen den Paragraphen 9: Schließlich sei die Aufgabe von
       Christina Hansen nicht die seelische Betreuung, sondern die Hilfe und
       Pflege bei Wohngruppen behinderter Menschen gewesen.
       
       Der Pressesprecher der Stiftung Alsterdorf sieht das gar nicht so
       eindeutig. "Das ist nun mal ein sehr schwammiger Bereich", sagt Wolfram
       Scharenberg. "Wo fängt denn Verkündigung an?" Es gehe um die innere
       Einstellung der Angestellten, "die Haltung gegenüber anderen Menschen".
       
       Scharenberg berichtet von Kindertagesstätten der Stiftung, beispielsweise
       in Mümmelmannsberg. "Dort sind auch Menschen aus anderen Kulturkreisen
       angestellt, die Erzieherinnen haben teilweise muslimischen Hintergrund". Es
       scheint, als hätte Christina bessere Chancen, käme sie aus einem anderen
       Land mit einer anderen Kultur. Denn auch Scharenberg sagt: "Unter Kirchen
       wird die NAK als Sekte angesehen."
       
       Das ist glatt gelogen. Zumindest wenn man hierzu Michael Utsch von der
       Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin befragt.
       "Das ist eine klassische kirchliche Sondergemeinschaft, zahlenmäßig die
       größte in Deutschland", sagt er. Diese sei im Übrigen schon sehr nah dran
       an der Ökumene.
       
       "Klar ist die NAK in Teilen etwas dogmatisch und reaktionär", sagt er. Aber
       sie verwende dieselbe Bibel wie die Evangelischen und die Katholiken. In
       den letzten Jahren habe sich die NAK deutlich den beiden großen Kirchen
       genähert. Vielerorts arbeiteten neuapostolische und evangelische Gemeinden
       erfolgreich zusammen.
       
       Eigentlich ist das alles egal. Denn der Stiftung Alsterdorf geht es darum,
       dass ihre Wohngruppen von Menschen betreut werden, die in der richtigen
       Kirche Mitglied sind. Jemanden wegen der scheinbar falschen
       Glaubensrichtung von jetzt auf gleich rauszuwerfen, das hält auch Michael
       Utsch für "nicht gerade barmherzig". Auch wenn er einräumt, die
       Verkündigungsnähe bei der Betreuung von Behinderten sei als Ermessenssache
       zu betrachten, schwing bei seinen Äußerungen stets ein Unterton mit:
       Eigentlich haben seine evangelischen Kollegen in Hamburg Unrecht.
       
       1 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christopher Ost
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Evangelische Kirche
       
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