# taz.de -- Anleitung zum Kirchenaustritt: Ausstieg leicht gemacht
> Liebäugeln Sie schon lange mit dem Austritt aus der katholischen Kirche?
> Vor allem jetzt, wegen des Streits um einen Holocaustleugner? Nichts
> einfacher als das. Ein Wegweiser.
(IMG) Bild: Ist dieser Papst nicht Austrittsargument genug? Benedikt XVI., hier als Rückspiegel-Accessoire.
Sie sind katholisch, haben aber seit Jahren keine Kirche mehr von innen
gesehen? Sie könnten das Vaterunser zwar noch, aber bereits beim
Glaubensbekenntnis würden Sie ins Stottern kommen? Die Friedensbotschaften
Sanctus, Benedictus und Agnus Dei sind Ihnen auch keine Begriffe mehr? Und
der Abschnitt auf Ihrer Steuererklärung übertitelt mit Kirchensteuer ist
Ihnen ebenfalls schon lange ein Dorn im Auge? Dann sind Sie der perfekte
Austrittskandidat. Und wenn nicht jetzt, wann dann? Angesichts des Streits
über den Holocaust-Leugner Bischof Williamson und des ungeschickten Umgangs
des Papstes damit könnten Sie Ihren Kirchenaustritt zusätzlich mit einer
politischen Botschaft aufplustern.
An und für sich ist der Austritt auch kein kompliziertes Unterfangen. Sie
packen Ihren Personalausweis oder Reisepass ein, suchen je nach Bundesland
entweder das Amtsgericht (Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und
Thüringen) oder das Standesamt (alle anderen Bundesländer) auf und füllen
das in der Regel vorgefertigte Austrittsformular aus. Ein völlig
unspektakulärer Vorgang. Denn weder müssen Sie bei einem Pastor vorsprechen
noch sich sonst vor irgendjemand rechtfertigen. Sie können einfach das
[1][taz-Austrittsformular] downloaden, ausfüllen und abschicken.
Schließlich hat jede Person hat qua Verfassung ein Austrittsrecht. Das
reicht zur Begründung. Nicht einmal mit hohen Kosten ist der Austritt
verbunden. In den meisten Bundesländern kostet Sie der Austritt zwischen 10
und 31 Euro, in den weitgehend säkularisierten Stadtstaaten Berlin und
Bremen ist dieser sogar kostenlos. Nur in einzelnen schwäbischen Kommunen
kann es schon mal vorkommen, dass Sie 60 Euro oder mehr hinblättern müssen.
Doch aufgepasst: Die Tücke steckt im Detail. Wer zum Beispiel im
StudentInnenalter von 19 oder 20 Jahren seinen Austritt schon einmal
erklärt hat, dem kann passieren, dass mit dem Eintritt ins Berufsleben
einige Jahre später auf der Steuerbescheinigung der Posten Kirchensteuer
trotzdem aufgelistet ist. Offensichtlich spekuliert die Kirche darauf, dass
ihre ehemaligen Mitglieder die Austrittsbescheinigung nicht aufbewahren,
und fordert dann oftmals Jahre später einen Beweis dafür.
Und in der Tat: Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Pflicht, Ihren
Weggang nachzuweisen. Können Sie das nicht, könnte Ihnen gar eine saftige
Nachzahlung drohen. Gerade in Bundesländern mit großen Mitgliederverlusten,
wie zum Beispiel Berlin, versuchen die Bistümer auf diese Weise, die
Kirchenkassen zu füllen.
Auch über die Folgen des Austritts sollten Sie informiert sein. Sofern der
Arbeitgeber ein kirchlicher Träger ist - und davon gibt es hierzulande mit
Caritas, Diakonischem Werk und dem Büchereiverbund Borromäusverein eine
ganze Reihe -, kann Ihnen ohne Weiteres gekündigt werden. Auch wer sein
Kind gerne in einen der allseits beliebten katholischen Kindergärten oder
Schulen anmelden möchte, hat mit einem Austrittsgesuch schlechte Karten.
Und als Taufpate oder Trauzeuge fallen Sie ebenfalls aus. Sorge, dass Sie
im Todesfall in einer Müllkippe landen, müssen Sie aber nicht haben.
Friedhöfe nehmen auch Ungläubige bei sich auf.
Im Übrigen: So sehr dramatisieren müssen Sie Ihre Austrittsüberlegungen
nicht - denn Sie können problemlos immer wieder eintreten. Zumindest der
strengen katholischen Lehre zufolge kennt die Kirche zwar Rausschmiss, aber
keinen Austritt. Wer einmal getauft ist, bleibt es sein Leben lang. Wer
hingegen wirklich dem Vatikan für immer den Rücken kehren möchte, müsste
den Papst schon schwerwiegend brüskieren - oder den Holocaust leugnen. Und
selbst das ist bekanntlich nur Theorie.
6 Feb 2009
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## AUTOREN
(DIR) Felix Lee
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