# taz.de -- EU-Urteil zum Asyl: Hoffnung für Flüchtlinge
       
       > Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshof können mehrere
       > tausend Bürgerkriegsflüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde,
       > hierzulande nun doch ein Bleiberecht erhalten.
       
 (IMG) Bild: Wurden vom EuGH erhört: Protestierende gegen Abschiebungen.
       
       BERLIN/LUXEMBURG taz/afp Mehrere tausend Bürgerkriegsflüchtlinge
       hierzulande können nach Einschätzung der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl
       auf eine Verbesserung ihres Bleiberechts hoffen. Hintergrund ist ein
       Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Dienstag in
       Luxemburg verkündet hat. Danach müssen Flüchtlinge nicht zwingend
       nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland persönlich von "willkürlicher
       Gewalt" bedroht sind.
       
       "Das ist ein sensationelles Urteil", sagte Karl Kopp, Europareferent von
       Pro Asyl, der taz. Das Urteil gebe Flüchtlingen aus Ländern wie
       Afghanistan, Irak und Somalia, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die
       Aussicht, mit Hilfe eines Folgeantrags nun doch einen Schutzstatus zu
       erreichen.
       
       Flüchtlinge, die nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention
       erfüllen, dürfen in Europa unter ganz bestimmten Umständen trotzdem nicht
       abgeschoben werden. Der sogenannte subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn die
       Flüchtlinge nach den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention
       schutzbedürftig sind. Das gilt insbesondere bei drohender Folter,
       Todesstrafe und "willkürlicher Gewalt".
       
       Im konkreten Fall war ein Ehepaar aus dem Irak in die Niederlande geflohen
       und hatte dort geltend gemacht, bei einer Rückkehr drohe ihnen willkürliche
       Gewalt. Der Mann hatte im Irak für einen britischen Sicherheitsdienst
       gearbeitet und deswegen Drohbriefe bekommen. Ein Onkel, der für dieselbe
       Organisation gearbeitet hatte, war bei einem Anschlag ums Leben gekommen.
       Dennoch kamen die niederländischen Behörden zu dem Schluss, das Paar habe
       eine individuelle Bedrohung nicht ausreichend begründet.
       
       Nach dem Luxemburger Urteil ist dies jedoch auch nicht zwingend
       erforderlich. Schließlich sei es gerade kennzeichnend für "willkürliche
       Gewalt", dass sie sich nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je
       größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto
       weniger müssten Flüchtlinge daher auch eine persönliche Bedrohung belegen,
       heißt es in dem Urteil. Umgekehrt reiche ein geringeres Ausmaß an
       allgemeiner willkürlicher Gewalt aus, wenn der Flüchtling glaubhaft machen
       kann, dass er auch aufgrund persönlicher Umstände bedroht ist.
       
       "Der EuGH schließt eine Schutzlücke in Deutschland und Europa", sagte
       Pro-Asyl-Europareferent Kopp. Mit dem Urteil werde eine über Jahrzehnte
       aufgebaute Blockade gegenüber Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland
       aufgelöst. Es gebe Bürgerkriegsflüchtlingen, denen die EU-Mitgliedsstaaten
       den Asylstatus versagt hätten, neue Hoffnung.
       
       Auch in Deutschland sei der subsidiäre Schutz bislang eng ausgelegt worden,
       sagte der deutsche Sprecher des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Stefan
       Telöken. Die hohen Hürden habe der EuGH nun gesenkt. Über den konkreten
       Fall müssen nun die Gerichte in den Niederlanden abschließend entscheiden.
       (AZ: C-465/07)
       
       18 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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