# taz.de -- Polizeiliche Strategie: Operation saubere Innenstadt
       
       > Die Polizei soll in der Hamburger City gezielt gegen Obdachlose, Punks
       > und Alkoholiker vorgehen, sieht ein internes Papier vor. Für die Linke
       > sind diese Pläne rechtswidrig, für die mitregierenden Grünen ein Verstoß
       > gegen den Koalitionsvertrag.
       
 (IMG) Bild: Raus aus der Hamburger Innenstadt: Obdachlose, Punker und Alkoholiker sind an exponierten Orten "nicht hinnehmbar".
       
       Die Polizei soll in der Hamburger Innenstadt mit Tabula-Rasa-Vorgehen für
       Sauberkeit und subjektives Sicherheitsgefühl sorgen. Das geht aus einer
       neuen Handlungsanweisung des für die Hamburger Innenstadt zuständigen
       Polizeikommissariats 14 hervor, bekannt aus der Fernsehserie
       "Großstadtrevier". Im Visier: "Randgruppen" wie "Obdachlose, Punker und
       Alkoholiker".
       
       In dem Papier, das der taz vorliegt, wird festgestellt, dass die City mit
       ihren Einkaufsstraßen, ihren "exponierten Örtlichkeiten" sowie den
       touristischen Sehenswürdigkeiten hoch frequentiert sei. Daher sei es "nicht
       hinnehmbar", dass die genannten Gruppen dort Aufenthaltsorte wie Bänke und
       Plätze in Anspruch nähmen, die somit nicht mehr der Allgemeinheit zur
       Verfügung stünden. "Gleichfalls ist eine übermäßige Verschmutzung der
       öffentlichen Flächen durch gleichgültiges Verhalten bis hin zum Urinieren
       in der Öffentlichkeit als nicht akzeptabel zu bewerten", heißt es in der
       Richtlinie. Auch "ruhestörender Lärm durch eine Gruppe vermindert deutlich
       das Sicherheitsgefühl der Bürger" - mithin die Sicherheit und Sauberkeit
       der Innenstadt würden in einem "nicht unerheblichen und keinesfalls
       hinnehmbaren Maß beeinträchtigt".
       
       Die Handlungsanweisung sieht vor, dass die Prävention durch die Erhöhung
       der polizeilichen Präsenz von Bereitschaftspolizei verstärkt wird, die
       "Personalienfeststellungen bei Antreffen entsprechender Klientel" vornehmen
       soll. Dazu gehörten Platzverweise und bei Missachtung Ingewahrsamnahmen.
       Hinzu sollten Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und notfalls auch
       strafprozessuale Maßnahmen kommen. Platzverweise hätten stets an der
       "Antrefförtlichkeit" für einen Radius von 360 Grad zu gelten. Im Klartext:
       in alle Richtungen für eine ganze Region. "Mit Bestimmung des
       Platzverweis-Gebietes wird es auch als hilfreich angesehen, die
       Personengruppen darauf hinzuweisen, dass eine Verlagerung an eine andere
       Örtlichkeit (z. B. vom Rathausmarkt zum Gänsemarkt) mit identischen
       Platzverweisen ebenfalls nicht geduldet wird und analoge Maßnahmen
       getroffen werden." Deshalb hätten die Polizeikräfte dafür zu sorgen, dass
       das Befolgen von Platzverweisen auch überprüft wird. Dafür sollen verstärkt
       auch Zivilfahnder eingesetzt werden.
       
       Das Handlungskonzept richte sich gegen Gruppierungen ab mindestens zwei
       Personen, etwa wenn "Punks provokativ Laufwege der Passanten besetzen", um
       "aggressiv zu betteln". Oder wenn sich "Alkoholiker üblicherweise bestehend
       aus Personen der Randständigenszene Sitzgruppen im Bereich der Innenstadt
       ausbreiten und Passanten belästigen", so die Direktive.
       
       Dabei müssten keine konkreten Verstöße gegen die Öffentliche Sicherheit und
       Ordnung vorliegen. "Bei den beiden Personengruppen genügt die Tatsache,
       dass sie sich in einer Personenzahl an einem Ort aufhalten." Sachverhalte
       aus der Vergangenheit könnten dann herangezogen werden, um eine
       entsprechende Gefahrenprognose zu begründen, "selbst dann, wenn die aktuell
       angetroffene Person bis dato polizeilich nicht in Erscheinung getreten
       ist."
       
       Die Polizei begründet die Weisung mit aktuellen Ereignissen. "Wir hatten im
       Januar Ansammlungen von Punks und Leuten aus der so genannten
       Emotional-Gothic-Szene", sagt Polizeisprecher Ralf Meyer. Das Papier solle
       den Beamten Handlungsanweisungen geben. "Es richtet sich nicht gegen
       Obdachlose", behauptet Meyer.
       
       "Es ist ein Skandal, dass sich die Polizei nicht mehr an ihren gesetzlichen
       Aufgaben und der Rechtsprechung orientiert", sagt dazu die Innenpolitikerin
       der Linkspartei Christiane Schneider. "Die Polizeiführung hat
       offensichtlich ein Feinbild, das sie bekämpfen will", so Schneider. Die
       feine Gesellschaft wolle offensichtlich mit der Armut nicht konfrontiert
       werden. "Jugendliche, Punks und Obdachlose sollen ausgegrenzt und
       kriminalisiert werden."
       
       Platzverweise seien immerhin ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht der
       Bewegungsfreiheit, meint Schneider. Die Linkspartei-Abgeordnete verweist
       auf das Handbuch des Polizeirechts, in dem juristische Bewertung der
       Sachverhalte klar vorgenommen würden: "Der bloße Aufenthalt von
       Nichtsesshaften etwa in städtischen Fußgängerzonen oder Parks rechtfertigt
       keine Platzverweisung, da der Tatbestand der Nichtsesshaftigkeit ebenso wie
       auch der bloße Alkoholkonsum oder das Betteln nicht die Voraussetzungen
       einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinn erfüllen." Auch laut Kommentar zum
       Hamburgischen Polizei- und Ordnungsrecht seien Platzverweise allein wegen
       Obdachlosigkeit unzulässig. "Nicht mehr strittig ist, dass Bettelei und
       freiwillige Obdachlosigkeit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
       Ordnung darstellen", zitiert Schneider.
       
       Stephan Karrenbauer vom Straßenmagazin Hinz und Kunzt ist von dem Konzept
       überrascht. "Wir sind erstaunt, die Stadt ist so ruhig wie lange nicht
       mehr", sagt der Sozialarbeiter. Das Blatt sei im ständigen Dialog mit den
       Kontaktbereichsbeamten, erst vor ein paar Tagen habe man in dem
       Gesprächskreis der sozialen Initiativen mit ihnen zusammengesessen, aber
       sie hätten davon nichts erzählt. Wenn nun wieder eine Offensive gestartet
       werde, sagt Karrenbauer, "ist das nicht nachvollziehbar".
       
       Auch Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der mitregierenden Grünen,
       zeigte sich auf taz-Anfrage "irritiert". Das Handlungskonzept sei ihr
       bisher nicht bekannt gewesen. Für Möller verstoßen solche Anweisungen gegen
       den Koalitionsvertrag mit der CDU, worin ausdrücklich festgeschrieben sei,
       dass eine Verdrängung so genannter "randständiger Gruppen" aus dem
       öffentlichen Raum zu unterbleiben habe.
       
       20 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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