# taz.de -- mietobergrenzen: Rechtswidrig gespart
       
       > Manche Hartz IV-EmpfängerInnen bekamen in Bremen zu wenig Miete bezahlt,
       > sagt jetzt das Oberverwaltungsgericht. Doch profitieren kann von dem
       > Urteil nur, wer Widerspruch eingelegt hat
       
 (IMG) Bild: Wer laut Bagis zu viel zahlt, muss ausziehen. Jetzt aber hat das OVG die Mietobergrenzen korrigiert
       
       Bremen hat in der Vergangenheit Hartz IV-EmpfängerInnen mitunter zu wenig
       Wohngeld gezahlt. Das ist der Tenor eines jetzt gefällten Leiturteils des
       Oberverwaltungsgerichts Bremen (OVG), und so hat es auch das Sozialgericht
       Bremen vor kurzem verkündet. Das heißt allerdings nicht, dass Betroffene
       deswegen jetzt höhere Mieten erstattet bekommen. Rückwirkende Zahlungen
       kennt das Sozialrecht im Regelfall nicht, sagt die Sprecherin des
       Sozialressorts Petra Kodré. Und so kann von dem OVG-Urteil - dessen
       detaillierte Begründung noch aussteht - nur profitieren, wer seinerzeit
       selbst Widerspruch gegen einen Bescheid der Bagis eingelegt hat.
       
       Im konkreten Fall ging es um einen Alleinstehenden, der, als es ihn
       beruflich nach Walle verschlug, eine 48 Quadratmeter große Wohnung in Walle
       bezog, zum Preis von 378 Euro. Als er arbeitslos wurde, bewilligte ihm die
       Bagis für das fragliche erste Halbjahr 2005 lediglich eine Kaltmiete von
       245 Euro, später stieg der Satz auf 265 Euro. Der Rest musste vom
       Arbeitslosengeld bestritten werden. Das OVG sprach ihm nun zehn Prozent
       mehr Wohngeld zu - also 291,50 Euro. Die tatsächliche Miete wird weiterhin
       nicht bezahlt. Auch einen Umzug hält das Gericht für zumutbar.
       
       Das Urteil gilt analog für alle offenen Verfahren dieses Zeitraums, sagte
       Gerichtssprecher Hans Alexy. Wie viele das sind, vermochten aber weder das
       Gericht, noch die Bagis oder die Sozialbehörde zu sagen. Dort geht man
       davon aus, dass es "nicht viele" sein werden. Über die Höhe jetzt fällig
       werdender Nachzahlungen gibt es aber keine Schätzungen. Beim OVG stehen
       momentan 125 Berufungsverfahren an - doch die betreffen die ganze
       Bandbreite der Sozialgesetze. Der Erwerbslosenverband schätzt, dass 1.500
       Haushalten schon im ersten Halbjahr 2005 das Wohngeld gekürzt wurde.
       
       Das Urteil gilt zunächst nur für diesen Zeitraum - und auch nur für so
       genannte "Single-Wohnungen" im Bremer Westen. Dort war "ein ausreichendes
       Angebot an angemessenen Wohnungen" zum staatlich festgelegten Preis
       seinerzeit "nicht vorhanden", so das Urteil. Kommt man zu dem Ergebnis,
       dass sich der dortige Wohnungsmarkt hernach nicht wesentlich verändert hat,
       sind analoge Entscheidungen für die Zeit seit Sommer 2005 zu erwarten. Auch
       später vorgenommene Wohngeldkürzungen wären dann nicht rechtens. Beim
       Erwerbslosenverband geht man davon aus, dass die Entscheidung zumindest für
       das ganze Stadtgebiet anwendbar ist.
       
       Das OVG stützt sich dabei auf das Gutachten der Gewos von 2005, da für
       Bremen kein Mietspiegel existiert. Das Sozialgericht hatte jüngst diese
       Untersuchung als inzwischen veraltet und methodisch unsauber eingestuft. Im
       Sozialressort geht man davon aus, dass ein Drittel aller Wohnungen in
       Bremen auch für Hartz IV-EmpfängerInnen bezahlbar sind.
       
       20 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
 (DIR) Jan Zier
       
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