# taz.de -- Kommentar Milan Milutinovic: Nicht nur Freisprüche
       
       > Das UN-Tribunal hat überraschend den serbischen Expräsidenten Milutinovic
       > freigesprochen. Das Urteil rechtfertigt jedenfalls die Nato-Intervention.
       
 (IMG) Bild: Legte eine Bilderbuchkarriere im Sozialismus hin: Milan Milutinovic
       
       Ein Freispruch, dreimal 22 Jahre, zweimal 15 Jahre Haft. So lautetes das
       Urteil des UN-Tribunals für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien
       (ICTY) gegen einen serbischen Expräsidenten, einen ehemaligen Vizepremier
       der Bundesrepublik Jugoslawien, zwei ehemalige Generalstabschefs, einen
       Generaloberst und einen Polizeichef. Angeklagt wurden sie wegen ihrer
       Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen,
       Massenmord und Massendeportation von Albanern, Vergewaltigungen und
       Zerstörung im Kosovo.
       
       Das ICTY ist gleichermaßen eine rechtliche wie eine politische Institution.
       Seine Urteile haben immer eine politische Auswirkung auf die ehemaligen
       Teilrepubliken des im Krieg untergegangenen Jugoslawien. In dieser
       kollektiven Anklage gegen Vertreter der serbischen Staats-, Militär- und
       Polizeispitze ist das Urteil ausgewogen. Einerseits wird in drei Fällen
       festgestellt, dass es ein "gemeinsames verbrecherisches Unterfangen"
       gegeben habe, durch Staatsterror gegen die albanische Zivilbevölkerung die
       ethnische Struktur zu verändern und die serbische Vorherrschaft im Kosovo
       zu stärken. Eine Definition, die nicht strikt von der Verantwortung von
       Einzelpersonen, sondern vielmehr des Staates ausgeht. Andererseits ist der
       Präsident Serbiens zur Zeit der Vollziehung des "verbrecherischen
       Unterfangens", Milan Milutinovic, freigesprochen worden. Und der damalige
       serbische Generalstabschef und der Kommandant des Kosovo-Korps haben nicht
       einmal die maximale Strafe erhalten. Das wird den Albanern im mittlerweile
       unabhängigen Kosovo nicht gefallen - zumal das ICTY dargelegt hat, dass es
       zu den in der Anklage genannten Verbrechen tatsächlich massenhaft gekommen,
       die Kommandoverantwortung aber nicht eindeutig festzustellen sei.
       
       Dieses Urteil rechtfertigt jedenfalls die Gründe für die völkerrechtlich
       umstrittenen Luftangriffe der Nato gegen Serbien sowie für die Loslösung
       des Kosovo. Verglichen damit ist es unwichtig, ob ein serbischer General
       zehn Jahre mehr oder weniger im Knast verbringen muss.
       
       26 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrej Ivanji
       
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