# taz.de -- Daten weitergegeben: Ärztekammer auf Abwegen
       
       > Die Hamburger Ärztekammer gab personenbezogene Daten eines Mediziners an
       > einen privaten Abmahn-Verein weiter. Der zuständige
       > Datenschutzbeauftragte sieht dafür "keine rechtliche Grundlage", die
       > Staatsanwaltschaft ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Ob dieser ukrainische Arzt in Hamburg praktizieren dürfte, ginge es nach der dortigen Standesvertretung? Und was geschähe wohl mit seinen Daten?
       
       Die Hamburger Ärztekammer hat ohne jede Rechtsgrundlage personenbezogene
       Daten von mindestens einem Mediziner an einen privaten Verein weitergeben.
       Zu diesem Schluss kommen der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-J.
       Menzel und der Anwalt eines der Betroffenen, Corvin Fischer. Während Menzel
       die Kammer in einem Schreiben rügte und aufforderte, ihre Praxis zu ändern,
       stellte Fischer inzwischen Strafanzeige gegen den verantwortlichen
       Kammer-Mitarbeiter.
       
       Darum geht es: Die Kammer forderte im vergangenen Jahr den Mediziner
       Wladimir L. auf, nicht mit einem in seinem Heimatland erworbenen
       Doktortitel zu werben und zu behaupten, er sei Facharzt für Akupunktur und
       Chirotherapie. Der solchermaßen Angefahrene ist gebürtiger Ukrainer und hat
       auch dort studiert. Als Wladimir L. sich weigerte, dieser Untersagung
       nachzukommen trat die Kammer die juristische Durchsetzung ihres Begehrens
       an den Berliner Verein "Verband Sozialer Wettbewerb e. V." ab. Und der
       verklagte den Mediziner prompt wegen unlauteren Wettbewerbs. Dabei
       übermittelte die Kammer offenbar personenbezogene, nicht öffentliche Daten
       des in Hamburg praktizierenden Arztes an den Verein.
       
       Rechtsanwalt Fischer spricht gar davon, Wladimir L.s "komplette
       Personalakte" sei nach Berlin gewandert, und sieht darin "einen schweren
       Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte meines
       Mandanten". Da die Ärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts "ihr
       anvertraute personenbezogene Daten, die sie als Genehmigungs- und
       Aufsichtsbehörde erhielt, an einen Dritten weitergegeben hat", der nicht
       zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sei, sieht Fischer sogar den
       Tatbestand des "Bruchs des Amtsgeheimnisses" erfüllt.
       
       Gegen den zuständigen Kammer-Mitarbeiter Jasper K. stellte Fischer eine
       entsprechende Strafanzeige mitsamt Strafverfolgungsantrag bei der Hamburger
       Staatsanwaltschaft. Die hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den
       Beschuldigten eingeleitet.
       
       Rückendeckung erhält der Rechtsanwalt vom Hamburger Datenschutzbeauftragten
       Hans-J. Menzel. Auch dieser kann "keine Rechtsgrundlage" für den
       umstrittenen Transfer von Daten erkennen. Lediglich öffentlich zugängliche
       Informationen über den Mediziner, wie sie etwa auch das Ärzteregister
       bereithält, hätte die Ärztevereinigung an Dritte übermitteln dürfen, sagt
       Menzel.
       
       Eine Umfrage des Datenschützers bei den Ärztekammern anderer Länder ergab,
       dass lediglich in Sachsen-Anhalt vergleichbare Übermittlungen
       personenbezogener Daten erfolgt. Auch hier aber ist der Landesbeauftragte
       für Datenschutz mit der umstrittenen Praxis bereits befasst. Die Hamburger
       Kammer forderte Menzel vor zwei Wochen auf, ihre Praxis umgehend zu ändern.
       Eine Reaktion auf sein Schreiben hat der Datenschützer bis heute nicht
       erhalten.
       
       Dabei ist unklar, ob die personenbezogene Datenweitergabe überhaupt ein
       Einzelfall ist: Regelmäßig lässt sich die Hamburger Ärztekammer nach
       eigenen Angaben bei berufsrechtlichen Verfahren gegen Einzel-Mitglieder von
       dem Berliner Abmahn-Verein vertreten. Und stellt diesem für seine Tätigkeit
       möglichst umfangreiche Informationen zur Verfügung. Dabei sei es aber
       zumindest "unüblich, persönliche Daten zu übermitteln", heißt es in einer
       schriftlichen Stellungnahme der Kammer an die taz.
       
       Obwohl sie "zu konkreten Fällen wegen der Amtsverschwiegenheit nichts
       sagen" mag, betont die Standesorganisation weiter, dass Personalakten nicht
       an Dritte weitergegeben worden seien. "Im Gespräch mit dem
       Datenschutzbeauftragten" werde man nun prüfen, wie es weiterhin möglich
       sei, "Wettbewerbsverstöße im Sinne des Patientenschutzes" zu ahnden.
       
       25 Mar 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt HIV und Aids
       
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