# taz.de -- Volksentscheid: Senat darf gegen "Pro Reli" werben
       
       > Pro Reli will per Eilantrag verbieten lassen, dass der Senat mit Anzeigen
       > für seine Position zum Volksentscheid wirbt. Das Verwaltungsgericht lehnt
       > den Antrag ab.
       
 (IMG) Bild: Am Sonntag stimmen die Berliner über Pro Reli ab. Günther Jauch wirbt auf Großplakaten für die Initiative. Ob er sich damit beliebt macht?
       
       Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern einen Eilantrag von "Pro Reli"
       abgelehnt, mit dem die Initiative den Abdruck einer Anzeige des Senats zum
       Volksentscheid verhindern wollte. Eine ähnliche Anzeige war bereits am
       Montag in der taz und in sechs anderen Zeitungen erschienen. Der
       evangelische Landesbischof Wolfgang Huber hatte darin eine "schwere
       Rechtsverletzung" und "politisch einen ernsthaften Skandal" gesehen. In der
       Anzeige stand, dass in Grundschulen "ausschließlich konfessionsgebundener
       Religionsunterricht angeboten" werde. Oft wird aber auch das atheistisch
       geprägte Fach Lebenskunde unterrichtet.
       
       "Pro Reli" wandte sich vor Gericht gegen diese Aussage und zudem
       grundsätzlich dagegen, dass der Senat mit Steuergeld in den Wahlkampf
       eingreift. Doch das Gericht entschied: Der Senat sei nicht zur Neutralität
       verpflichtet - er dürfe eine Position "mit Nachdruck vertreten und werbend
       dafür eintreten". Unzulässig sei nur, die Stimmberechtigten "in einer die
       Entscheidungsfreiheit missachtenden und gefährdenden Weise" zu beeinflussen
       - doch das geschehe hier nicht.
       
       Auch dem zweiten Argument folge das Gericht nicht. "Pro Reli" war der
       Ansicht, dass der Senat Werbung nur schalten darf, wenn auch die Initiative
       einen Etat in gleicher Höhe vom Land erhält - die Anzeigen von Montag
       hatten rund 25.000 Euro gekostet. Bei dem Verfahren handelte es sich um ein
       Eilverfahren, bei dem das Gericht innerhalb eines Tages entschied. "Pro
       Reli" kann noch ein reguläres Verfahren anstrengen - das Urteil würde aber
       erst nach dem Volksentscheid fallen.
       
       24 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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