# taz.de -- Kommentar V-Mann wider Willen: Zum Spitzeln genötigt
       
       > Zwei Behörden, die einen prekären Aufenthaltsstatus selbst herstellen, um
       > den Betroffenen erpressbar zu machen - ein Verhalten, so perfide wie
       > schamlos.
       
 (IMG) Bild: Ließ sich nicht mitschnacken: Nicole Schwarz*.
       
       Dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg - und sicher nicht nur
       dort - gern persönliche Notlagen vor allem finanzieller Art ausnutzt, um
       Menschen zu Spitzeltätigkeiten anzuwerben, überrascht einen nicht: So geht
       es nun mal bei solchen Diensten zu. Im Fall von Yassir M. sind die Methoden
       der Anwerbung jedoch besonders perfide.
       
       Da wird jemand nicht mit Geld gelockt. Ausgenutzt wird vielmehr ein
       prekärer Aufenthaltsstatuts, der die Folge von rechtlicher Unwissenheit
       war, um den Marokkaner zur Mitarbeit regelrecht zu nötigen. Und das so
       infam wie schamlos.
       
       Der Fall M. zeigt aber auch, dass die einst von den Vätern des
       Grundgesetzes vorgegebene strikte Trennung zwischen Polizei- und
       Sicherheitsbehörden einerseits und Geheimdienst andererseits längst nicht
       mehr besteht: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Inlandgeheimdienst
       findet in turnusmäßigen "Lagebesprechungen" statt. Und nun stellt sich auch
       noch heraus, dass sogar Ausländerbehörden mit dem Verfassungsschutz
       kooperieren.
       
       Normalerweise haben wohl die wenigsten Sympathie für oder Mitleid mit
       Spitzeln. Yassir M. jedoch hat - trotz Abschiebedrohung im Nacken - das
       Spitzeln auch wieder sein lassen. Menschen wie er sollten nie ausbaden
       müssen, was Behörden und Dienste sich haben zu Schulden kommen lassen.
       
       29 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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