# taz.de -- Missbrauch von geistig Behinderten: Ideale Opfer
       
       > In Lüneburg stand ein Pfleger vor Gericht, der eine geistig behinderte
       > Heimbewohnerin vergewaltigt hat. Strafverfolgung und Aufklärung sind in
       > diesem Bereich besonders schwierig.
       
 (IMG) Bild: Bianca W. war weder in der Lage, einen Notrufknopf zu betätigen, noch wusste sie, was ein Notrufknopf ist.
       
       LÜNEBURG/CELLE taz | Bianca W. brachte am 12. Februar 2006 einen Sohn zur
       Welt. Die Pflegerinnen fanden das Kind in ihrer Windel. Der Fötus war 22
       Wochen alt, so vermutet das gerichtsmedizinische Institut. Wäre Bianca W.
       nicht schwanger geworden, wäre es nie zu dem Prozess gegen den Pfleger
       gekommen, der sie vergewaltigt hat. Bianca W. ist das, was man das ideale
       Opfer nennen könnte: Sie kann sich nicht verständlich machen. Seit sie als
       neun Monate altes Kind Hirnhautentzündung bekam, ist sie auf dem Stand
       einer Einjährigen stehengeblieben.
       
       Experten schätzen, dass das Risiko behinderter Heimbewohnerinnen, sexuelle
       Gewalt zu erleiden, doppelt so hoch ist wie das nicht behinderter Frauen.
       Aber die Öffentlichkeit nimmt das nicht wahr. "Behinderte Menschen gelten
       als sexuell nicht attraktiv", sagt Julia Zinsmeister, Professorin am
       Institut für Soziales Recht an der Fachhochschule Köln. "Und offenbar wird
       allgemein angenommen, dass nur attraktive Menschen sexuell missbraucht
       werden."
       
       Die Forschung beschäftigt sich allmählich mit dem Thema, doch bislang
       fehlen genaue Zahlen. Bei einer Befragung in Berliner Heimen für geistig
       Behinderte nahmen die Leiter bei jeder vierten Bewohnerin zwischen 12 und
       25 Jahren an, dass sie von sexueller Gewalt betroffen war. Die Befragung
       fand 1999 statt, zwischen 1991 und 2001 wurde der Berliner Heimaufsicht
       jedoch kein einziger Fall sexueller Gewalt in Behinderteneinrichtungen
       gemeldet. "Heime sind, ebenso wie Familien, keine sicheren Orte", sagt
       Julia Zinsmeister. "Aber das Bewusstsein dafür setzt sich erst langsam
       durch."
       
       Bianca W.s Missbrauch wäre schwierig zu vertuschen gewesen. Nach der
       Fehlgeburt benachrichtigte die Leitung der Diakonie Lobetal im
       niedersächsischen Celle die Polizei. Die veranlasste einen Massen-DNA-Test,
       der schließlich auf die Spur von Peter S. führte. Im April dieses Jahres
       steht er wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person vor
       dem Landgericht Lüneburg.
       
       Peter S. ist 49 Jahre alt, er stammt aus Polen und trägt einen blauen Anzug
       und eine dunkle Hornbrille, er sieht aus wie ein osteuropäischer Dissident
       aus den 80er-Jahren, für den die Zeit stehen geblieben ist. Bianca W. wird
       nie artikulieren können, was die Vergewaltigung für sie bedeutet hat. Peter
       S., so scheint es, wird diese Tat lange, vielleicht immer, verfolgen. "Ich
       glaube, ich gehöre für immer ins Käfig", hat er aus dem
       Untersuchungsgefängnis an seine Frau geschrieben. "Ich werde Schuldgefühl
       und Ekel nie überwinden. Es gibt keine Wiedergutmachung."
       
       Tabuisierte Sexualität 
       
       Es ist im Nachhinein nicht mehr genau zu rekonstruieren, an welchem Tag im
       September oder Oktober 2005 Peter S. Bianca W. vergewaltigte. Sie wohnte
       gemeinsam mit einer anderen Frau in einem Doppelzimmer, zu diesem Zeitpunkt
       war sie allein. Peter S. kleidete Bianca W. zum Waschen aus, dann zog er
       seine Hose hinunter und drang, so zumindest stellt es das Gericht in seinem
       Urteil fest, in sie ein. Peter S. will sich daran nicht erinnern können.
       "Als ich merkte, was ich tat, habe ich sofort aufgehört" ist alles, was er
       dazu sagen kann und will. Anschließend wickelte er Bianca W. und verließ
       das Zimmer.
       
       "Hat Frau W. Sie sexuell erregt?", fragt ihn der Richter. "Das ist doch
       eine arme Frau", antwortet Peter S. Bianca W. wiegt bei einer Größe von
       1,59 cm 39 Kilogramm. Ihre Beine sind so stark kontrahiert, dass sie bei
       der Ausschabung nach der Fehlgeburt von zwei Helfern auseinandergezogen
       werden müssen. Sie verbringt ihre Tage in der Sitzschale eines Rollstuhls,
       das Einzige, was sie bewegen kann, sind ihre Hände. Aber nicht so
       zielgerichtet, dass sie in der Lage wäre, den Notrufknopf in ihrem Zimmer
       zu betätigen. Sie weiß aber auch nicht, was ein Notrufknopf ist. Als
       "fröhlich" beschreiben sie die Pflegerinnen. Sie lächelt sie manchmal an,
       und wenn sie Musik hört, bewegt sie sich dazu. Außerhalb des
       Pflegepersonals hat kaum jemand Kontakt zu Bianca W. Von ihren Eltern ist
       im Prozess nicht die Rede, der gesetzliche Vertreter lässt sich wegen
       Grippe entschuldigen.
       
       Bianca W. ist darauf angewiesen, dass der Sozialleistungserbringer, so
       heißt es im Behördendeutsch, es gut mit ihr meint. Dass er sie vor
       Übergriffen schützt. Dass er, wenn es dazu gekommen ist, dafür sorgt, dass
       sie sich nicht wiederholen. "Ich würde eine Einrichtung nicht allein danach
       beurteilen, ob es dort zu sexueller Gewalt kommt. Sondern danach, wie dann
       damit umgegangen wird", sagt Julia Zinsmeister. Bislang sei oft versucht
       worden, Vorfälle unter den Tisch zu kehren und die Täter, sofern es
       Mitarbeiter waren, mit einem guten Zeugnis wegzuloben. In vielen Häusern
       sei die Sexualität der Bewohnerinnen und Bewohner tabuisiert und stark
       reglementiert. "Aus wohlmeinender Fürsorge", sagt Julia Zinsmeister, doch
       die Folgen seien oft fatal: "Ein solcher Umgang macht die Menschen
       sprachlos. Wenn sie ihre Sexualität nicht selbstbestimmt leben, finden sie
       auch nicht heraus, was sie mögen und was nicht."
       
       Peter S. soll hysterisch gelacht haben, als er von der Fehlgeburt erfuhr.
       Man kann es sich schlecht vorstellen, er wirkt viel zu verschlossen dazu
       und in sich gekehrt. So beschreiben ihn auch die Kolleginnen: als
       zurückhaltend und jemand, der seine Arbeit immer sehr gut machte. Eine
       Zeugin sagt, dass er sich nach der Fehlgeburt geweigert habe, alleine zu
       Frau W. ins Zimmer zu gehen oder sie zu duschen. Außerdem habe er begonnen,
       sich in den Pausen zu den anderen zu setzen, doch an den Spekulationen über
       den Täter habe er sich nie beteiligt. Einige Wochen nach der Fehlgeburt
       kündigte Peter S. in Lobetal, aber da er schon lange angekündigt hatte,
       weggehen zu wollen, überraschte das niemanden.
       
       Warum hat Peter S. die Frau, die er pflegen sollte, vergewaltigt? Der
       Prozess gibt nicht wirklich eine Antwort darauf. Peter S. führte eine
       schwierige Ehe mit einer Alkoholikerin, die nach jahrelangem Auf und Ab
       wieder drohte rückfällig zu werden. Das hat er gegenüber der Polizei
       ausgesagt, auch gegenüber dem Gericht erklärt er das. Damit, so sagt er,
       wolle er aber keineswegs ihr die Schuld geben, es soll nur das erklären,
       was er sich eigentlich nicht erklären kann.
       
       Natürlich sind es solche Fragen, die das Gericht interessieren. Aber für
       die Frage, wie es den Bewohnern von Lobetal geht, ist das, was in
       Nebensätzen gesagt wird, ungleich wichtiger. Das Beharren auf
       Fehlerlosigkeit. Das Unwissen. "Es gibt bei uns kein zu kaltes oder zu
       warmes Wasser", antwortet eine Pflegerin auf die Frage des Richters, ob
       Bianca W. Unbehagen darüber zeigen könnte. Und eine Hausleiterin ist sich
       unsicher, ob festgelegt ist, dass Männer von Männern und Frauen von Frauen
       gepflegt werden.
       
       In Lobetal werden 800 geistig und teilweise zudem körperlich Behinderte
       betreut. Es wirkt wie eine eigene Siedlung mit seinen roten
       Backsteinhäusern und den breiten Wegen dazwischen. Der Leiter von Lobetal,
       Pastor Carsten Bräumer, hat sich dazu entschieden, auf Presseanfragen zu
       antworten - aber wirklich viel erfährt man nicht. Anfang des Jahres ist
       hier ein zweiter Fall von sexuellem Missbrauch bekannt geworden. Ein
       Erziehungshelfer soll eine geistig behinderte Frau über Jahre hinweg
       missbraucht haben, aus der Beziehung ist ein Kind hervorgegangen, zu dessen
       Vater falsche Angaben gemacht wurden. Nun gibt es eine Arbeitsgruppe, die
       aufklären soll, wie es dazu kommen konnte. Dabei ist auch eine Bewohnerin.
       
       Frage des Menschenbildes 
       
       Ein Mitarbeiter des psychologischen Dienstes, Andreas Lemli, ist nun
       offiziell Ansprechpartner für Heimbewohner in Fällen sexueller
       Grenzüberschreitungen. Die Mitarbeiter von Lobetal können sich an
       Vorgesetzte oder an den psychologischen Dienst wenden. Gibt es weitere
       Konsequenzen aus den Vorfällen? "Irgendwie haben wir alles richtig gemacht
       und es ist trotzdem passiert", sagt Carsten Bräumer. "Das ist schwieriger,
       als wenn wir klar eine Lücke benennen könnten." Die Heimaufsicht habe keine
       Versäumnisse festgestellt und keine weiteren Auflagen gemacht.
       
       Lobetal ist sicherlich in manchem vorbildlich. "Es gibt hier seit 30 Jahren
       das Recht, Sexualität auszuleben", sagt Bräumer. In langjährigen
       Beziehungen und sogenannten geschützten Ehen, die von Paten begleitet
       werden. Die Fachkräftequote liegt bei 60 Prozent, das sind 10 Prozent über
       dem Durchschnitt. Aber was ist mit der Stärkung der Selbstbehauptung der
       Bewohnerinnen und Bewohner, wie sie Julia Zinsmeister als wichtigsten
       Präventionsschritt fordert? Dem schließt man sich in Lobetal an - aber wie
       es konkret umgesetzt wird, ist kaum zu erfahren. Selbstbehauptungskurse
       soll es im Jahr 2010 geben.
       
       "Man muss es im Alltag verankern", sagt Andreas Lemli. "Die Basisversorgung
       Schwerstbehinderter ist ja eigentlich per se jeden Tag eine
       Grenzüberschreitung." Selbstbehauptung fange schon lange vor der sexuellen
       Eigenverantwortlichkeit an, nämlich schon bei der Entscheidung, ob man
       tatsächlich eine Jacke anziehen wolle, wenn der Pfleger einen dazu
       auffordere. Lemli sagt, dass man sich klarmachen müsse, was für eine Macht
       der einzelne Mitarbeiter unvermeidbar habe - aber wann und wo man sich das
       bewusst macht, sagt er nicht. Das neue Pflegeversicherungsgesetz sieht vor,
       dass Heimbewohner ein Anrecht auf Intimpflege durch gleichgeschlechtliche
       Pfleger haben. "Das ist unser Grundsatz", sagt Carsten Bräumer. Aber es
       gebe zu wenig Männer im Pflegebereich. "Und was", so sagt er, "wenn eine
       Frau von Männern gepflegt werden will?" Wenn man Julia Zinsmeister fragt,
       ob das gewachsene Problembewusstsein angesichts von Pflegenotstand und
       Kostendeckelung ins Leere laufe, antwortet sie erstaunlich optimistisch.
       "Viele Maßnahmen kosten kein Geld, sie erfordern ein Umdenken. Es ist eine
       Frage des Menschenbildes."
       
       Das Landgericht Lüneburg verurteilt Peter S. zu 3 Jahren und 4 Monaten
       Haft. Zuvor darf er noch ein Schlusswort sagen: "Ich weiß nicht, wie es
       dazu kam", sagt Peter S. "Ich hatte die Frau doch zur Pflege."
       
       "Die Basisversorgung Schwerstkranker ist ja eigentlich per se jeden Tag
       eine Grenzüberschreitung", sagt Andreas Lemli, Ansprechpartner für
       Heimbewohner. Selbstbehauptung fange schon lange vor der sexuellen
       Eigenverantwortlichkeit an
       
       8 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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