# taz.de -- Kommentar Tamilen-Proteste: Diplomatisch, aber gefährlich
       
       > Bei den Gleis- und Autobahnblockaden der Tamilen hielt sich die Polizei
       > an die Grundregeln im Umgang mit zivilen Widerstandsformen. Dafür droht
       > den Protestlern nun die Ausweisung.
       
 (IMG) Bild: In Sri Lankas Hauptstadt wird der Sieg der Armee über die tamilischen Rebellen frenetisch gefeiert.
       
       Die Blockadeaktionen tamilischer Demonstranten vom Sonntag zeigen
       erfreuliche Lernfortschritte bei der Polizei.
       
       Eigentlich hätten die Einsatzkräfte bei der Schienenblockade auf dem
       Frankfurter Hauptbahnhof sowie bei der Autobahnblockade bei Düsseldorf die
       Blockierer umstandslos und gewaltsam abräumen können. Für ein solches
       rabiates Vorgehen gab es polizeiliche Vorbilder, zum Beispiel bei
       Blockadedemos der Kurden. Stattdessen verhandelte die Polizei und erreichte
       - nach zwei Stunden - den freiwilligen Abzug der Demonstranten. Damit
       respektierten die Einsatzkräfte eine Grundregel für den Umgang mit zivilen
       Widerstandsaktionen: Gelegenheit zum Protest geben, verhandeln, die Aktion
       friedlich beenden.
       
       Allerdings hat dieses positive Ergebnis einen Pferdefuß. Eine weitere
       Grundregel des zivilen Ungehorsams besagt, dass der Gesetzesverletzer die
       anschließende Strafe annimmt. Diese sollte allerdings - dem legitimen
       Anliegen des Gesetzesbrechers folgend - eher symbolischen Charakter tragen.
       Gerade diese Spielregel aber wurde im Fall der tamilischen Blockierer in
       ihr Gegenteil verkehrt. Denn auf die erfolgte Feststellung der Personalien
       folgt keine symbolische Strafe, sondern es dräut der Paragraf 54 des
       Aufenthaltsgesetzes. Dieser besagt, dass auch bei Vorliegen einer gültigen
       Aufenthaltsgenehmigung bereits die bloße Teilnahme an einer illegalen
       Demonstration Grund für eine Ausweisung sein kann.
       
       Verschärft werden könnte diese Sachlage zudem, wenn seitens der
       Sicherheitsorgane festgestellt wird, dass an den Blockadeaktionen die
       Auslandsorganisation der Tamil Tigers (LTTE) führend beteiligt gewesen
       wäre. Diese Organisation steht auf der Terrorliste der Europäischen Union.
       In diesem Fall ginge die Abschiebung der tamilischen Demonstranten ruck,
       zuck über die Bühne. Wachsamkeit, dass das nicht passiert, ist also
       weiterhin Bürgerpflicht.
       
       19 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Semler
       
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