# taz.de -- Debatte legalisierte Absprachen: Der diffamierte Deal
       
       > Wer schnell gesteht, kann mit Strafmilderung rechnen. Diese "Deals"
       > unterstützen keine Zwei-Klassen-Justiz.
       
       Das Wort hat vier Buchstaben und sorgt für Aufregung: der "Deal". Manche
       sagen auch vornehmer "Absprache" oder "Verständigung im Strafverfahren".
       Doch als Begriff hat sich der "Deal" durchgesetzt, weil er so schön kurz
       ist - und weil viele damit auch ihr Unbehagen oder ihre Wut über den
       angeblichen "Handel mit der Gerechtigkeit" ausdrücken. Am Donnerstag wird
       der Bundestag die Deals legalisieren. Und das ist vernünftig, denn die
       Absprachen sind besser als ihr Ruf.
       
       Wenn der Angeklagte gesteht und so den Strafprozess abkürzt, wird ihm vom
       Gericht vorab eine milde Strafe versprochen. Diese Absprachen gibt es schon
       seit Jahrzehnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Deals als
       rechtsstaatlich akzeptiert, wenn sie transparent sind und die Strafe am
       Ende schuldangemessen ist. Allerdings hat der BGH eine gesetzliche Regelung
       gefordert, die der Bundestag nun beschließen wird. Sie fasst im
       Wesentlichen die bisherigen BGH-Vorgaben zusammen. Die Deals werden also
       nicht neu eingeführt, sondern nur aus der Grauzone geholt.
       
       Die Legitimität der Absprachen ist damit aber nicht gestiegen. Im
       Gegenteil. Immer mehr hochrangige Juristen - von Generalbundesanwältin
       Monika Harms bis zu BGH-Präsident Klaus Tolksdorf - kritisieren die Deals
       ganz grundsätzlich. Sie verhinderten die Wahrheitsermittlung, Richter
       verlernten ihr Handwerk, es drohe eine Zwei-Klassen-Justiz, das Vertrauen
       der Öffentlichkeit in die Strafjustiz sei gefährdet. Befeuert wurde die
       Kritik durch spektakuläre Prozesse, wie den gegen Ex-VW-Vorstand Peter
       Hartz, der 2007 nach einem Deal in nur zwei Tagen zu einer Bewährungsstrafe
       wegen Untreue verurteilt wurde. Hartz gestand illegale Bonuszahlungen an
       VW-Betriebsräte, auf eine weitere Beweisaufnahme wurde verzichtet.
       
       Nun wäre auch nach 50 Tagen Zeugenvernehmung vermutlich kein anderes Urteil
       herausgekommen, und ein Strafprozess ist auch keine Historikerkommission,
       die möglichst viele Fakten möglichst genau für die Nachwelt aufbereitet.
       Die Kritik am Deal erweckt da oft ein falsches romantisches Bild von
       Justiz. Schließlich findet nur in rund 4 Prozent der Strafverfahren
       überhaupt eine Hauptverhandlung statt. Die große Masse der haltbaren Fälle
       wird gegen Geldauflage eingestellt, oder das Gericht verschickt einen
       Strafbefehl.
       
       Auch im mündlichen Prozess kann niemand garantieren, dass am Ende die
       tatsächliche Wahrheit aufgedeckt wird. Zeugen erinnern sich nicht oder
       haben das Recht zur Aussageverweigerung. Angeklagte müssen sich nicht
       selbst belasten, und die Polizei kann nicht alle Methoden zur
       Beweiserhebung anwenden, die technisch möglich wären. Gerade die
       rechtsstaatlichen Beschränkungen von Polizei und Justiz, auf die wir sonst
       so stolz sind, behindern natürlich auch die Ermittlung der vollen Wahrheit.
       
       Auch die Vorstellung, nur eine bis ins letzte Detail durchgeführte
       Beweisaufnahme erlaube ein gerechtes Urteil, ist naiv. Ein Betrug kann mit
       Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Irgendwo innerhalb
       dieses Rahmens sucht sich das Gericht das passende Strafmaß für den
       konkreten Fall. Die Strafzumessung war schon immer mehr Gefühlssache als
       exakte Wissenschaft. Trotzdem hat der Rechtsstaat mit dieser mangelnden
       Exaktheit bisher ganz gut gelebt.
       
       Oft geht es der Kritik an Prozess abkürzenden Deals auch nur um eine
       Mischung aus Voyeurismus und Straflust. Im Fall Hartz hätte man eben zu
       gern die Aussagen der Prostituierten angehört, auch wenn die
       Rotlichtaspekte überhaupt nicht zum Kern des Strafvorwurfs gegen den
       VW-Manager gehörten. Und manch prominentem Angeklagten gönnt man den kurzen
       Prozess nicht und sähe ihn gerne noch ein paar Wochen länger am
       Medienpranger stehen. Die Durchführung von Schauprozessen ist aber nicht
       der Sinn des Rechtsstaats.
       
       Letztlich zeigt die heftige Diskussion um die Deals, dass wir doch eher
       Luxusprobleme haben. Andernorts wird über korrupte Richter geklagt, während
       bei uns selbst Kritiker davon ausgehen, dass dealende Richter durchaus
       versuchen, gerechte Urteile zu fällen. Ein Deal bezieht sich meist nur auf
       strafverschärfende Details: War eine Waffe im Spiel, haben die Angeklagten
       bandenförmig gehandelt, um wie viele Einzeltaten handelte es sich? Dass der
       Angeklagte hier in seinem Geständnis meist nur das zugibt, was eh schon in
       den Akten steht, damit kann der Rechtsstaat leben. Ob bei einer Verhörung
       aller Zeugen mehr herausgekommen wäre, weiß man nicht.
       
       Die Absprache ist auch kein Privileg von Managern und anderen Reichen. Zwar
       sind Wirtschaftsprozesse meist kompliziert und belasten Gerichte besonders
       stark. Doch auch das jüngste Verfahren gegen ein Exmitglied der
       Revolutionären Zellen (RZ) wurde per Deal beendet. Der jetzt 60-jährige
       Angeklagte gestand seine RZ-Mitgliedschaft, im Gegenzug wurde der Vorwurf
       der Rädelsführerschaft fallen gelassen, die Strafe lautete zwei Jahre auf
       Bewährung.
       
       Wären Deals verboten, sähe die Justizwelt kaum anders aus. Der Prozess im
       Fall von Klaus Zumwinkel, des ehemaligen Post-Chefs und
       Steuerhinterziehers, beweist es: Der Richter versicherte steif und fest, es
       habe keinen Deal gegeben. Der Prozess dauerte dennoch nur zwei Tage, nach
       dem Geständnis von Zumwinkel wurde auf weitere Beweisaufnahme verzichtet,
       die Strafe: zwei Jahre auf Bewährung - wegen der strafmildernden Wirkung
       des Geständnisses.
       
       Oft hat man den Eindruck, dass die Kritik an den Deals nur ein Mittel zum
       Zweck für andere Ziele ist. Manche Richter rücken die Justiz ins Zwielicht,
       weil sie hoffen, dass der Staat dann mehr Richterstellen einrichtet und die
       Justiz entlastet. Eine gefährliche Strategie. Angesichts der absehbaren
       Finanzlöcher wird es nicht mehr Richter geben - aber das Zwielicht bleibt.
       
       Andere malen schwarz, weil sie endlich das Beweisantragsrecht der
       Angeklagten und ihrer Konfliktverteidiger beschränken wollen. Wenn die
       Angeklagten weniger Rechte hätten, so etwa die Logik von BGH-Präsident
       Tolksdorf, wären die Gerichte auch nicht so überlastet. Sollte sich diese
       Linie durchsetzen, werden sich die Reihen der Dealgegner schnell lichten.
       
       26 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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