# taz.de -- Arbeitnehmerrechte im Wahlkampf: Wie Europa sozialer werden kann
> Die Gewerkschaften machen sich im Wahlkampf für soziale Rechte in Europa
> stark. Bei den drei linken deutschen Parteien finden sie Verbündete.
(IMG) Bild: Soziale Grundrechte sollen in der EU Vorrang vor den Rechten der Wirtschaft haben.
BERLIN taz | Die Gewerkschaften wollen mit den drei großen linken deutschen
Parteien mehr soziale Rechte in Europa durchsetzen. Am Dienstag
präsentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund zusammen mit der Linkspartei in
Berlin ein entsprechendes Papier. Zuvor hatte der DGB ähnliche Dokumente
zusammen mit Grünen und SPD veröffentlicht.
Drei Dinge wollen die Gewerkschaften mit den Parteien nach der Europawahl
am Wochenende erreichen: Erstens sollen soziale Grundrechte in der EU stets
Vorrang vor den Rechten der Wirtschaft haben. Dazu müssten die Europäischen
Verträge um eine sogenannte soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden.
Zweitens sollen künftig alle Arbeitnehmer an einem Ort in der EU
tatsächlich gleich bezahlt werden. Wenn ein tschechisches Bauunternehmen
Arbeiter nach Kassel schickt, dann müssten diese laut EU-Entsenderichtlinie
dort genauso bezahlt werden wie die deutschen Kollegen. Die Richtlinie
sollte ursprünglich nur einen Mindestschutz garantieren, den die einzelnen
Mitgliedstaaten erweitern können. Urteile des Europäischen Gerichtshofs
zeigen jedoch, dass dieser die Richtlinie als Maximalnorm betrachtet und
deshalb jegliche Verbesserung ablehnt.
Drittens haben die drei Parteien mit den Gewerkschaften vereinbart, nur
EU-Kommissare und einen Kommissionspräsidenten zu wählen, die sich klar zum
Vorrang sozialer Rechte vor Wirtschaftsrechten bekennen.
Der Grund für den Pakt waren unter anderem mehrere Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in jüngster Zeit. In diesen Urteile stellt
das Gericht die Freiheit des Marktes über die Rechte von Arbeitnehmern.
Ein Beispiel dafür ist das Viking-Urteil. Die finnische Viking-Reederei
wollte ein Schiff nur mit billigen estnischen Seeleuten bemannen. Eine
finnische und eine internationale Gewerkschaft riefen zu Streiks auf. Der
EuGH entschied, die Proteste seien nur unter sehr strengen Auflagen
zulässig. In einem anderen Fall wollte das Land Niedersachsen bei der
Vergabe eines öffentlichen Auftrages Tariflöhne vorschreiben. Die Richter
wiesen das im April 2008 zurück, weil der Tarifvertrag in Deutschland keine
Allgemeingültigkeit habe. "Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares
Grundrecht unserer Verfassung", sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der
Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, am Dienstag in Berlin. "Es kann nicht
sein, dass es von der europäischen Rechtsprechung beschnitten wird."
Deswegen müsse man das EU-Recht entsprechend ändern, meinte DGB-Chef
Michael Sommer.
Beide Gewerkschafter betonten angesichts der nahen Wahl, sie wollten keine
Werbung für die Linkspartei machen. Sie forderten Unionsparteien und FDP
vielmehr auf, noch vor dem Wochenende ähnliche Erklärungen zusammen mit den
Gewerkschaften abzugeben.
3 Jun 2009
## AUTOREN
(DIR) Daniel Schulz
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