# taz.de -- Arbeitnehmerrechte im Wahlkampf: Wie Europa sozialer werden kann
       
       > Die Gewerkschaften machen sich im Wahlkampf für soziale Rechte in Europa
       > stark. Bei den drei linken deutschen Parteien finden sie Verbündete.
       
 (IMG) Bild: Soziale Grundrechte sollen in der EU Vorrang vor den Rechten der Wirtschaft haben.
       
       BERLIN taz | Die Gewerkschaften wollen mit den drei großen linken deutschen
       Parteien mehr soziale Rechte in Europa durchsetzen. Am Dienstag
       präsentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund zusammen mit der Linkspartei in
       Berlin ein entsprechendes Papier. Zuvor hatte der DGB ähnliche Dokumente
       zusammen mit Grünen und SPD veröffentlicht.
       
       Drei Dinge wollen die Gewerkschaften mit den Parteien nach der Europawahl
       am Wochenende erreichen: Erstens sollen soziale Grundrechte in der EU stets
       Vorrang vor den Rechten der Wirtschaft haben. Dazu müssten die Europäischen
       Verträge um eine sogenannte soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden.
       Zweitens sollen künftig alle Arbeitnehmer an einem Ort in der EU
       tatsächlich gleich bezahlt werden. Wenn ein tschechisches Bauunternehmen
       Arbeiter nach Kassel schickt, dann müssten diese laut EU-Entsenderichtlinie
       dort genauso bezahlt werden wie die deutschen Kollegen. Die Richtlinie
       sollte ursprünglich nur einen Mindestschutz garantieren, den die einzelnen
       Mitgliedstaaten erweitern können. Urteile des Europäischen Gerichtshofs
       zeigen jedoch, dass dieser die Richtlinie als Maximalnorm betrachtet und
       deshalb jegliche Verbesserung ablehnt.
       
       Drittens haben die drei Parteien mit den Gewerkschaften vereinbart, nur
       EU-Kommissare und einen Kommissionspräsidenten zu wählen, die sich klar zum
       Vorrang sozialer Rechte vor Wirtschaftsrechten bekennen.
       
       Der Grund für den Pakt waren unter anderem mehrere Entscheidungen des
       Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in jüngster Zeit. In diesen Urteile stellt
       das Gericht die Freiheit des Marktes über die Rechte von Arbeitnehmern.
       
       Ein Beispiel dafür ist das Viking-Urteil. Die finnische Viking-Reederei
       wollte ein Schiff nur mit billigen estnischen Seeleuten bemannen. Eine
       finnische und eine internationale Gewerkschaft riefen zu Streiks auf. Der
       EuGH entschied, die Proteste seien nur unter sehr strengen Auflagen
       zulässig. In einem anderen Fall wollte das Land Niedersachsen bei der
       Vergabe eines öffentlichen Auftrages Tariflöhne vorschreiben. Die Richter
       wiesen das im April 2008 zurück, weil der Tarifvertrag in Deutschland keine
       Allgemeingültigkeit habe. "Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares
       Grundrecht unserer Verfassung", sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der
       Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, am Dienstag in Berlin. "Es kann nicht
       sein, dass es von der europäischen Rechtsprechung beschnitten wird."
       Deswegen müsse man das EU-Recht entsprechend ändern, meinte DGB-Chef
       Michael Sommer.
       
       Beide Gewerkschafter betonten angesichts der nahen Wahl, sie wollten keine
       Werbung für die Linkspartei machen. Sie forderten Unionsparteien und FDP
       vielmehr auf, noch vor dem Wochenende ähnliche Erklärungen zusammen mit den
       Gewerkschaften abzugeben.
       
       3 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Schulz
       
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