# taz.de -- Innere Sicherheit (II): Vorsicht Kamera im Szeneviertel
> Heimlich hat die Polizei im Hamburger Schanzenviertel Videokameras bei
> Privatleuten angebracht, um das Treiben auf der Straße zu beobachten.
> "Unzulässig", sagen Experten.
(IMG) Bild: Sowas will Hamburgs Innensenator nicht mehr sehen: Besucher amüsieren unweit der Reeperbahn - hier noch unter Zuhilfenahme von gefährlichen Glasflaschen
Der neueste Einfall der Polizei im Hamburger Schanzenviertel sorgt für
Unfrieden in der schwarz-grünen Koalition: So ist bekannt geworden, dass
sich Polizisten bemüht haben, Videokameras an Fenstern oder Balkonen von
AnwohnerInnen installieren zu dürfen, um das Treiben auf den Straßen des
"Szenestadtteils" festzuhalten.
Inzwischen warnen Flugblätter einer "Antirepressionsgruppe" vor den
heimlichen Kameraaufzeichnungen, die live in eine Polizeistation übertragen
werden. "Was der Staatsapparat hier versucht, ist die flächendeckende und
andauernde Überwachung eines Stadtteils, um jede widerständige Aktivität zu
unterbinden", heißt es. Von sechs Bewohnern sei inzwischen bekannt, dass
sie es abgelehnt haben, bei sich eine Kamera anbringen zu lassen. Aber, so
wird gemutmaßt, "die Damen und Herren im Auftrag der Repression" dürften
wohl auch Erfolg gehabt haben mit ihrem Ansinnen.
Die Polizei dementiert den Ausspäh-Angriff nicht. "Ich kann nicht
ausschließen, dass so etwas passiert", sagte Sprecher Ralf Meyer Ende der
vergangenen Woche. Videoüberwachung sei nach der Strafprozessordnung zur
Aufklärung von Sachbeschädigungen zulässig, "um Täter auf frischer Tat zu
zu ertappen".
Der Jurist Ulrich Karpen von der Uni Hamburg hält die Aufzeichnungen
dagegen für unzulässig. Wenn es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handele,
müsse diese Überwachung offen erfolgen, sagt der frühere
CDU-Bürgerschaftsabgeordnete. Ähnlich äußerte sich auch der Hamburger
Strafrechtler Rüdiger Sonne: Die Strafprozessordnung sei keine geeignete
Rechtsgrundlage für eine Kameraüberwachung. Das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung könne eingeschränkt werden - aber nicht bei
Sachbeschädigungen.
Zudem besteht nach taz-Informationen ein "Beweisverwertungsverbot": So
hatte das Bayrischen Oberlandesgericht entschieden, dass das Videoband
einer heimlich aufgezeichnete Bagatellstraftat vor Gericht nicht verwertet
werden darf.
Die grüne Innenpolitikerin Antje Möller ist um Schadensbegrenzung bemüht.
In einem Gespräch mit dem CDU-Innensenator habe sie am Dienstag deutlich
gemacht, dass sie das "unsensible Vorgehen" der Polizei gerade im Hinblick
auf den Disput um das diesjährige Schanzenfest missbillige. "Der Senator
hat mir zugesichert", so Möller zur taz, "dass es sich um eine einmalige
Maßnahme gehandelt hat."
9 Jun 2009
## AUTOREN
(DIR) Kai von Appen
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