# taz.de -- Innere Sicherheit (II): Vorsicht Kamera im Szeneviertel
       
       > Heimlich hat die Polizei im Hamburger Schanzenviertel Videokameras bei
       > Privatleuten angebracht, um das Treiben auf der Straße zu beobachten.
       > "Unzulässig", sagen Experten.
       
 (IMG) Bild: Sowas will Hamburgs Innensenator nicht mehr sehen: Besucher amüsieren unweit der Reeperbahn - hier noch unter Zuhilfenahme von gefährlichen Glasflaschen
       
       Der neueste Einfall der Polizei im Hamburger Schanzenviertel sorgt für
       Unfrieden in der schwarz-grünen Koalition: So ist bekannt geworden, dass
       sich Polizisten bemüht haben, Videokameras an Fenstern oder Balkonen von
       AnwohnerInnen installieren zu dürfen, um das Treiben auf den Straßen des
       "Szenestadtteils" festzuhalten.
       
       Inzwischen warnen Flugblätter einer "Antirepressionsgruppe" vor den
       heimlichen Kameraaufzeichnungen, die live in eine Polizeistation übertragen
       werden. "Was der Staatsapparat hier versucht, ist die flächendeckende und
       andauernde Überwachung eines Stadtteils, um jede widerständige Aktivität zu
       unterbinden", heißt es. Von sechs Bewohnern sei inzwischen bekannt, dass
       sie es abgelehnt haben, bei sich eine Kamera anbringen zu lassen. Aber, so
       wird gemutmaßt, "die Damen und Herren im Auftrag der Repression" dürften
       wohl auch Erfolg gehabt haben mit ihrem Ansinnen.
       
       Die Polizei dementiert den Ausspäh-Angriff nicht. "Ich kann nicht
       ausschließen, dass so etwas passiert", sagte Sprecher Ralf Meyer Ende der
       vergangenen Woche. Videoüberwachung sei nach der Strafprozessordnung zur
       Aufklärung von Sachbeschädigungen zulässig, "um Täter auf frischer Tat zu
       zu ertappen".
       
       Der Jurist Ulrich Karpen von der Uni Hamburg hält die Aufzeichnungen
       dagegen für unzulässig. Wenn es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handele,
       müsse diese Überwachung offen erfolgen, sagt der frühere
       CDU-Bürgerschaftsabgeordnete. Ähnlich äußerte sich auch der Hamburger
       Strafrechtler Rüdiger Sonne: Die Strafprozessordnung sei keine geeignete
       Rechtsgrundlage für eine Kameraüberwachung. Das Recht auf informationelle
       Selbstbestimmung könne eingeschränkt werden - aber nicht bei
       Sachbeschädigungen.
       
       Zudem besteht nach taz-Informationen ein "Beweisverwertungsverbot": So
       hatte das Bayrischen Oberlandesgericht entschieden, dass das Videoband
       einer heimlich aufgezeichnete Bagatellstraftat vor Gericht nicht verwertet
       werden darf.
       
       Die grüne Innenpolitikerin Antje Möller ist um Schadensbegrenzung bemüht.
       In einem Gespräch mit dem CDU-Innensenator habe sie am Dienstag deutlich
       gemacht, dass sie das "unsensible Vorgehen" der Polizei gerade im Hinblick
       auf den Disput um das diesjährige Schanzenfest missbillige. "Der Senator
       hat mir zugesichert", so Möller zur taz, "dass es sich um eine einmalige
       Maßnahme gehandelt hat."
       
       9 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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