# taz.de -- Klimaschutz: Gericht erlaubt Verbot von Heizpilzen
       
       > Gute Nachricht für Hitzegeplagte: Klimaschutz geht über
       > Wirtschaftsinteressen
       
 (IMG) Bild: Ausmachen erlaubt: Heizpilze
       
       Bei gefühlten 30 Grad schwitzte ganz Berlin am Donnerstag nicht nur unter
       den Achseln. Die Richter am Verwaltungsgericht jedoch behielten einen
       kühlen Kopf und befreiten die Stadt von einem ganz anderen Hitzeübel - den
       Heizpilzen. Deren Aufstellung auf öffentlichen Straßenland muss keineswegs
       erlaubt werden, befand das Gericht. Denn globaler Klimaschutz gehe über ein
       lokales Wärmebedürfnis vor Kneipen.
       
       Geklagt hatte ein Kneipenbesitzer aus Pankow. Das dortige Bezirksamt hatte
       ihm die Erlaubnis zum Aufstellen der Heizpilze versagt. Das Gericht jedoch
       urteilte, die Nutzung offenen Feuers zum Heizen im Freien oder allein zu
       Erregung von Aufmerksamkeit stelle eine besonders ineffiziente Verwendung
       fossiler Brennstoffe dar. Der Nutzen für den globalen Klimaschutz sei bei
       einem Verbot wichtiger als der sonst höhere Umsatz für den Gastwirt.
       Notfalls könnten Wirte ihren Gästen Decken als Schutz gegen die Kälte
       anbieten.
       
       Der Besitzer des Lokals hatte argumentiert, dass Heizpilze und Partyfackeln
       vor seiner Gaststätte zu einer 50-prozentigen Umsatzsteigerung führen
       würden. Damit würden nicht nur seinen Einnahmen, sondern auch die
       Attraktivität der Stadt Berlin für Touristen erhöht. Außerdem hätte ein
       allgemeines Verbot in ganz Berlin keinen messbaren Einfluss auf den
       Klimaschutz.
       
       Das Gericht wies aber auf die Bedeutung lokalen Handelns zugunsten globaler
       Ziele hin. Gäbe man dem Kläger Recht, dass Heizpilze keinen spürbaren
       Effekt auf das Weltklima hätten, ließen sich sämtliche Bemühungen um die
       Reduzierung der Treibhausgase in Frage stellen. Deshalb überwiege selbst
       ein geringfügiger Effekt für den Klimaschutz einen erheblichen
       Umsatzverlust für den Gastwirt.
       
       Um die Heizpilze streiten sich seit längerem Wirte mit Bezirksämtern und
       dem Senat. Trotz Verbote in manchen Bezirken wurde im vergangenen Winter
       vor vielen Kneipen weiter geheizt. Die Debatte wird mit dem Urteil kaum zu
       Ende gehen. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.
       Dann kann die Frage, ob Gründe des Klimaschutzes öffentliche Interessen
       überwiegen können, entschieden werden. Bis dahin wird es immerhin wieder
       etwas kühler werden. Schon weil ein paar Heizpilze weniger in der Gegend
       rumbollern. (dpa, taz)
       
       2 Jul 2009
       
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