# taz.de -- Offener Brief von Bürgerrechtlern: Google Books spitzelt User aus
       
       > Wer im ständig wachsenden Buchangebot der großen Suchmaschine schmökert,
       > sollte sich bewusst sein, dass Google das Nutzerverhalten bis ins Detail
       > mitspeichern kann.
       
 (IMG) Bild: Der Feind liest mit: Bei Google Books.
       
       Wenn in den letzten Monaten über die Google-Buchsuche berichtet wurde, ging
       es vor allem um Urheberrechtsquerelen: Darf der Internet-Konzern ohne
       vorheriges Einverständnis Werke digitaliseren, vergütet er Autoren und
       Verlage ausreichend - oder enteignet er sie gar? Kaum ins Gerede geriet
       Google Books dagegen in einem anderen Bereich: Dem Schutz der Privatsphäre.
       
       Dabei gibt man beim Schmökern in dem ständig wachsenden Angebot offenbar
       einen Großteil davon auf: Wie die US-Bürgerrechtsorganisationen Electronic
       Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU) Ende
       vergangener Woche in einem offenen Brief an Google-Chef Eric Schmidt
       öffentlich machten, speichert der Konzern viel mehr, als er müsste.
       
       Laut EFF und ACLU werde nach dem aktuellen Design aufgezeichnet, nach
       welchen Büchern gesucht und welche gelesen werden, sowie welche Anmerkungen
       sie zu diesen eintippten. Dies entspreche in der realen Welt einer Person,
       die dem Leser stets über die Schulter schaue. Da Google Millionen von
       Büchern in seine digitale Bibliothek aufnehmen wolle, sei davon auszugehen,
       dass sich auch bald staatliche Stellen für die Nutzung des Dienstes
       interessierten, wie man dies bereits von Bibliotheken oder Buchhändlern
       offline kenne. "Aus diesem Grund ist es unentbehrlich, dass Google Books
       sowohl einen starken Schutz der Privatsphäre in seine Architektur übernimmt
       und eine ebensolche Datenschutzpolitik betreibt."
       
       EFF und ACLU forderten Schmidt deshalb auf, seinen Nutzern zu versprechen,
       dass Daten über gelesene Bücher keineswegs Dritten übergeben würden.
       Außerdem dürfe die aktuell verfügbare Tracking-Funktion nicht behalten
       werden, da Leser so nicht vollständig anonym in dem Angebot stöbern
       dürften, wie man dies von Bibliotheken oder Buchläden kenne. Eine
       Registrierungpflicht oder ein Zwang, persönliche Informationen an Google zu
       übergeben, sei abzulehnen. Zudem dürfe Google Logdateien nicht länger als
       30 Tage speichern.
       
       Kritik äußerten die Bürgerrechtler außerdem an fehlenden
       Kontrollmöglichkeiten, was die Verwendung von Einkaufsdaten betrifft. Von
       Google Books aus ist es häufig möglich, ein Werk bei einem
       E-Commerce-Anbieter wie Amazon zu erwerben. Diese Vorgänge müssten auch
       ohne ein Tracking möglich sein, so EFF und ACLU.
       
       Ebenso unschön sei es, dass viele Nutzer gar nicht wüssten, welche Daten
       bei Google Books von ihnen gesammelt und gespeichert würden und warum dies
       geschehe. "Google muss deshalb eine robuste, durchsetzbare
       Datenschutzpolitik entwickeln und jedes Jahr bekannt geben, wie oft
       Leserinformationen angefordert wurden und welche das waren."
       
       Google reagierte bereits auf den offenen Brief der Bürgerrechtler in seinem
       Politik-Weblog. Darin nimmt der technische Direktor für das Google
       Books-Projekt, Dan Clancy, zu den Vorwürfen Stellung. Als Begründung für
       die noch fehlenden Datenschutzmaßnahmen gab er an, dass aktuell das
       Verfahren um die Entlohnung der Verlage und Autoren, das so genannte
       Settlement Agreement, zunächst vom Gericht abgesegnet werden müsse.
       
       "Das bedeutet, dass es sehr schwierig oder sogar unmöglich ist, jetzt schon
       eine detaillierte Datenschutzpolitik zu entwerfen." Google wisse aber
       bereits, dass das Endprodukt entsprechende Maßnahmen bereithalten werde -
       etwa die Möglichkeit, Informationen zu löschen oder auszuwählen, welche
       Daten mit anderen geteilt würden. "Wir wissen aber noch nicht genau, wie
       das alles laufen wird." Man werde sich beim Schutz der Privatsphäre der
       Leser aber daran orientieren, was seit langer Zeit bei Buchhändlern und
       Bibliotheken Standard sei.
       
       Clancy betonte, dass schon jetzt starke Datenschutzregelungen für Google
       Books und Google an sich gelten würden. Tatsache ist allerdings, dass diese
       das besonders sensible Google Books nach erster Durchsicht nicht enthält.
       
       Google streitet sich zudem mit Datenschützern gerne um den Begriff der
       persönlichen Daten. Während der Konzern meint, dass IP-Adressen, die sich
       etwa bei polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen über den Provider wieder zu
       Nutzernamen machen lassen, nicht in den besonders geschützten Bereich
       gehören, sieht man das etwa beim deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten
       ganz anders.
       
       27 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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