# taz.de -- Ausweitung von DNA-Tests bei Straftaten: ...dem Generalstaatsanwalt die Spürnase
       
       > Die bislang gesperrten Geheimdienstakten im Fall Buback sollen
       > freigegeben werden, doch der Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger weiß
       > schon vorher, dass nichts Neues drinsteht.
       
 (IMG) Bild: DNA-Übereinstimmungen gelten als sehr sicher
       
       Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - dieses Prinzip sollte für einen
       Generalstaatsanwalt und ehemaligen RAF-Fahnder nicht gelten, wenn es darum
       geht, einen Mordfall zu untersuchen. Klaus Pflieger meint dagegen, dass
       sich nichts Sensationelles in den bisher gesperrten Vernehmungsakten aus
       dem Jahr 1981 von Verena Becker, aktuelle Verdächtige im Buback-Fall,
       finden ließe.
       
       Laut Pflieger würde zwar "die Neugierde befriedigt", aber keine
       verwertbaren Beweise gefunden. Dazu gehören für ihn nur eindeutige
       Fingerabdrücke oder Ähnliches - aber offenbar nicht die DNA-Spur von Verena
       Becker auf den Briefumschlägen des Bekennerschreibens. "Es gibt lauter
       Umstände, die auf gut Schwäbisch ein G'schmäckle haben - aber es gibt
       keinen Beweis", sagte er dazu.
       
       (Quelle: dpa)
       
       4 Sep 2009
       
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 (DIR) DNA-Test
       
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