# taz.de -- Bundestag hebt Urteile auf: Rehabilitation für "Kriegsverräter"
       
       > Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag sämtliche "Kriegsverräter" aus der
       > NS-Zeit rehabilitieren. Das Ringen um diesen Antrag ging über Jahre.
       
 (IMG) Bild: Der einstige Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann wartet auf Rehabilitation.
       
       BERLIN taz | 64 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes hat der Bundestag am
       Dienstag beschlossen, die im Zweiten Weltkrieg gegen Angehörige der
       Wehrmacht wegen "Kriegsverrats" ergangenen Urteile sämtlich aufzuheben.
       
       Bereits 2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung alle Urteile gegen
       Deserteure und Wehrdienstverweigerer nach langen und erbitterten
       Auseinandersetzungen mit dem konservativen Lager pauschal aufgehoben.
       
       "Kriegsverrat", also "im Felde" begangener Landesverrat war jedoch von
       dieser Aufhebung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Begründung: Es müsse
       durch Einzelfallprüfung geklärt werden, ob die "Verräter" nicht den Tod von
       "Kameraden" in Kauf genommen hätten.
       
       Schon zu diesem Zeitpunkt war offensichtlich, dass die Gründe für die
       Beibehaltung der Einzelfallprüfung haltlos waren. Der Militärhistoriker
       Wolfram Wette kam in seiner Analyse der Kriegsverratsprozesse zu dem
       Schluss, dass "Kriegsverrat" als universales Terrorinstrument von der
       Nazi-Justiz eingesetzt wurde. Er fand keinen Fall, wo durch "Kriegsverrat"
       das Leben von "Kameraden" gefährdet worden wäre.
       
       2006 stellte die Bundestagsfraktion der Linken den Antrag, die Urteile
       wegen "Kriegsverrats" summarisch aufzuheben. Hiergegen erhob sich
       Widerspruch von konservativer Seite, obwohl es auch in der Union Stimmen
       für die Pauschalaufhebung gab.
       
       Keinesfalls wollte man sich aber einem Antrag seitens der Linkspartei
       anschließen. Dies war auch das Motiv von SPD, FDP und Grünen, den Antrag
       der Linken immer wieder von der Tagesordnung abzusetzen.
       
       Für einen Sinneswandel innerhalb der Koalition sorgte ein Rechtsgutachten
       des anerkannten Verfassungsjuristen und ehemaligen
       Bundesverfassungsrichters Hans H. Klein, selbst ein Christdemokrat. Klein
       argumentierte, der Paragraf 57 des Nazi-Militärstrafgesetzbuches, die
       Rechtsgrundlage für die Urteile wegen "Kriegsverrats", sei mit
       rechtsstaatlichen Prinzipien schlechterdings unvereinbar.
       
       Sowohl die allein vorgesehene Todesstrafe als auch die völlige
       Unbestimmtheit der Rechtsnorm seien hierfür der Beleg. Die Nazi-Justiz
       wollte keine Straftat im Strafprozess ahnden, sondern Verräter an der
       Volksgemeinschaft ausschalten.
       
       Schließlich entschloss sich Schwarz-Rot zu einem eigenen Antrag. Dessen
       Text war mit dem der Linkspartei nahezu identisch. Sie hat erklärt, dennoch
       zuzustimmen. Ihr ginge es nicht ums Erstgeburtsrecht, sondern ums Ergebnis.
       
       8 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Semler
       
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