# taz.de -- Demonstrationsrecht: Fahnen sind keine Waffen
       
       > Zwei Teilnehmer einer "Antinationalen Parade", die wegen kleiner Fahnen
       > in Gewahrsam genommen wurden, sind dagegen erfolgreich vor Gericht
       > gezogen.
       
 (IMG) Bild: Friedlich trotz Fahne: Teilnehmer einer Anti-Atomkraft-Demo
       
       Die Demonstration sollte einen Gegenpol zu den offiziellen Feierlichkeiten
       zum 60. Jahrestag der Bundesrepublik bilden. Unter dem Motto "Etwas
       Besseres als die Nation - Gegen die Herrschaft der falschen Freiheit"
       wollten die über 1.000 Teilnehmer am 23. Mai mit einer "Antinationalen
       Parade" durch die Stadt ziehen. Doch für vier der Demonstranten war die
       Veranstaltung schon vor dem Start vorbei: Die Polizei hielt sie teilweise
       bis zum nächsten Morgen fest - wegen des Mitführens kleiner Wimpel.
       
       Jetzt hat das Landgericht Berlin zwei Betroffenen recht gegeben, die sich
       gegen die Freiheitsentziehung gewehrt hatten. Einer von ihnen war am Abend,
       eine Stunde nach dem Start der Demonstration, mit einer blauen und einer
       roten Fahne am Hosenbund in Gewahrsam genommen und auf Beschluss des
       Amtsgerichts Tiergarten bis zum folgenden Morgen festgehalten worden. "Die
       Ingewahrsamnahme des Betroffenen erfolgte zu Unrecht", schreiben nun die
       Richter des Landgerichts in ihrem Urteil.
       
       Das Amtsgericht Tiergarten war zuvor der Argumentation der Polizei gefolgt.
       Es hatte entschieden, dass "nach den Feststellungen der Polizei" zu
       erwarten sei, "dass der Festgenommene versuchen wollte, mit den
       mitgeführten Signalflaggen Zeichen zu geben, die Personen signalisieren,
       welche Handlungen gewaltbereite Personen im Versammlungsaufzug zum Zweck
       von Straftaten vorzunehmen haben". Die Polizei hielt das Mitführen der
       unter 30 Zentimeter großen Fahnen, die teilweise mit Slogans bedruckt
       waren, für eine "Vorbereitungshandlung für spätere Ausschreitungen".
       
       Das sahen die Richter des Landgerichts anders. Zwar argumentierte die
       Polizei, dass die Fahnen nicht nur als "Signalzeichen", sondern auch als
       "gefährliches Werkzeug" zu werten seien, da sie auch als Schlagwerkzeug
       verwendet werden könnten. Doch die Richter hielten beides für zu
       unwahrscheinlich. Es sei nicht ersichtlich, dass der Demonstrant mittels
       der Fahnen tatsächlich Straftaten vorbereiten wollte - das bloße Mitnehmen
       der Fahnen reiche nicht, um die Vorbereitung einer Straftat anzunehmen. Für
       die Zukunft schlagen die Richter gleich eine Alternative vor: Die
       Polizisten könnten die Fahnen doch einfach beschlagnahmen. Damit wäre eine
       Verhältnismäßigkeit der Mittel, wie sie grundsätzlich gefordert ist, eher
       gegeben.
       
       Rechtsanwalt Stefan Krauth, der die Demonstranten rechtlich vertreten hat,
       begrüßte das Urteil. Er gab allerdings zu bedenken, dass Gerichte meist die
       "präventiven Maßnahmen" der Polizei bestätigen würden. "Aber dieser Fall
       war so absurd und fernliegend, dass das Landgericht den Beschluss nur
       kippen konnte". Krauth geht nun davon aus, dass die Polizei künftig schon
       im Vorfeld reagiert - und entsprechende Fahnen beispielsweise in den
       Auflagen verbietet.
       
       14 Oct 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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