# taz.de -- Kommentar Ressidenzpflicht: Ohne Passierschein nach Berlin
       
       > Für viele waren Verstöße gegen die Ressidenzpflicht eine passende
       > Gelegenheit, Asylbewerber zu kriminalisieren und so ihren Aufenthalt hier
       > zu erschweren.
       
 (IMG) Bild: Demonstration in Berlin gegen die Ressidenzpflicht.
       
       Die geplante Abschaffung der Residenzpflicht ist ein erfreulicher Einstieg
       in die gemeinsame Politik der nun beide rot-rot regierten Nachbarländer
       Berlin und Brandenburg.
       
       Die Residenzpflicht zwingt Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge bei
       Androhung von Strafe, den ihnen als Aufenthaltsort zugeteilten Bezirk oder
       Landkreis nicht ohne behördliche Genehmigung zu verlassen. Als Teil des
       Asylverfahrensgesetzes ist sie Bundesrecht.
       
       Gerade in ländlichen Gebieten wie Brandenburg bringt sie oft handfeste
       Nachteile: Beratungsstellen oder kompetente FachanwältInnen sind so nur mit
       immer wieder einzuholender Erlaubnis erreichbar. Besuche bei bereits in
       Deutschland lebenden Freunden und Familienangehörigen oder Anlaufstellen
       der Community werden erschwert - und damit genau das Andocken bei
       denjenigen, die als integrative Brücke in die Mehrheitsgesellschaft dienen
       könnten.
       
       Kein Wunder, dass Verstöße gegen die Residenzpflicht die Mehrzahl der
       Rechtsverstöße von Asylbewerbern darstellen. Das kann für diese böse Folgen
       haben: Wer auf diese Weise zum "Mehrfachkriminellen" wird, vermasselt sich
       als langjährig geduldeter Flüchtling etwa das Recht auf sicheren Aufenthalt
       nach der Altfallregelung.
       
       Doch die Folgen der von Flüchtlingsorganisationen als Menschenrechtsverstoß
       bewerteten Residenzpflicht kommen manchen auch zupass: Bietet sich ihnen
       doch die Möglichkeit, auf die "hohe Kriminalitätsrate" von Flüchtlingen und
       Asylsuchern hinzuweisen.
       
       Länder können diese aus Bundesrecht entstehende Schikane durch eigene
       Verordnungen aufheben, so das Ergebnis eines juristischen Gutachtens des
       Flüchtlingsrates Brandenburg. Schön wäre, wenn andere Länder dem Beispiel
       folgten - auf die Abschaffung auf Bundesebene darf derzeit wohl kaum
       gehofft werden.
       
       7 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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