# taz.de -- EU will Bankdaten preisgeben: SWIFT-Abkommen fertig
       
       > Die EU will der USA und anderen den Zugriff auf Bankdaten gewähren:
       > Einige EU-Staaten fordern besseren Datenschutz. Die USA berufen sich auf
       > Sonderrechte im Antiterrorkampf.
       
 (IMG) Bild: Das bleibt nicht lange vertraulich.
       
       BRÜSSEL taz | Das umstrittene Abkommen über den Austausch von Bankdaten
       zwischen den USA und der Europäischen Union ist fertig verhandelt.
       Amerikanische Ermittler hätten damit weiterhin auf Anfrage Zugang zu den
       Kontobewegungen europäischer Kunden.
       
       Sie hatten sich bislang aus Sicherheitskopien des für den internationalen
       Zahlungsverkehrs zuständigen Unternehmens SWIFT bedient. Dessen zweiter
       Server zieht gerade vom Bundesstaat Virginia in die Schweiz, um die
       Kundendaten dem Zugriff amerikanischer Behörden zu entziehen.
       
       Die Amerikaner berufen sich auf Sonderrechte im Antiterrorkampf. Scheinen
       ihnen Geldbewegungen verdächtig, so behalten sie sich vor, weitere
       Nachforschungen anzustellen oder einen Reisenden am Immigrationsschalter
       abzuweisen. Der Betroffene erfährt weder, dass seine Bankdaten ausgespäht
       wurden, noch die Gründe für den Anfangsverdacht.
       
       Geht es nach den EU-Verhandlungsführern, soll vom 1. Februar nächsten
       Jahres an der gläserne Bankkunde legalisiert werden. Am 30. November, einen
       Tag bevor der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, will die schwedische
       Ratspräsidentschaft die Innenminister darüber abstimmen lassen.
       
       Einige EU-Länder, darunter Deutschland, wehren sich allerdings gegen das
       Hauruckverfahren. Das EU-Parlament, das ab 1. Dezember bei der Innen- und
       Justizpolitik mitentscheidet, ist empört. Aus Sicht des CSU-Abgeordneten
       Manfred Weber wäre es "eine Farce", das Abkommen einen Tag vor
       Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zu unterzeichnen: "Es muss endlich
       Schluss damit sein, dass ohne vernünftige Schutzstandards auf die Daten
       europäischer Bürger zurückgegriffen wird."
       
       Zwar listet der Entwurf des Abkommens, der der taz vorliegt, im Anhang
       sieben amerikanische Rechtsakte auf, die Betroffenen ausreichenden
       Rechtsschutz gewähren sollen. Doch europäischen Standards genügen sie nach
       Überzeugung von Experten nicht.
       
       Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sagt: "Nach diesem Entwurf
       ist weiterhin unklar, ob EU-Bürgern ein angemessener Rechtsschutz bei der
       Weitergabe ihrer Bankdaten zugute kommt." Die Weitergabe der hoch sensiblen
       Informationen an Dritte und Drittstaaten sei nicht ausgeschlossen, sondern
       ausdrücklich vorgesehen.
       
       Mit anderen Worten: Jeder Europäer, der eine Auslandsüberweisung mit BIC-
       und IBAN-Nummer ausfüllt, muss damit rechnen, dass die Einzelheiten beim
       russischen Geheimdienst oder in einer chinesischen Spezialabteilung landen.
       Das könnte bei Auslandsreisen zu bösen Überraschungen führen.
       
       13 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniela Weingärtner
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA