# taz.de -- Überraschung für Claudia Pechstein: Und sie darf doch laufen
       
       > Die gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein darf beim Weltcup
       > antreten. Das Schweizerische Bundesgericht erlaubt ihr, in Salt Lake City
       > um ein Olympiaticket zu kämpfen.
       
 (IMG) Bild: Für Claudia Pechstein ist es die Chance sich doch noch für die Olympischen Spiele zu qualifizieren.
       
       BERLIN taz | Keine zwei Wochen ist es her, da hat der Internationale
       Sportgerichtshof Cas in Lausanne die Dopingsperre für die
       Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bestätigt. Jetzt darf sie wieder am
       Wettkampfbetrieb teilnehmen. Das Schweizer Bundesgericht gab einem
       Eilantrag, den Pechsteins Anwälte am Montag gestellt hatten, statt. Am
       Wochenende darf Deutschlands eigentlich schon gefallene Olympiaheldin beim
       Weltcup in Salt Lake City starten. Läuft sie am Freitag über die
       3.000-Meter-Strecke auf Rang acht, hätte sie die sportliche Qualifikation
       für die Olympischen Spiele geschafft. Ob sie dann im Februar tatsächlich
       bei den Spielen in Vancouver an den Start wird gehen dürfen, ist weiter
       ungewiss.
       
       Das Pechstein-Lager wird erst zu Beginn des nächsten Jahres ihren Einspruch
       gegen das Cas-Urteil einlegen. Erst danach wird sich das Gericht in der
       Sache mit dem Fall Pechstein befassen. Ralf Grengel, Pechsteins Manager,
       jubilierte indes schon einmal. "Wenn sie im Hauptsacheverfahren chancenlos
       wäre, hätte das Schweizer Bundesgericht den Antrag sofort abgelehnt", sagte
       er. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann argumentierte da wesentlich
       zurückhaltender und meinte, die Eilentscheidung lasse keine Rückschlüsse
       auf ein Urteil im Hauptverfahren zu. Der Weltcup in Salt Lake City ist die
       letzte Möglichkeit für Pechstein, ein Olympiaticket zu lösen. Deshalb
       hatten ihre Anwälte den Eilantrag gestellt. Im Urteil des Schweizer
       Bundesgerichts, das ohne Anhörung "superprovisorisch" gesprochen wurde,
       folgt das Gericht der Argumentation von Pechsteins Anwälten, die eine
       Zulassung zu allen Trainingseinheiten und dem Weltcup in Salt Lake City
       auch deshalb erstreiten wollten, weil es für die 37-Jährige um die letzte
       Gelegenheit zur Teilnahme an Olympischen Spielen geht. Die Starterlaubnis
       ist laut Bergmann für die Internationale Eisschnelllaufunion ISU bindend.
       
       Mit keinem Wort geht das Urteil auf die Begründung des Cas ein, die von der
       ISU im Juli verhängte Zweijahressperre wegen eines abnorm erhöhten
       Blutwertes aufrechtzuerhalten. Auch im Hauptsacheverfahren werden die
       Diskussionen um das Blutbild Pechsteins, die von Experten und Medien in den
       letzten Wochen geführt wurden, wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle
       spielen. Auch Pechstein-Anwalt Bergmann stellte dies gestern noch einmal
       klar: "Vor dem Schweizer Bundesgericht werden nur ganz schwere
       Verfahrensfehler oder die Verletzung der Menschenrechte überprüft."
       Argumentieren wird das Pechstein-Lager vor allem damit, dass die
       Cas-Richter einige Gutachten, die die Schlittschuhläuferin entlastet
       hätten, nicht berücksichtigt haben.
       
       Erst zweimal hat das Schweizerische Bundesgericht ein Urteil des Cas
       aufgehoben. Vor kurzem kassierte das Gericht eine Entscheidung den
       deutschen Eishockeyspielers Florian Busch betreffend. Der war für zwei
       Jahre gesperrt worden, weil er eine Dopingkontrolle verweigert hatte. Das
       Regelwerk der Welt-Anti-Doping-Agentur sieht vor, verweigerte Kontrollen
       wie einen positiven Dopingbefund zu werten. Weil Busch aber nie eine
       Athletenvereinbarung beim Deutschen Eishockey-Bund (DEB) unterschrieben
       hatte, zweifelte die Verteidigung an der Zuständigkeit des Cas und bekam
       recht. Der andere Fall betrifft den argentinischen Tennisprofi Guillermo
       Cañas. Der war nach einem Urteil des Cas für 15 Monate gesperrt worden,
       weil er positiv auf eine verbotene Substanz getestet worden war, die ihm
       während eines Turniers vom verantwortlichen Turnierarzt verabreicht worden
       war. Das Bundesgericht stellte fest, dass Cañas rechtliches Gehör verletzt
       wurde und verwies den Fall zurück an den Cas, der zu dem gleichen Ergebnis
       kam wie bei seinem ersten Urteil: 15 Monate Sperre.
       
       8 Dec 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Rüttenauer
       
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