# taz.de -- Niederlage vor US-Gericht: Schweiz soll Polanski ausliefern
       
       > Das Gerichtsverfahren gegen Filmregisseur Roman Polanski wird
       > fortgesetzt. Ein US-Gericht lehnte jetzt den Antrag der Verteidigung auf
       > Einstellung ab.
       
 (IMG) Bild: Medienvertreter belagern das Chalet von Roman Polanski in der Nähe von Bern.
       
       LOS ANGELES apd/rtr | Ein US-Gericht hat am Montag eine Einstellung des
       Verfahrens um sexuellen Missbrauch gegen Filmregisseur Roman Polanski
       vorerst abgelehnt. Er muss sich damit mehr als drei Jahrzehnte nach dem ihm
       vorgeworfenen sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen einem Prozess
       stellen. Das Zweite Bezirksberufungsgericht Kaliforniens verwarf am Montag
       den Antrag der Verteidigung, das Verfahren einzustellen und für diese
       Entscheidung nicht die persönliche Anwesenheit des 76-Jährigen zu fordern.
       
       Gleichwohl brachte das Gericht in der 70 Seiten starken Entscheidung starke
       Kritik am bisherigen Vorgehen der kalifornischen Justiz zum Ausdruck.
       Besonders wurde eine "tiefe Besorgnis" über das Verhalten eines inzwischen
       verstorbenen Richters und eines beratenden Staatsanwalts ausgedrückt. Daher
       warf das Berufungsgericht Polanski nun vor allem vor, damals aus den USA
       geflohen zu sein, anstatt seine bevorstehende Verurteilung auf dem
       Rechtsweg angefochten zu haben. Das Gericht fordert in seiner Entscheidung
       an mehreren Stellen einen zügigen Abschluss des Verfahren, "einer der
       längsten Sagas der kalifornischen Strafjustiz".
       
       Die Entscheidung ist eine Niederlage für Polanskis Bemühungen, eine
       Einstellung des Falls zu erreichen; gleichzeitig eröffnet die deutliche
       Kritik am bisherigen Verfahren der Justiz jedoch die Aussicht auf eine
       wohlwollende Beurteilung des Falles. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft
       wollte zu dem Rechtsgutachten nicht Stellung nehmen, da es noch geprüft
       wurde.
       
       Juraprofessor Stan Goldman von der Loyola Universität sagte, Polanski müsse
       angesichts des Gerichtsentscheids zum Abschluss des Verfahrens
       höchstwahrscheinlich in die USA kommen. Polanski müsse vorübergehend ins
       Gefängnis, "aber nur relativ kurz und das Gericht legt nahe, dass er dann
       ein freier Mann wäre", sagte Goldman.
       
       Flucht vor der Urteilsverkündung 
       
       Polanski befindet sich derzeit wegen der US-Vorwürfe in der Schweiz in
       Auslieferungshaft. Auf die Entscheidung der Schweizer Behörden wartet er
       unter Hausarrest in seinem Chalet im noblen Bergdorf Gstaad im Berner
       Oberland. Der Regisseur wurde am 26. September aufgrund eines
       US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen
       Zürich-Kloten festgenommen. Die Behörden in Los Angeles wollen Polanski
       nach 32 Jahren Flucht vor Gericht stellen, weil er 1977 ein damals
       13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Bei einer Verurteilung in den
       USA muss Polanski mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren.
       
       22 Dec 2009
       
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