# taz.de -- Affäre Roman Polanski: Missbrauch statt Vergewaltigung
       
       > Polanski soll in den USA nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen
       > Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen angeklagt werden. Ihm drohen
       > zwei Jahre Haft. Doch vor Gericht will er nicht.
       
 (IMG) Bild: Polanski wird erst vom Kanton Zürich angehört, bevor über eine Auslieferung entschieden wird.
       
       Die USA haben förmlich die Auslieferung des in der Schweiz inhaftierten
       Regisseurs Roman Polanski beantragt. Laut dem Gesuch drohen Polanski in den
       USA maximal zwei Jahre Haft wegen Geschlechtsverkehrs mit einer
       Minderjährigen. Das sagte jetzt Folco Galli vom Schweizer Bundesamt für
       Justiz auf Nachfrage der taz. Im Strafprozess scheint der
       Vergewaltigungsvorwurf damit vom Tisch zu sein.
       
       Der Auslieferungsantrag bezieht sich auf einen Vorfall vom März 1977. Der
       damals bereits berühmte Regisseur Roman Polanski bat die 13-jährige
       Samantha G., die Modell werden wollte, in die Hollywood-Villa seines
       Freundes, des Schauspielers Jack Nicholson. Angeblich wollte Polanski
       Photos für eine Modezeitschrift machen.
       
       Dann aber gab er der 13-jährigen Alkohol und ein Sedativum und hatte
       anschließend mit ihr Sex. Umstritten ist, ob das Mädchen einverstanden war,
       was Polanski behauptet, oder ob es eine Vergewaltigung war, wie damals das
       Opfer aussagte. Die Mutter von Samantha G. hatte Polanski angezeigt und die
       Ermittlungen ins Rollen gebracht.
       
       Polanski wurde anschließend wegen Vergewaltigung und fünf weiterer Delikte
       angeklagt. Auf Vorschlag des Anwalts von Samantha G., der seiner Mandantin
       den Medienrummel ersparen wollte, gab es schon im August 1977 einen Deal.
       Polanski erklärte sich wegen ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einer
       Minderjährigen für schuldig.
       
       Im Gegenzug sollten die anderen Anklagepunkte nicht weiter verfolgt werden.
       Auch Opfer und Staatsanwaltschaft sprachen sich deshalb für eine
       Bewährungsstrafe aus. Als ungesetzlicher Geschlechtsverkehr gilt in
       Kalifornien jeder Beischlaf mit Personen unter 18 Jahren, wobei das Unrecht
       als umso größer gewertet wird, je jünger die beteiligte Person ist.
       
       Richter war damals Laurence J. Rittenband, der gerne Prozesse mit
       Hollywood-Stars leitete. Zunächst ließ er Polanski auf freiem Fuß, der zu
       Dreharbeiten nach Deutschland reiste. Auf dem Münchener Oktoberfest ließ
       sich der Regisseur aber im Kreis junger Mädchen fotographieren, was
       Rittenband erzürnte. Polanski musste nach Los Angeles zurückkehren und
       wurde für 42 Tage in Untersuchungshaft gesteckt, wo er auch psychiatrisch
       begutachtet wurde.
       
       In seinem Country Club soll Rittenband geprahlt haben, er werde Polanski
       für 100 Jahre ins Gefängnis stecken. Er galt als Richter, der sehr auf die
       öffentliche Wirkung seiner Urteile bedacht war. Um einer Haftstrafe zu
       entgehen, verließ Polanski kurz vor der Urteilsverkündung im Januar 1978
       fluchtartig die USA.
       
       In Frankreich war der Regisseur, der die französische und polnische
       Staatsbürgerschaft besitzt, vor Auslieferung sicher. In anderen Staaten
       blieb er zwar theoretisch gefährdet, allerdings waren die US-Behörden nicht
       sehr engagiert. Erst 2005 wurde Polanski über Interpol zur
       Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
       
       Seine Verhaftung in der Schweiz, wo Polanski schon lange ein Haus hat, kam
       dennoch überraschend. Polanski war Ende September zu einem Filmfestival
       nach Zürich eingeladen. Die Schweizer Behörden fragten vorher bei den USA
       nach, was sie tun sollten. Darauf beantragten die USA die Verhaftung
       Polanskis. Freunde des Regisseurs werfen der Schweizer Regierung deshalb
       überkorrektes Verhalten vor.
       
       Die Tat ist noch nicht verjährt, obwohl sie schon 32 Jahre zurückliegt.
       Nach dem Auslieferungs-Staatsvertrag zwischen den USA und der Schweiz gilt
       das Verjährungsrecht der USA. Nach US-Recht ist aber keine Verjährung
       möglich, wenn der Beschuldigte nach der Anklage-Erhebung flieht.
       
       Um eine Auslieferung zu verhindern, könnte sich Polanski wohl nur auf den
       so genannten ordre public der Schweiz berufen, also auf deren grundlegende
       Gerechtigkeitsvorstellungen. In der Schweiz wäre die Tat bereits nach 15
       Jahren verjährt gewesen. Ob der Alpenstaat allerdings nur wegen
       unterschiedlicher Verjährungsregeln die Auslieferung verweigert, dürfte
       zweifelhaft sein. Der sexuelle Missbrauch eines Kindes ist auch in der
       Schweiz kein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
       
       Dass das Opfer der damaligen Tat, die heute 45-jährige Samantha G., dem
       Regisseur inzwischen verziehen hat, spielt strafrechtlich ebenfalls kaum
       eine Rolle. Den Verzicht auf eine Strafverfolgung kann sie nicht erreichen,
       zumal sie in den 90er-Jahren von Polanski Geld in beträchtlicher Höhe
       erhalten haben soll, um ihren Schadenersatz-Anspruch zurückzuziehen. Die
       Los Angeles Times sprach von mindestens 500.000 Dollar.
       
       Polanski wird jetzt vom Kanton Zürich angehört, bevor das Bundesamt für
       Justiz über die Auslieferung entscheidet. Falls sie angeordnet wird, kann
       Polanski das Schweizer Bundesstrafgericht und in zweiter Instanz das
       Bundesgericht anrufen. Der Regisseur will sich nach Angaben seiner Anwälte
       weiter gegen die Auslieferung wehren. Zunächst bleibt er auch noch in
       Auslieferungshaft.
       
       Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde jüngst von der Schweizer
       Justiz wegen Fluchtgefahr abgelehnt. Möglicherweise kommt nun aber doch ein
       Hausarrest in Frage, wenn Polanski nur noch eine zweijährige Haftstrafe
       droht.
       
       27 Oct 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Rath
       
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