# taz.de -- Kritik von Menschenrechtlern: Frankreich missachtet Flüchtlingsrechte
> Die französischen Behörden setzen 124 kurdische Flüchtlinge aus Syrien
> als illegale Immigranten in Abschiebehaft. Wegen Formfehlern müssen sie
> wieder aus der Abschiebehaft entlassen werden.
(IMG) Bild: Versucht, ein Exempel gegen die illegale Immigration zu statuieren: Immigrationsminister Eric Besson
PARIS taz | Die 124 Menschen, die sich als Kurden aus Syrien bezeichnen,
aber keinerlei Papiere bei sich trugen, waren am Freitagmorgen auf einem
Strand bei Bonifacio im Süden Korsikas entdeckt worden. Dort waren sie
ihren eigenen Angaben zufolge ausgesetzt worden, ohne zu wissen, dass sie
sich in Frankreich befanden. Ihre beschwerliche Reise hatte vor fast einem
Monat in Lastwagen begonnen, sie kamen zunächst bis Tunesien, von wo sie
dann ein Schiff im Frachtraum nach Nordeuropa bringen sollte. Doch die noch
unbekannten Schlepper, denen sie 6.000 Dollar pro Erwachsenen und 3.000 pro
Kind bezahlt hatten, entledigten sich dann vor Korsika skrupellos nach
angeblich zweitägiger Fahrt durchs Mittelmeer ihrer Passagiere.
Für den Polizeipräfekten von Südkorsika war die Sachlage klar: Diese 57
Männer, 29 Frauen (von denen fünf hochschwanger sind) und 38 zum Teil noch
sehr kleinen Kinder sind illegale Immigranten, die gegen die
Einreisebestimmungen verstoßen haben. Er ordnete darum ihre sofortige
Abschiebung über die Grenze oder Ausweisung an. Eine erste Nacht
verbrachten die Familien unter Bewachung in einer Turnhalle; am Tag danach
wurden sie ohne viel Federlesens in fünf verschiedene Abschiebehaftlager
auf dem Festland gebracht und dort samt ihren Kindern eingesperrt. Im
Nachhinein rechtfertigte der Präfekt diese Maßnahmen als "humanitäre
Geste", da er auf der Insel keine entsprechenden
Unterbringungsmöglichkeiten für so viele Familien gehabt habe. Die
Migranten seien den Gendarmen ja ganz "freiwillig gefolgt".
Sehr bald aber protestierten die französische Menschenrechtsliga und
diverse Hilfsorganisationen gegen diese Behandlung der Flüchtlinge und das
überstürzt wirkende Vorgehen der Behörden. Amnesty International verlangte
die Freilassung dieser kurdischen "Boat people" aus der Haft, da es nicht
vorstellbar sei, dass die rechtliche Situation der Familien von Fall zu
Fall geprüft werde, wie dies Immigrationsminister Eric Besson vor Kameras
versichert hatte. Außergewöhnlich war die Intervention des
UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge, das die Regierung mahnte: "Die
französischen Behörden müssen gewährleisten, dass alle Personen in den
Genuss einer vollständigen und ausgewogenen Prüfung ihres Gesuchs kommen
und im Fall einer Ablehnung die Möglichkeit einer Berufung mit
aufschiebender Wirkung haben."
Mittlerweile musste die Regierung, die mit ihrem Vorgehen ihre
Entschlossenheit im Kampf gegen illegale Immigration und kriminelle
Schlepper beweisen wollte, weitgehend zurückrudern. Denn nicht nur nach
Ansicht der Menschenrechtsorganisationen, sondern auch gemäß Urteil der
Haftrichter von Nîmes, Marseille, Rennes, Lyon und Toulouse haben die
korsischen Behörden in ihrer Eile, die unerwünschten Flüchtlinge
loszuwerden, krasse Formfehler begangen und die Rechte der Betroffenen
missachtet. Diese konnten zunächst keinen Anwalt kontaktieren. Darum wurden
inzwischen fast alle 124 auf freien Fuß gesetzt, damit sie ein ordentliches
Asylgesuch einreichen können, das den polizeilichen Ausweisungsbefehl dann
außer Kraft setzt. Laut der Hilfsorganisation Cimade haben die kurdischen
Flüchtlinge gute Chancen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge.
26 Jan 2010
## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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