# taz.de -- Kritik von Menschenrechtlern: Frankreich missachtet Flüchtlingsrechte
       
       > Die französischen Behörden setzen 124 kurdische Flüchtlinge aus Syrien
       > als illegale Immigranten in Abschiebehaft. Wegen Formfehlern müssen sie
       > wieder aus der Abschiebehaft entlassen werden.
       
 (IMG) Bild: Versucht, ein Exempel gegen die illegale Immigration zu statuieren: Immigrationsminister Eric Besson
       
       PARIS taz | Die 124 Menschen, die sich als Kurden aus Syrien bezeichnen,
       aber keinerlei Papiere bei sich trugen, waren am Freitagmorgen auf einem
       Strand bei Bonifacio im Süden Korsikas entdeckt worden. Dort waren sie
       ihren eigenen Angaben zufolge ausgesetzt worden, ohne zu wissen, dass sie
       sich in Frankreich befanden. Ihre beschwerliche Reise hatte vor fast einem
       Monat in Lastwagen begonnen, sie kamen zunächst bis Tunesien, von wo sie
       dann ein Schiff im Frachtraum nach Nordeuropa bringen sollte. Doch die noch
       unbekannten Schlepper, denen sie 6.000 Dollar pro Erwachsenen und 3.000 pro
       Kind bezahlt hatten, entledigten sich dann vor Korsika skrupellos nach
       angeblich zweitägiger Fahrt durchs Mittelmeer ihrer Passagiere.
       
       Für den Polizeipräfekten von Südkorsika war die Sachlage klar: Diese 57
       Männer, 29 Frauen (von denen fünf hochschwanger sind) und 38 zum Teil noch
       sehr kleinen Kinder sind illegale Immigranten, die gegen die
       Einreisebestimmungen verstoßen haben. Er ordnete darum ihre sofortige
       Abschiebung über die Grenze oder Ausweisung an. Eine erste Nacht
       verbrachten die Familien unter Bewachung in einer Turnhalle; am Tag danach
       wurden sie ohne viel Federlesens in fünf verschiedene Abschiebehaftlager
       auf dem Festland gebracht und dort samt ihren Kindern eingesperrt. Im
       Nachhinein rechtfertigte der Präfekt diese Maßnahmen als "humanitäre
       Geste", da er auf der Insel keine entsprechenden
       Unterbringungsmöglichkeiten für so viele Familien gehabt habe. Die
       Migranten seien den Gendarmen ja ganz "freiwillig gefolgt".
       
       Sehr bald aber protestierten die französische Menschenrechtsliga und
       diverse Hilfsorganisationen gegen diese Behandlung der Flüchtlinge und das
       überstürzt wirkende Vorgehen der Behörden. Amnesty International verlangte
       die Freilassung dieser kurdischen "Boat people" aus der Haft, da es nicht
       vorstellbar sei, dass die rechtliche Situation der Familien von Fall zu
       Fall geprüft werde, wie dies Immigrationsminister Eric Besson vor Kameras
       versichert hatte. Außergewöhnlich war die Intervention des
       UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge, das die Regierung mahnte: "Die
       französischen Behörden müssen gewährleisten, dass alle Personen in den
       Genuss einer vollständigen und ausgewogenen Prüfung ihres Gesuchs kommen
       und im Fall einer Ablehnung die Möglichkeit einer Berufung mit
       aufschiebender Wirkung haben."
       
       Mittlerweile musste die Regierung, die mit ihrem Vorgehen ihre
       Entschlossenheit im Kampf gegen illegale Immigration und kriminelle
       Schlepper beweisen wollte, weitgehend zurückrudern. Denn nicht nur nach
       Ansicht der Menschenrechtsorganisationen, sondern auch gemäß Urteil der
       Haftrichter von Nîmes, Marseille, Rennes, Lyon und Toulouse haben die
       korsischen Behörden in ihrer Eile, die unerwünschten Flüchtlinge
       loszuwerden, krasse Formfehler begangen und die Rechte der Betroffenen
       missachtet. Diese konnten zunächst keinen Anwalt kontaktieren. Darum wurden
       inzwischen fast alle 124 auf freien Fuß gesetzt, damit sie ein ordentliches
       Asylgesuch einreichen können, das den polizeilichen Ausweisungsbefehl dann
       außer Kraft setzt. Laut der Hilfsorganisation Cimade haben die kurdischen
       Flüchtlinge gute Chancen auf die Anerkennung als politische Flüchtlinge.
       
       26 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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