# taz.de -- Gerichtsurteil in Australien: Provider atmen auf
       
       > Ein australisches Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass Provider
       > nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften
       > müssen. Das Urteil hat weltweit Signalwirkung.
       
 (IMG) Bild: Was in der Leitung übertragen wird, geht den Provider nichts an.
       
       Laut Richter Dennis Cowdroy vom australischen Bundesgericht kann der in der
       westaustralischen Stadt Perth domizilierte Internet-Anbieter iiNet nicht
       verantwortlich gemacht werden, wenn seine Kunden illegal Musik und Filme
       vom Internet auf ihre Computer herunterladen und unter einander
       austauschen.
       
       Eine Gruppe von über 30 Film- und Fernsehunternehmen hatte den
       Internet-Service-Provider (ISP) iiNet vor Gericht gezogen und ihm
       vorgeworfen, er unternähme nichts gegen die ungesetzlichen Machenschaften
       viele seiner Kunden.
       
       iiNet gab zu, dass einige Kontoinhaber den Zugang zum Internet nutzten, um
       mit Hilfe des Filesharingprogramms BitTorrent ohne Bezahlung Musik und
       Filme auszutauschen und herunter zu laden. Ein ISP könne aber unmöglich
       kontrollieren, welche Webseiten seine Kunden besuchen und was für Material
       sie auf ihre persönlichen Rechner laden.
       
       Der Prozess wurde von der Internet-Industrie rund um den Globus
       mitverfolgt. Die ISP’s würden jetzt wohl "kollektiv aufatmen", meinte John
       Lambrick, Jurist an der australischen RMIT Universität. Es sei nie
       bestritten worden, dass einige Kontoninhaber den Zugang zum Internet
       missbrauchten, um die Eigentumsrechte – das Copyright - von Film- und
       Fernsehanbietern zu schädigen.
       
       "Richter Cowdroy hat nun aber klar gemacht, dass eine Verletzung des
       Copyright-Rechtes nicht bedeutet, iiNet habe diese Verletzung auch
       autorisiert". Zwar sei der iiNet-Zugang zum Internet notwendig, damit die
       Straftat überhaupt stattfinden könne. Die Pirateriesoftware aber habe den
       Rechtsbruch erst ermöglicht. Ein Urteil zu Gunsten der Kläger hätte laut
       Experten wohl dazu geführt, dass tausende von Copyright-Besitzern
       Schadenersatzforderungen an ISP’s gestellt hätten.
       
       Der Jurist John Lambrick meinte, die Kläger hätten angesicht der klaren
       Position des Richters wenig Hoffnung, beim Hohen Gericht Recht zu erhalten,
       der höchsten Justizinstanz des Landes.
       
       Laut Lambrick wird das Urteil weltweit auf grosse Beachtung stossen, da die
       Copyright-Bestimmungen in Australien weitgehend denen in den Vereinigten
       Staaten und den Urheberrechtsgesetzen in Europa entsprechen. Lambrick
       meinte, Film- und Fernsehstationen würden nun wohl versuchen, auf
       Gesetzesebene einen besseren Schutz der Copyright-Rechte zu erreichen.
       
       5 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Urs Wälterlin
       
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