# taz.de -- Mangelnder Verbraucherschutz: Windlobby blockt Anlegerschutz
       
       > Der Bundesverband Windenergie will seinen eigenen Ratgeber für Anleger
       > nicht frei zugänglich machen. Einigen BWE-Mitgliedern ist er zu
       > branchenkritisch.
       
 (IMG) Bild: „Die massenwirksame Verbraucherberatung ist nicht unsere primäre Aufgabe“, so der BWE.
       
       Trotz aktueller [1][Warnungen vor riskanten Windkraftbeteiligungen] weigert
       sich der Bundesverband Windenergie (BWE), seinen Leitfaden für
       Windparkanleger der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Leitfaden
       wurde vom Anlegerbeirat des BWE verfasst und beschreibt auf 74 Seiten,
       worauf Anleger vor ihrem Investment in einen Windpark achten sollten. Dabei
       geht es etwa um die Bewertung von Jahresabschlüssen, die Rechte von
       Anlegern und um Risiken, die einige Anlagemodelle in der Windkraftbranche
       kennzeichnen.
       
       Während der BWE auf seiner Internetseite verschiedene Broschüren zum
       Herunterladen öffentlich anbietet, können auf den Anlegerleitfaden nur
       zahlende BWE-Mitglieder in einem passwortgeschützten Bereich zugreifen.
       Zudem wurde der Leitfaden auf 19 Dateien verteilt. „Es gab innerhalb des
       Verbands erhebliche Schwierigkeiten, die Veröffentlichung des Ratgebers
       durchzusetzen“, sagte Reinhard Ernst vom Anlegerbeirat des BWE der taz.
       Insbesondere Windparkprojektentwickler hätten sich beschwert, das Dokument
       sei zu branchenkritisch.
       
       Unter dem Dach des BWE sind die teils widerstrebenden Interessen von rund
       20.000 Mitgliedern vereint, darunter Hersteller von Windkraftanlagen,
       Betreiber von Windparks, Finanzierer und Planungsbüros. „Die Publikation im
       passwortgeschützten Bereich war letztlich ein Kompromiss, der eigens auf
       einer Vorstandssitzung des BWE gefasst wurde“, sagte Reinhard Ernst. Das
       vollständige Dokument können Interessenten bislang aber nur auf Rückfrage
       beim Anlegerbeirat des BWE bekommen. Dessen Version enthält auch
       Firmennamen, die in der offiziellen BWE-Fassung ausgespart wurden.
       
       BWE-Sprecher Ulf Gerder bestätigte gegenüber der taz, dass sich „der
       Vorstand des Verbandes gegen eine Publikation des Ratgebers“ entschieden
       habe. „Der Anlegerbeirat hat das Dokument aus eigenem Antrieb verfasst“,
       sagte Gerder. Publikationen mit dem offiziellen Logo des BWE könnten aber
       nur erscheinen, wenn über diese Einigkeit im Verband herrsche. „Als
       Mitgliederorganisation gehört die massenwirksame Verbraucherberatung aber
       nicht zu unseren primären Aufgaben“, sagte Gerder.
       
       Die taz hatte am Freitag über riskante Geldanlagen von
       Windparkprojektentwicklern berichtet, die als angeblich risikolose
       Beteiligungen mit hohen Renditen vermarktet werden. Dabei besteht bei den
       ausgegebenen Genussscheinen das Risiko des Totalverlusts. Der Chefredakteur
       der Zeitschrift Finanztest, Hermann-Josef Tenhagen, unterstützte die
       Warnung: „Genussscheine sind nichts für Kleinanleger“, sagte er am Freitag
       der taz: „Wer behauptet, es gebe risikolose Unternehmensbeteiligungen, der
       lügt.“
       
       20 Feb 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/risikogeschaefte-bei-windparks/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tarik Ahmia
       
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