# taz.de -- Bischöfin Käßmann geschont: "Ungeteiltes Vertrauen"
       
       > Trotz Trunkenheit am Steuer – der Rat der Evangelischen Kirche bekennt
       > sich einstimmig zu seiner Vorsitzenden Bischöfin Margot Käßmann. Sie
       > solle auch weiterhin den Weg bestimmen.
       
 (IMG) Bild: Darf weiter den Weg bestimmen: Bischöfin Käßmann.
       
       HANNOVER apn | Nach ihrer Trunkenheitsfahrt hat Bischöfin Margot Käßmann
       Rückendeckung vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
       erhalten. Das kirchliche Leitungsgremium sprach seiner Vorsitzenden
       einmütig das Vertrauen aus, wie die EKD am Mittwoch in Hannover mitteilte.
       Darauf hätten sich die 14 Ratsmitglieder, zu denen auch Käßmann selbst
       gehört, am Dienstagabend auf einer Telefonkonferenz verständigt.
       
       Auf einer regulären Sitzung, die noch in dieser Woche stattfinden soll,
       werde dann eine abschließende Bewertung des Vorfalls vorgenommen. "In
       ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die
       Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll",
       hieß es in der Mitteilung
       
       Käßmann war am späten Samstagabend auf der Rückfahrt von einem privaten
       Termin stark betrunken am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden. Die
       Polizei hielt sie in der Innenstadt von Hannover an, nachdem Käßmann mit
       ihrem Dienstwagen eine rote Ampel ignoriert hatte. Eine Blutprobe ergab
       1,54 Promille, wie die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte. Ab 1,1
       Promille liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat
       vor. Käßmanns Führerschein wurde eingezogen, ein Strafverfahren
       eingeleitet.
       
       Käßmann selbst sagte am Dienstag bis auf weiteres alle öffentlichen Termine
       ab. Die Bischöfin werde in den nächsten Tagen eine Auszeit nehmen, sagte
       der Sprecher der hannoverschen Landeskirche, Johannes Neukirch.
       
       Medienberichte, wonach bei der Trunkenheitsfahrt eine unbekannte weitere
       Person im Dienstwagen der Bischöfin saß, bezeichnete Neukirch als reine
       Spekulation. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung soll Käßmann, bei
       der Fahrt auf dem Weg von einem Kinobesuch in der Hannoverschen Innenstadt
       zu ihrer Wohnung gewesen sein. Auch dies wollte der Sprecher nicht
       kommentieren.
       
       Schnelles Strafverfahren 
       
       Das Strafverfahren gegen Käßmann soll schnell abgeschlossen werden, wie die
       Staatsanwaltschaft am Mittwoch erklärte. "Bei klarer Sachlage dauert ein
       normales Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt nur einige Wochen",
       sagte Sprecher Hans-Jürgen Lendeckel. Im Fall der Bischöfin habe die
       Polizei die Akten bereits der Staatsanwaltschaft übersandt.
       
       Das Ermittlungsverfahren gegen Käßmann werde geführt wie gegen jeden
       anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Trunkenheitsfahrt ohne konkrete Gefährdung
       anderer Verkehrsteilnehmer werde in der Regel mit einer Geldstrafe von 30
       Tagessätzen bestraft. Hinzu komme der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn
       Monate bis zu einem Jahr. Das Strafverfahren werde in der Regel schriftlich
       abgewickelt und ende mit einem Strafbefehl.
       
       24 Feb 2010
       
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