# taz.de -- Käßmann erklärt Rücktritt: "Nie tiefer als in Gottes Hand"
       
       > Margot Käßmann ist als Ratsvorsitzende der EKD und als Landesbischöfin
       > zurückgetreten. Damit zog sie Konsequenzen aus ihrer Autofahrt unter
       > Alkoholeinfluss.
       
 (IMG) Bild: Gibt auf: EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann.
       
       BERLIN taz/afp/dpa/rtr/apn | Nach ihrer Trunkenheitsfahrt tritt Margot
       Käßmann von ihren Ämtern als Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in
       Deutschland (EKD) und Bischöfin der evangelisch-lutherischen Landeskirche
       Hannover zurück. Das bestätigte die 51-Jährige am Mittwochnachmittag vor
       Journalisten in Hannover. Sie könne "nicht mit der notwendigen Autorität im
       Amt bleiben", begründete Käßmann ihren Schritt. Es gehe ihr auch um die
       Achtung vor sich selbst und ihre eigene Geradlinigkeit. Es tue ihr leid,
       dass sie viele enttäusche, die sie dringend gebeten hätten, im Amt zu
       bleiben.
       
       Einer ihrer Ratgeber habe ihr am Dienstag ein Wort von Jesus Sirach mit auf
       den Weg gegeben: "Bleibe bei dem, was dir dein Herz rät (37,17)", erklärte
       Käßmann mit brüchiger Stimme. Sie fügte hinzu: "Du kannst nie tiefer fallen
       als in Gottes Hand."
       
       Käßmann will nach eigenen Worten weiter als Pastorin tätig sein. Die
       Bischöfin war am Samstagabend in der Innenstadt von Hannover betrunken am
       Steuer ihres Autos erwischt worden. Käßmann hatte mit 1,54 Promille Alkohol
       im Blut eine rote Ampel überfahren.
       
       Der Rat der EKD hatte ihr am Dienstagabend nach einer
       Telefon-Schaltkonferenz einmütig sein Vertrauen bekundet. Zugleich erklärte
       er aber, ihr selbst die Entscheidung über ihr weiteres Vorgehen zu
       überlassen.
       
       Käßmann war erst im Oktober 2009 zur EKD-Ratsvorsitzenden gewählt worden.
       In der Geschichte der EKD ist sie die erste Frau gewesen, die dieses
       Spitzenamt inne hatte. Jetzt dürfte zunächst der Stellvertretende
       EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider, die Amtsgeschäfte weiterführen.
       Der 62-Jährige ist seit 2003 Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland.
       
       Der Wittenberger Theologe Friedrich Schorlemmer hat den Rücktritt der
       EKD-Ratsvorsitzenden ausdrücklich bedauert. "Für sie persönlich ist der
       Schritt richtig. Für uns alle, für den Protestantismus ist die Entscheidung
       schlecht", sagte Schorlemmer der "Leipziger Volkszeitung". Der Amtsverzicht
       der Bischöfin sei "ein sehr herber Verlust für die Christen in
       Deutschland", fügte Schorlemmer hinzu.
       
       Auch Grünen-Chefin Claudia Roth hat den Rücktritt bedauert. "Die
       Entscheidung von Bischöfin Käßmann verdient Respekt", sagte Roth am
       Mittwoch in Berlin. "Sie beweist ihre große persönliche Integrität."
       Gleichwohl bedauere sie den Schritt aus tiefstem Herzen. Die Gesellschaft
       brauche mehr streitbare Menschen wie Käßmann. "Ich wünsche mir sehr, dass
       ihre Stimme auch in Zukunft weithin hörbar ist."
       
       Die Bischöfin hatte bei ihrer Fahrt auch einen Beifahrer im Auto. Dessen
       Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des
       Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur
       dann als Zeuge eine Rolle, "wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig" sei.
       Dies sei offensichtlich nicht der Fall gewesen.
       
       Das Strafverfahren gegen Käßmann soll schnell abgeschlossen werden, wie die
       Staatsanwaltschaft am Mittwoch erklärte. "Bei klarer Sachlage dauert ein
       normales Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt nur einige Wochen",
       sagte Sprecher Hans-Jürgen Lendeckel. Im Fall der Bischöfin habe die
       Polizei die Akten bereits der Staatsanwaltschaft übersandt.
       
       Das Ermittlungsverfahren gegen Käßmann werde geführt wie gegen jeden
       anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Trunkenheitsfahrt ohne konkrete Gefährdung
       anderer Verkehrsteilnehmer werde in der Regel mit einer Geldstrafe von 30
       Tagessätzen bestraft. Hinzu komme der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn
       Monate bis zu einem Jahr. Das Strafverfahren werde in der Regel schriftlich
       abgewickelt und ende mit einem Strafbefehl.
       
       24 Feb 2010
       
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