# taz.de -- Kommentar Bischofskonferenz: Recht und Selbstgerechtigkeit
       
       > Es wäre falsch, von der Kirche zu verlangen, künftig die Strafanzeige
       > verbindlich vorzuschreiben. Stattdessen müssen übergriffige Priester
       > wirkungsvoll aus dem Verkehr gezogen werden.
       
       Bei ihrem Schlagabtausch um den sexuellen Missbrauch haben sich beide
       Seiten eine blutige Nase geholt. Die Justizministerin hat fälschlicherweise
       den Eindruck erweckt, als stelle sich die katholische Kirche über das
       Recht, wenn sie nicht in jedem Fall Strafanzeige erstattet.
       Leutheusser-Schnarrenbergers Angriff hatte aber wenig Substanz, denn in
       Deutschland gibt es keine Anzeigepflicht. Aber auch Robert Zollitsch, der
       Vorsitzende der Bischofskonferenz, hat überzogen. Sein Ultimatium, die
       Ministerin müsse binnen 24 Stunden ihre Aussagen richtigstellen, wirkte
       allzu selbstgerecht. Hier versuchte sich die Kirche als Opfer zu
       stilisieren, wo es doch um die Frage nach ihrer Mitschuld geht.
       
       Entscheidend ist, dass übergriffige Priester wirkungsvoll aus dem Verkehr
       gezogen werden und nicht an einer anderen Gemeinde erneut Kontakt zu
       Kindern und Jugendlichen erhalten. Dies war früher oft der Fall - und das
       war der eigentliche Skandal auf Seiten der Kirche. Die seit 2002 geltenden
       Richtlinien der Bischofskonferenz sehen aber vor, dass dies nicht mehr
       passieren darf. Und bisher gibt es auch kein Gegenbeispiel, bei dem die
       Kirche versagt hätte.
       
       Falsch wäre es, von der Kirche zu verlangen, künftig die Strafanzeige
       verbindlich vorzuschreiben. Es gibt schließlich gute sachliche Gründe, dies
       nicht zu tun. Denn wenn ein Missbrauchsopfer weiß, dass es mit seiner
       Offenbarung gleich einen strafrechtlichen Automatismus auslöst, würde das
       offene Gespräch bei kirchlichen Beratungsstellen erschwert. Das könnte dazu
       führen, dass am Ende weniger Opfer Hilfe erhalten. Außerdem würde das Opfer
       erneut zum Objekt anderer gemacht, wenn es selbst keine Möglichkeit hätte,
       eine Strafverfolgung zu verhindern - zum Beispiel, um sich die damit
       verbundenen Belastungen zu ersparen.
       
       25 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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