# taz.de -- Gutachten zu Google Street View: Zu tiefe Einblicke
       
       > Die Fotos von Google Street View verstoßen gegen deutsches Recht. Das
       > besagt ein Gutachten für Rheinland-Pfalz. Es verlangt anonymisierte
       > Bilder und eine Aufnahmehöhe von zwei Metern.
       
 (IMG) Bild: Die Street View-Kamera steht zu hoch. Augenhöhe wäre besser.
       
       MAINZ dpa | Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View
       verstoßen nach einem Rechtsgutachten zu großen Teilen gegen deutsches
       Recht. Das ist das Ergebnis eines von der rheinland-pfälzischen
       Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, das Justizminister Heinz
       Georg Bamberger (SPD) am Montag in Mainz vorstellte.
       
       Darin wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen
       unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten
       geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Er forderte, Google müsse
       gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und
       nicht für andere Zwecke verwendet würden.
       
       Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen
       Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe
       die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier
       und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in
       Karlsruhe.
       
       "Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus
       geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei
       etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern
       und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken
       hinwegfilmen.
       
       Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden
       dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet
       werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse
       auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss
       aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser
       in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.
       
       Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in
       einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View- Dienst werden die
       Bilder dann nahtlos zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im
       Detail ansehen kann.
       
       Deutschland soll bereits weitgehend abgelichtet sein, auch wenn der
       US-Konzern wegen des Widerstands von Politikern, Datenschützern und einiger
       Kommunen länger mit einem Start von Street View in Deutschland wartete. Den
       im Mai 2007 vorgestellten Dienst gibt es bereits unter anderem in den USA
       und Großbritannien.
       
       Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google View und enthalte
       wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische
       Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich,
       dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass
       gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die
       Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner.
       
       Die Landesregierung will das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten
       des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob
       Google Street View damit neue Auflagen gemacht werden können.
       Justizminister Bamberger sieht die Vorlage vor allem als "Anreiz, neue
       Gespräche mit Google zu führen."
       
       Der aktuelle Diskussionsprozess solle mit dem Gutachten weiter befördert
       werden. Sollte Google dennoch nicht zu Kompromissen bereit sein, will
       Bamberger mit seinen Länderkollegen über den Bundesrat aktiv werden: "Dann
       machen wir halt ein Gesetz."
       
       2 Mar 2010
       
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