# taz.de -- Freispruch im Autobrandstifter-Prozess: Justiz stellt das Feuer ein
       
       > Nach dem zweiten Freispruch in einem Prozess gegen politisch motivierte
       > Autobrandstifter stehen die Strafverfolgungsbehörden erneut mit leeren
       > Händen da.
       
 (IMG) Bild: Viel Qualm um nichts
       
       Es ist die zweite große Schlappe für die Strafverfolger in Sachen politisch
       motivierter Autobrandstiftung: Das Landgericht Berlin hat am Freitag einen
       23-Jährigen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst
       beschuldigt, am 17. Juni vergangenen Jahres einen VW in Friedrichshain
       angezündet zu haben. Darüber hinaus ordnete ihn die Staatsanwaltschaft der
       linksradikalen Szene zu und begründete so ein politisches Motiv.
       
       Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die
       bei T. festgestellten Spuren von Lampenöl zahlreiche Ursachen haben können
       - selbst die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuletzt Freispruch
       beantragt. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sie das Urteil anfechten
       wird.
       
       Anders sieht es bei der im November freigesprochenen Alexandra R. aus. In
       deren Fall ging die Staatsanwaltschaft nach dem Freispruch in Berufung. Die
       "Indizienkette" sei nicht ausreichend gewürdigt worden, so der Sprecher der
       Staatsanwaltschaft. Eine erste Verhandlung ist für Ende April angesetzt.
       
       In beiden Verfahren wirft jedoch die Beweisführung Zweifel auf: Im Fall
       Christoph T. war ein erstes Verfahren bereits im Oktober geplatzt, weil die
       Staatsanwaltschaft ein neues Brandgutachten forderte. Laut Anklage wurden
       durch das Feuer Stoßstange, Kühlergrill und Teile des Motorraums
       beschädigt. Auch ein angrenzend parkendes Fahrzeug soll leichte Schäden
       davongetragen haben. Doch die drei Experten unter anderem vom Landes- und
       Bundeskriminalamt waren sich einig: Eine Brandstiftung lasse sich nicht
       belegen, vielmehr sei auch eine Selbstentzündung denkbar.
       
       In dem Prozess gegen Alexandra R. gab sogar der Hauptbelastungszeuge eine
       widersprüchliche Täterbeschreibung ab. Der Polizeibeamte hatte ausgesagt,
       zuerst die Beschuldigte als dunkel gekleidete Person mit Basecap und
       anschließend einen Feuerschein an einem Fahrzeug gesehen zu haben. Ein
       anderes Mal gab er an, auch ein Gesicht gesehen zu haben, ohne es jedoch
       beschreiben zu können.
       
       Bis zur späteren Festnahme hatten der Beamte und seine Kollegin die Person
       nicht lückenlos verfolgt, handfestere Beweismittel wie DNA-Spuren fehlten
       komplett. Der Amtsrichter entschied, dass eine Zugehörigkeit zur linken
       Szene, das Aufbewahren von Grillanzündern und das Sammeln von Artikeln über
       Autobrandstiftungen für eine Verurteilung nicht ausreiche.
       
       Damit ist es den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht gelungen, einen
       Täter mit politischem Motiv zu verurteilen. Auch der im November verhaftete
       Tobias P. wurde nach 43 Tagen Untersuchungshaft entlassen. Ein Richter
       hatte zuvor den Haftbefehl ausgesetzt, weil sich ein dringender Tatverdacht
       nicht mehr aufrechterhalten lasse. Das Verfahren gegen P. ist allerdings
       nicht eingestellt worden, mit einer Anklage ist zu rechnen.
       
       Patrick Technau von der Soligruppe für Alexandra R. und Christoph T.
       kritisierte, dass die Anklage gegen T. "weder Hand noch Fuß" gehabt habe.
       "Es ging einzig und allein darum, einen politischen Menschen zu
       verurteilen."
       
       Trotz des Ausbleibens von Fahndungserfolgen ist die Zahl der
       Autobrandstiftungen weiter gesunken. Seit Januar zählte die Polizei sechs
       Brandanschläge auf Fahrzeuge, bei denen ein politischer Hintergrund
       vermutet wird. Dabei kamen zehn Autos zu Schaden. Im vergangenen Jahr
       brannten im gleichen Zeitraum 40 Fahrzeuge ab.
       
       6 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nina Apin
 (DIR) Svenja Bergt
       
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