# taz.de -- Kommentar Suizid in Abschiebehaft: Tod eines Flüchtlings
       
       > Hamburgs CDU-Innensenator will keine minderjährigen Flüchtlinge mehr in
       > Abschiebehaft nehmen lassen. Immerhin. Noch besser wäre es, den deutschen
       > Umgang mit Flüchtlingen insgesamt zu überdenken.
       
 (IMG) Bild: Verschlossene Türen. Hier zu sehen die JVA Adelsheim.
       
       Aus Georgien kam David M. nach Deutschland, weil er sich hier ein besseres
       Leben erhoffte. In Hamburg gab er sich als 17-jährig aus, weil er sich
       davon Vorteile versprach; dabei dürfte er eher 25 Jahre alt gewesen sein.
       Zuvor soll er sich schon, wie sich jetzt herausstellt, in der Schweiz und
       Polen erfolglos um Asyl bemüht haben.
       
       Für ausländerpolitische Hardliner erfüllt David B. damit alle Kriterien,
       die jemanden zu einem "Asylbetrüger" machen. Doch er war offenbar auch ein
       Mensch, der tief verzweifelt war. Diese Verzweiflung trieb ihn in einen
       Hungerstreik, und am Ende kostete sie ihm das Leben. Denn David M. erhängte
       sich am vergangenen Sonntag in der Haftanstalt. In Hamburg hat sein Tod
       eine Debatte darüber angefacht, wie mit Flüchtlingen im Stadtstaat
       umgegangen wird. Tatsächlich ist der Tod des David M. ein Skandal, befand
       sich der Asylbewerber zum Zeitpunkt seines Suizids doch in staatlicher
       Obhut. So etwas darf einfach nicht passieren - offensichtlich haben die
       Behörden geschlampt.
       
       Bis gestern ging man noch davon aus, dass es sich bei David M. um einen
       Minderjährigen handelte. Deshalb drehte sich die Debatte in Hamburg bislang
       vor allem um jugendliche Flüchtlinge. Und auch wenn David M. offenbar schon
       volljährig war - diese Debatte ist wichtig. Denn Jugendliche gehören nicht
       in Abschiebehaft, sondern in die Obhut eines Jugendamts. So verlangt es die
       UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland zwar unterzeichnet hat, die es
       aber bislang mit einem sogenannten Vorbehalt für junge Flüchtlinge
       einschränkt.
       
       Nach hiesigem Recht gelten Flüchtlinge ab 16 für "verfahrensfähig". Sie
       müssen ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen,
       haben keinen Anspruch auf eine gesonderte Unterbringung für Jugendliche und
       können in Abschiebehaft genommen werden. Bei Flüchtlingen hört in
       Deutschland der Kinder- und Jugendschutz auf.
       
       Bislang haben sich die Innenminister der unionsregierten Länder in
       flüchtlingspolitischen Fragen noch jeder Lockerung in den Weg gestellt.
       Doch im schwarz-grünen Hamburg hat nun - durch den Tod von David M. - ein
       Umdenken begonnen. So will der CDU-Innensenator keine minderjährigen
       Flüchtlinge mehr in Abschiebehaft nehmen lassen. Immerhin. Noch besser wäre
       es allerdings, den deutschen Umgang mit Flüchtlingen insgesamt zu
       überdenken.
       
       11 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
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