# taz.de -- Transsexuelle dürfen Dokumente ändern: In Österreich darf Frau auch Penis haben
       
       > Transsexuelle können sich in Österrreich jetzt auch ohne operative
       > Eingriffe offiziell Frau nennen: Das Gericht gab der Beschwerde einer
       > Wienerin nach.
       
 (IMG) Bild: Eine OP ist laut Gericht "keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“.
       
       Die Probleme, mit denen sich Transsexuelle in Österreich herumschlagen
       müssen, sind weniger spektakulär als im Film "Der Knochenmann" mit Josef
       Hader: Michael P. will sich schlicht auf Michaela umbenennen. Und das,
       anders als der Wunsch des Transsexuellen im Knochenmann, ohne sich einer
       Operation zu unterziehen.
       
       Doch manchen Behörden muss man erst mit einer höchstgerichtlichen
       Entscheidung kommen, bevor sie funktionieren. Die etwa 50jährige Wienerin,
       die nach einer Hormonbehandlung Brüste entwickelt hat und sich die
       männliche Behaarung entfernen ließ, wird dank eines Urteils des
       österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) demnächst auch in den
       Dokumenten das sein können, was sie für ihren Freundeskreis längst ist:
       eine Frau.
       
       Das hat der VwGH jetzt entschieden. Die Beschwerdeführerin, die seit vielen
       Jahren psychisch und sozial als Frau lebt, war mit ihrem Begehren zweimal
       beim Innenministerium abgeblitzt. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts
       im Personenstandsregister und Namensänderung war schon im Februar 2009
       zurückgewiesen worden. Die Begründung: erst müsse sie die männlichen
       Geschlechtsorgane entfernen lassen.
       
       Die für das Alltagsleben wichtigen Dokumente wie Reisepass oder
       Geburtsurkunde offenbaren die Transsexualität von Michaela und zwingen sie
       regelmäßig zum oft erniedrigenden Outing. Sie trachtet daher
       Behördenkontakte zu meiden. Sichtet sie Polizisten, wechselt sie instinktiv
       die Strassenseite, um nicht in eine Polizeikontrolle und die damit
       verbundenen demütigenden Situationen zu geraten. Sie fühle sich wie eine
       illegale Ausländerin im eigenen Land, so das Rechtskomitee LAMBDA (RKL),
       Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie
       transidente Frauen und Männer.
       
       Die männlichen Geschlechtsorgane will sie nicht entfernen lassen, weil sie
       fürchtet, dass der damit verbundene längere Krankenstand ihren Job in
       leitender Funktion in der Privatwirtschaft gefährden würde. LAMBDA: „Der
       Verlust des Arbeitsplatzes würde sie der Gefahr der sozialen Desintegration
       und Verelendung aussetzen“.
       
       Der negative Bescheid wurde schon letztes Jahr vom VwGH aufgehoben. Das
       Innenministerium blieb aber stur. Ein Gesetz, das einen solchen Fall regeln
       würde, gibt es in Österreich nicht. Der Verwaltungsgerichtshof geht aber im
       Hinblick auf die österreichische Rechtslage davon aus, „dass ein
       schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde
       geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige
       Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild
       des anderen Geschlechts“ sein dürfe. Diese Entscheidung wurde vor wenigen
       Tagen zugestellt.
       
       Laut Anwalt Helmut Graupner, der die Transsexuelle vertrat, habe die
       Behörde nach diesem neuerlichen Rüffel signalisiert, dass sie ihre
       Verweigerungshaltung aufgeben werde. Walter Grosinger von der
       Rechts-Sektion des Innenministeriums kündigte im Fernsehen ein mögliches
       Abgehen von der bisherigen Praxis an. Michaela wird damit nicht die einzige
       sein. Gleichzeitig erstritt eine weitere Transsexuelle das Namensrecht beim
       Verfassungsgerichtshof.
       
       Graupner, Director for Europe der International Lesbian, Gay, Bisexual,
       Transgender & Intersex Law Association, und spezialisiert auf Sexualität
       und Menschenrechte, hat vor vier Jahren schon den Scheidungszwang für
       transsexuelle Verheiratete erfolgreich bekämpft. Bis dahin waren
       Geschlechtsänderungen bei aufrechter Ehe nicht erlaubt worden. „Seither
       gibt es in Österreich gleichgeschlechtliche Ehen“, so Graupner zur taz:
       „Früher als in Deutschland“.
       
       Nicht erfolgreich war Michaela P. mit einer Anzeige, die sie nach der
       zweiten Abfuhr wegen Amtsmissbrauchs bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft
       einbrachte. Diese hat das Verfahren eingestellt, ohne Ermittlungen
       einzuleiten. Ihre Begründung: den Beamten sei kein „wissentlicher“
       Befugnismißbrauch nachzuweisen. Das Rechtskomitee LAMBDA, dem Anwalt
       Graupner auch vorsteht, zeigt sich darüber empört: „Wir sind erschüttert
       über die blitzartige Einstellung. Jetzt hoffen wir darauf, dass das Gericht
       die Fortführung des Verfahrens anordnet, damit der Amtsmissbrauch nicht
       straflos bleibt.“
       
       18 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Flüchtling in Deutschland: Böser Zauber der Bürokraten
       
       Eine Geschichte wie ein Film-Plot: Ein Flüchtling aus Benin liebt eine
       deutsche Transsexuelle. Doch bisher gibt es kein Happy-End. Denn die
       Ausländerbehörde spielt mit.
       
 (DIR) Verfassungsgericht kippt Gesetz: Ehe wird auch transsexuell
       
       Karlsruhe hat das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der
       Zwang zur Ehescheidung bei Geschlechtsänderung eines der Partner ist
       unverhältnismäßig.