# taz.de -- Bushido klaut Songs: Die Hegemann des Hip-Hop
       
       > Der Rapper Bushido hat für 13 Songs Teile bei der französischen Band
       > "Dark Sanctuary" geklaut. Jetzt muss er 63.000 Euro Schadenersatz zahlen
       > und etliche CDs vernichten lassen.
       
 (IMG) Bild: Erskeinguterjunge: Bushido.
       
       BERLIN/HAMBURG taz/dpa | Und wieder ein neuer Plagiatsvorwurf: Nach
       Jungautorin Helene Hegemann, die Passagen ihres Buches Axolotl Roadkill aus
       dem Roman Strobo nahezu eins zu eins kopierte, ließ sich offenbar auch
       Rüpel-Rapper Bushido von Kollegen "inspirieren".
       
       Bereits 2008 verklagte ihn die französische Band Dark Sanctuary, weil
       Bushido sich für sein Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" in
       mindestens acht Fällen ihrer Musik bedient haben soll. Am Dienstag bekam
       die Gruppe vor dem Hamburger Landgericht Recht: Für 13 seiner Songs hatte
       Bushido Teile bei der französischen Band geklaut.
       
       Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden. In Titeln wie "Janine",
       "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum
       Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen
       und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber
       der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von
       Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss. Die
       genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus
       dem Verkauf offengelegt sind.
       
       Oben das Original "Les memoires blessées" von Dark Sanctuary, unten
       Bushidos "Janine". 
       
       "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das
       Bushido-Urteil. Bushidos Label mit dem schönen Namen "ersguterjunge" und
       seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf
       denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die
       betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber
       nicht den Verbraucher direkt, sondern nur die bereits an Händler
       ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo
       Hits".
       
       Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63.000 Euro
       Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen
       Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten
       verletzte. "Die Bushido-Texte sind nicht Jedermanns Sache. Da hätte man
       fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der
       Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
       Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern
       zu.
       
       Insgesamt hatten die Band Dark Sanctuary und ihre italienische
       Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen
       wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht
       als urheberrechtlich geschützt an. Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg
       vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die
       Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem
       am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen
       das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
       
       24 Mar 2010
       
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