# taz.de -- Nachzug von ausländischen Ehegatten: Ohne Deutsch kein Visum
       
       > Nachziehende Ehegatten müssen Deutsch können – selbst wenn sie
       > Analphabeten sind. Laut Gericht besteht kein Recht auf Einreise, wenn ein
       > Zusammenleben auch im Ausland möglich ist.
       
 (IMG) Bild: Der Nachzug von ausländischen Ehegatten hängt auch in Zukunft vom erfolgreichen Bestehen eines Deutschtests ab.
       
       FREIBURG taz | Der Nachzug von ausländischen Ehegatten hängt auch in
       Zukunft vom erfolgreichen Bestehen eines Deutschtests ab. Eine umstrittene
       Neuregelung von 2007 fand gestern den Segen des Bundesverwaltungsgerichts
       in Leipzig. Die Richter hielten das Gesetz nicht für verfassungswidrig. Für
       Härtefallregelungen wurden hohe Hürden aufgestellt.
       
       Geklagt hatte das türkische Ehepaar Adem und Nurten P. Sie heirateten
       Anfang der 1990er-Jahre in der ostanatolischen Provinz Agri nach religiösem
       Brauch und hatten zusammen vier Kinder. 1998 ging Adem P. als Asylbewerber
       nach Deutschland und heiratete dort eine deutsche Frau. Die Beziehung zu
       Nurten P. pflegte er aber weiter. Seine deutsche Frau ließ sich 2006
       scheiden, als Nurten P. ein fünftes Kind erwartete. Nun heiratete Adem P.
       die Mutter seiner Kinder standesamtlich und wollte sie nach Deutschland
       holen.
       
       Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil ein Ehegattennachzug seit August
       2007 nur möglich ist, wenn sich "der Ehegatte zumindest auf einfache Art in
       deutscher Sprache verständigen kann."
       
       Die Regelung sollte die Integration der nachziehenden Ausländer erleichtern
       und Zwangsehen erschweren. Nurten P. spricht aber kein Wort Deutsch.
       
       Ihr Anwalt, der Berliner SPD-Politiker Hans-Georg Lorenz, hielt schon das
       Gesetz für verfassungswidrig, weil es den Schutz der Ehe verletze. Außerdem
       ist es für Lorenz eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, wenn
       zwar von türkischen, thailändischen und kosovarischen Ehegatten ein
       Vorabsprachtest verlangt wird, während Gatten aus den USA, Japan oder
       Honduras hiervon befreit sind. "Das ist eine unzulässige soziale
       Selektion", kritisierte Lorenz.
       
       Doch die Klage hatte in Leipzig keine Chance. Das Grundrecht auf Ehe
       ermögliche keine Einreise nach Deutschland, wenn ein Zusammenleben auch im
       Ausland möglich ist, erklärten die Richter. Und die Ungleichbehandlung nach
       der Herkunft hielt das Gericht ebenfalls nicht für verfassungswidrig. Aus
       außenpolitischen Erwägungen dürften bestimmte Ausländer beim
       Ehegattennachzug bevorzugt werden.
       
       Anwalt Lorenz hatte vor allem auf eine Härtefallregelung gehofft, denn
       Nurten P. ist Analphabetin, und als solche habe sie in Ostanatolien keine
       Chance, Deutsch zu lernen. Doch auch hier hatten die Kläger keinen Erfolg.
       Die Richter hielten eine Härtefallregelung zwar für denkbar. Doch auch eine
       Analphabetin müsste dann zumindest mündliche Deutschkenntnisse nachweisen.
       Darauf könne nur verzichtet werden, wenn der Spracherwerb im Heimatland
       "unmöglich" sei. In der Türkei gebe es jedoch Goethe-Institute und
       Sprachkurse, auch die Deutsche Welle sei zu empfangen. "Ein Sprachkurs in
       der Türkei mag zwar schwer zu organisieren sein, unmöglich ist er aber
       nicht", sagte Marion Eckertz-Höfer, die Präsidentin des
       Bundesverwaltungsgerichts.
       
       Damit dürften TürkInnen, die größte Gruppe nachziehender Ehegatten,
       generell keine Chance auf eine Härtefallregelung haben. Mal abgesehen
       davon, dass bei den Sprachtests ein Drittel der Prüflinge durchfällt, die
       deshalb kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.
       
       31 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Rath
       
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