# taz.de -- Nachzug von ausländischen Ehegatten: Ohne Deutsch kein Visum
> Nachziehende Ehegatten müssen Deutsch können – selbst wenn sie
> Analphabeten sind. Laut Gericht besteht kein Recht auf Einreise, wenn ein
> Zusammenleben auch im Ausland möglich ist.
(IMG) Bild: Der Nachzug von ausländischen Ehegatten hängt auch in Zukunft vom erfolgreichen Bestehen eines Deutschtests ab.
FREIBURG taz | Der Nachzug von ausländischen Ehegatten hängt auch in
Zukunft vom erfolgreichen Bestehen eines Deutschtests ab. Eine umstrittene
Neuregelung von 2007 fand gestern den Segen des Bundesverwaltungsgerichts
in Leipzig. Die Richter hielten das Gesetz nicht für verfassungswidrig. Für
Härtefallregelungen wurden hohe Hürden aufgestellt.
Geklagt hatte das türkische Ehepaar Adem und Nurten P. Sie heirateten
Anfang der 1990er-Jahre in der ostanatolischen Provinz Agri nach religiösem
Brauch und hatten zusammen vier Kinder. 1998 ging Adem P. als Asylbewerber
nach Deutschland und heiratete dort eine deutsche Frau. Die Beziehung zu
Nurten P. pflegte er aber weiter. Seine deutsche Frau ließ sich 2006
scheiden, als Nurten P. ein fünftes Kind erwartete. Nun heiratete Adem P.
die Mutter seiner Kinder standesamtlich und wollte sie nach Deutschland
holen.
Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil ein Ehegattennachzug seit August
2007 nur möglich ist, wenn sich "der Ehegatte zumindest auf einfache Art in
deutscher Sprache verständigen kann."
Die Regelung sollte die Integration der nachziehenden Ausländer erleichtern
und Zwangsehen erschweren. Nurten P. spricht aber kein Wort Deutsch.
Ihr Anwalt, der Berliner SPD-Politiker Hans-Georg Lorenz, hielt schon das
Gesetz für verfassungswidrig, weil es den Schutz der Ehe verletze. Außerdem
ist es für Lorenz eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, wenn
zwar von türkischen, thailändischen und kosovarischen Ehegatten ein
Vorabsprachtest verlangt wird, während Gatten aus den USA, Japan oder
Honduras hiervon befreit sind. "Das ist eine unzulässige soziale
Selektion", kritisierte Lorenz.
Doch die Klage hatte in Leipzig keine Chance. Das Grundrecht auf Ehe
ermögliche keine Einreise nach Deutschland, wenn ein Zusammenleben auch im
Ausland möglich ist, erklärten die Richter. Und die Ungleichbehandlung nach
der Herkunft hielt das Gericht ebenfalls nicht für verfassungswidrig. Aus
außenpolitischen Erwägungen dürften bestimmte Ausländer beim
Ehegattennachzug bevorzugt werden.
Anwalt Lorenz hatte vor allem auf eine Härtefallregelung gehofft, denn
Nurten P. ist Analphabetin, und als solche habe sie in Ostanatolien keine
Chance, Deutsch zu lernen. Doch auch hier hatten die Kläger keinen Erfolg.
Die Richter hielten eine Härtefallregelung zwar für denkbar. Doch auch eine
Analphabetin müsste dann zumindest mündliche Deutschkenntnisse nachweisen.
Darauf könne nur verzichtet werden, wenn der Spracherwerb im Heimatland
"unmöglich" sei. In der Türkei gebe es jedoch Goethe-Institute und
Sprachkurse, auch die Deutsche Welle sei zu empfangen. "Ein Sprachkurs in
der Türkei mag zwar schwer zu organisieren sein, unmöglich ist er aber
nicht", sagte Marion Eckertz-Höfer, die Präsidentin des
Bundesverwaltungsgerichts.
Damit dürften TürkInnen, die größte Gruppe nachziehender Ehegatten,
generell keine Chance auf eine Härtefallregelung haben. Mal abgesehen
davon, dass bei den Sprachtests ein Drittel der Prüflinge durchfällt, die
deshalb kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.
31 Mar 2010
## AUTOREN
(DIR) C. Rath
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