# taz.de -- Europäische Gerichtshof entscheidet: Eizellspende muss erlaubt werden
       
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem österreichischen
       > Paar recht gegeben: Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf
       > er die Eizellspende nicht verbieten.
       
 (IMG) Bild: Das Urteil des europäischen Gerichtshofs hat auch Auswirkungen auf Deutschland, denn im deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende verboten.
       
       FREIBURG taz | Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die
       Eizellspende nicht verbieten. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof
       für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Das Urteil hilft auch
       unfruchtbaren Paaren in Deutschland.
       
       Konkret ging es um ein Ehepaar aus Österreich. Da die Frau überhaupt keine
       Eizellen bilden konnte, war eine normale künstliche Befruchtung nicht
       möglich. Die Nutzung der Eizelle einer anderen Frau verbietet jedoch das
       österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz.
       
       Hiergegen klagte das Paar in Straßburg und berief sich auf die Europäische
       Menschenrechtskonvention. Mit Erfolg. Es sei eine "nicht durch objektive
       und vernünftige Gründe zu rechtfertigende" Ungleichbehandlung, wenn Paare,
       die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung
       ausgeschlossen sind.
       
       Österreich hatte argumentiert, man wolle ungewöhnliche
       Familienkonstellationen - mit einer biologischen und einer genetischen
       Mutter - vermeiden. Dies fand der Gerichtshof nicht überzeugend. Auch die
       Adoption führe zu besonderen Konstellationen.
       
       Außerdem berief sich die Wiener Regierung auf den Schutz potenzieller
       Eispenderinnen vor Ausbeutung. Es genüge aber, so die Richter, wenn für
       Eizellspenden nichts bezahlt werden darf. Dann könnten auch keine sozialen
       Notlagen ausgenutzt werden.
       
       Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Deutschland, denn im deutschen
       Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende ebenfalls verboten. Die
       Bundesregierung sah sich kurz vor der Osterpause aber noch zu keiner
       Stellungnahme fähig. Der Bundesverband reproduktionstechnischer Zentren
       begrüßte das Urteil. "In Deutschland bräuchten jährlich rund tausend Paare
       eine Eizellspende", sagte Geschäftsführerin Monika Uszkoreit.
       
       Derzeit müssen deutsche Paare ins Ausland reisen, um eine Eizellspende für
       die künstliche Befruchtung zu erhalten. Die Eizellspende ist in weiten
       Teilen Europas erlaubt oder geduldet. Verboten ist sie neben Deutschland
       und Österreich nur in der Schweiz, der Türkei, Italien, Litauen, Norwegen
       und Kroatien.
       
       Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fiel mit
       fünf zu zwei Richterstimmen. Das Paar bekommt 10.000 Euro Schadensersatz.
       Österreich kann noch Berufung zur Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen.
       
       CHRISTIAN RATH
       
       3 Apr 2010
       
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 (DIR) Christian Rath
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       wohl auch bald in Deutschland erlaubt werden, fremde Eizellen bei der
       künstlichen Befruchtung zu nutzen.