# taz.de -- Kommentar Suizid in Abschiebehaft: Eine traurige Mahnung
       
       > Schon lange wird gefordert, die Abschiebe- und die Strafhaft zu trennen.
       > Ebenso lange ein dichteres psychologisches Betreuungsnetz. Mit beidem
       > sollte man sich beeilen.
       
 (IMG) Bild: Bittere Bilanz: Justizsenator Till Steffen (GAL).
       
       Im März erst hat sich ein 25-Jähriger in der Abschiebehaft das Leben
       genommen, nun eine 34-Jährige. Das zeigt, wie groß die Verzweiflung dieser
       Menschen angesichts der drohenden erzwungenen Ausreise gewesen ist.
       
       Für Abschiebungen politisch zuständig ist das Innenressort, für den
       Aufenthalt in der Abschiebehaft jedoch das Justizressort. Diese beiden
       Fälle sind also zunächst eine bittere Bilanz für den grünen Justizsenator
       Till Steffen, der sein Amt mit so viel Reformplänen angetreten hat.
       
       In den vergangenen zehn Jahren kam es in der Hamburger Abschiebehaft zwar
       zu 23 Versuchen, aber zu keinem vollendeten Suizid. Das bedeutet, dass
       diese Entscheidung immer auch eine individuelle Komponente hat: dass ein
       Mensch, unabhängig von den Bedingungen seiner Haft, keine Lebensperspektive
       in seinem Herkunftsland sieht. Und das gibt Anlass zur Frage, wie
       sorgfältig die Entscheidung zur Abschiebung getroffen wurde.
       
       Aus dieser Grundsatzfrage folgt aber nicht, dass nicht auch die
       Haftbedingungen genau zu prüfen wären. Schon lange wird gefordert, die
       Abschiebe- und die Strafhaft zu trennen - räumlich und organisatorisch. Und
       seit langem wird ein dichteres psychologisches Betreuungsnetz angemahnt.
       Der Suizid der jungen Frau ist eine traurige Mahnung, sich mit beidem zu
       beeilen.
       
       16 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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