# taz.de -- Politische Gesinnung irrelevant: NPD-Mann darf weiter kehren
       
       > Behörde darf einem rechtsextremen Bezirksschornsteinfeger nicht aufgrund
       > der Gesinnung den Kehrbezirk entziehen, urteilt das Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Ein rechtsextremer Schornsteinfeger darf weiter arbeiten, entschied das Verwaltungsgericht Halle.
       
       Ein Rechtsextremist aus Sachsen-Anhalt, dem die Behörden vor zwei Jahren
       den Kehrbezirk entzogen haben, darf weiter als Bezirksschornsteinfeger
       arbeiten. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Halle. Damit
       gab das Gericht einer Klage des Betroffenen statt und bestätigte eine
       gerichtliche Eilentscheidung aus dem Jahr 2008.
       
       Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte vor zwei Jahren in einem
       bundesweit bislang einmaligen Fall Lutz Battke aus Laucha seinen Kehrbezirk
       entzogen, weil er als führender Rechtsextremist in der Region gilt und seit
       2007 für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises in Naumburg sitzt. Nach
       Angaben des Amts soll Battke wiederholt an Veranstaltungen teilgenommen
       haben, bei denen an die Mörder Walther Rathenaus, Außenministers der
       Weimarer Republik, erinnert wurde.
       
       Diese Aktivitäten belegten die "fehlende persönliche Zuverlässigkeit des
       Betroffenen" und stellten die Glaubwürdigkeit einer rechtsstaatlich
       handelnden öffentlichen Verwaltung infrage, so die Begründung der Behörde.
       Ein Bezirksschornsteinfeger handele in dem ihm zugewiesenen Kehrbezirk im
       Auftrag des Staates, übe dort hoheitliche Rechte aus und habe praktisch
       Zugang zu allen Geschäfts- und Wohnräumen, hieß es weiter. Als funktionaler
       Teil öffentlicher Verwaltung gehöre Verfassungstreue zu den
       Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers. Der Entzug des
       Kehrbezirks bedeutet aus Sicht der Behörde kein Berufsverbot: Battke könne
       einfache handwerkliche Tätigkeiten als Schornsteinfeger weiter ausüben.
       
       Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Der Widerruf der
       Bestellung als Bezirksbürgermeister sei rechtswidrig, urteilte das Gericht.
       Es ist der Auffassung, dass Battke seine beruflichen Aufgaben aus
       fachlicher und persönlicher Sicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Seine
       politische Einstellung habe sich nicht auf die Berufspflichten ausgewirkt,
       sagte Volker Albecht, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. "Ein
       Bezirksschornsteinfeger muss nicht verfassungstreu sein", so Albecht
       weiter. "Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung." Aufgrund einer
       gerichtlichen Eilentscheidung aus dem Jahr 2008 durfte Battke bereits bis
       zum jetzt gefällten Urteil weiterarbeiten.
       
       Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hatte das Vorgehen
       der zuständigen Behörde 2008 mit einem Verweis auf das sogenannte
       Kehrmonopol ausdrücklich unterstützt. Kehrbezirke werden vom Staat
       normalerweise auf Lebenszeit vergeben. Bezirksschornsteinfeger dürfen
       Angestellte haben, Lehrlinge ausbilden und hoheitliche Rechte ausüben.
       
       Die Landesbehörde kann nun in einer Sprungrevision direkt vor dem
       Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil vorgehen.
       
       30 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA