# taz.de -- Kommentar Einsatz von Brechmitteln: "Härte und Schärfe" ohne Gesetz
> Igor V. hat in einem ohnehin unmenschlichen Setting haarsträubende Fehler
> gemacht. Das Urteil gegen ihn legt deshalb nahe, dass noch mehr
> Verantwortliche angeklagt werden müssen.
Auch in Anwesenheit der Polizei muss ein Arzt verantwortungsvoll handeln.
Der Bundesgerichtshof hat deshalb zu Recht den Freispruch für den Bremer
Arzt Igor V. aufgehoben.
V. hatte 2004 im Auftrag der Polizei einen Brechmitteleinsatz gegen einen
mutmaßlichen Dealer durchgeführt, an dem der Afrikaner letztlich qualvoll
starb.
Bei der jetzigen Entscheidung ging es nicht mehr um die Methode an sich.
Brechmitteleinsätze gegen vermeintliche Drogenhändler hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bereits 2006 gestoppt.
Er wertete sie unter anderem als "unmenschliche und erniedrigende
Behandlung". Die Maßnahme war vor allem in Bremen und Hamburg praktiziert
worden. Sie wirkte schon immer wie eine gezielte Machtdemonstration fürs
rechte Publikum. Es ging dabei weniger um die Feststellung von
Beweismitteln - da konnte man ja auch warten, bis verschluckte Drogen den
Darm auf natürlichem Wege verlassen. Vielmehr hatte die entwürdigende
Prozedur ihren Selbstzweck als eine von der Polizei sofort vollstreckbare
Körperstrafe. Auch Rassismus dürfte eine Rolle gespielt haben, da die
Maßnahme fast nur bei Schwarzafrikanern angewandt wurde.
Der jetzt entschiedene Todesfall war da nur die ultimative tragische
Zuspitzung. Arzt Igor V. hat in einem ohnehin unmenschlichen Setting
weitere haarsträubende Fehler gemacht. Während die Vorinstanz ihn wegen der
überfordernden Rahmenbedingungen freisprach, legt der BGH nun nahe, dass
noch mehr Verantwortliche angeklagt werden sollen.
Der damalige Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) sollte dann aber
auch nicht vergessen werden. Er hatte "Härte und Schärfe" per
Brechmitteleinsatz auch dann noch gefordert, als in Hamburg schon der erste
Mensch bei dieser Methode gestorben war.
29 Apr 2010
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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