# taz.de -- Verlage wollen neue Einnahmequelle: Leistung soll sich lohnen
       
       > Verleger und Journalistenverbände diskutieren erste Entwürfe für ein
       > Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Jetzt wurden sie öffentlich und
       > sorgen für Unruhe.
       
 (IMG) Bild: Für die kleinen "snippets" möchten die Verlage Geld sehen.
       
       FREIBURG taz | Langsam wird es konkret. Verlegerverbände und Gewerkschaften
       diskutieren intern erste Gesetzentwürfe, wie ein Leistungsschutzrecht für
       Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aussehen könnte. Das Urheberportal
       [1][irights.info] hat sie jetzt veröffentlicht und als unnötig bis
       gefährlich kritisiert.
       
       Ein Leistungsschutzrecht soll die wirtschaftliche und organisatorische
       Leistung eines Verlags beim Erstellen einer Zeitung oder einer
       Zeitungs-Webseite schützen. Leistungsschutzrechte sind dabei nichts
       revolutionär Neues. So hat zum Beispiel eine Plattenfirma schon heute ein
       Leistungsschutzrecht an den Masterbändern der aufgenommenen Musik.
       
       Bisher haben Verlage laut Gesetz allerdings kein derartiges Recht. Sie
       können nur Rechte geltend machen, die ihnen die Journalisten vorher
       ausdrücklich vertraglich abgetreten haben. Meist genügen diese
       Nutzungsrechte, damit auch der Verlag gegen die unbefugte Nutzung von
       Zeitungstexten durch Dritte vorgehen kann.
       
       Die Verleger wollen nun aber nicht mehr von den Urheberrechten der
       Journalisten abhängig sein und eigene Rechte haben. So sollen auch neue
       Einnahmen als Ausgleich für schwindende Auflagen und Anzeigenerlöse möglich
       werden. Immerhin haben die Verleger bereits die schwarz-gelbe Koalition
       überzeugt. Im Koalitionsvertrag heißt es, ein "Leistungsschutzrecht für
       Presseverlage" werde angestrebt. Verleger und Gewerkschaften diskutieren
       jetzt über die Ausgestaltung. Nach den vorliegenden Entwürfe sollen neue
       Paragraphen 87f und 87g ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden.
       
       Konkrete Bedeutung könnte das neue Leistungsschutzrecht zum Beispiel
       gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google bekommen. Denn die kleinen
       Ausschnitte (snippets), die Google auf einer Suchliste anzeigt, können mit
       dem klassischen Urheberrecht nicht verhindert werden, da sie keinen
       Werk-Charakter haben. Hätten die Verleger jedoch ein Leistungsschutzrecht,
       müsste Google vorher eine Verwertungsgesellschaft fragen und die Verleger
       an den (Werbe-)erlösen beteiligen. Google könnte in den Verhandlungen dann
       aber darauf verweisen, dass man den Verlags-Webseiten bereits etwas Gutes
       tue und ihnen Nutzer zuführe.
       
       In der Befürwortung des neuen Rechts sind sich Verleger und Gewerkschaften
       einig. In der Ausgestaltung gibt es aber noch Streitpunkte. So wollen die
       Verleger, dass das Lesen von eigentlich kostenlosen Online-Inhalt immer
       dann genehmigungs- und zahlungspflichtig wird, wenn es zu beruflichen
       Zwecken erfolgt. Dies könnte Banken oder Behörden treffen. Die
       Journalistengewerkschaften DJV und dju/ver.di lehnen das ab, weil sonst
       auch freie Journalisten betroffen wären, die auf Zeitungsseiten im Internet
       recherchieren.
       
       Sicherstellen wollen die Gewerkschaften auch, dass das Leistungsschutzrecht
       deutlich vom Urheberrecht getrennt wird. Sonst könnte ein freier Journalist
       Probleme bei der Zweitverwertung seiner Texte bekommen und müsste den
       Verlag vorher um Erlaubnis fragen. Diese Trennung ist rechtstechnisch
       allerdings gar nicht so einfach.
       
       Vor allem aber wollen die Gewerkschaften, dass die Journalisten angemessen,
       das heißt zur Hälfte, an den eventuellen Einnahmen beteiligt werden.
       
       [2][Irights.info] ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass man ein
       Leistungsschutzrecht für Verleger überhaupt braucht. Als
       "Kollateralschaden" werde die Informationsvermittlung und -Beschaffung in
       bisher nicht absehrbarer Weise beeinträchtigt. Verleger und Gewerkschaften
       betonen, dass bloße Zitate aus Zeitungsartikeln weiter kostenlos und
       genehmigungsfrei möglich bleiben sollen.
       
       11 May 2010
       
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