# taz.de -- Urteil im Tauss-Prozess: Immerhin nicht pädophil
       
       > Jörg Tauss ist zu 15 Monaten Bewährung verurteilt worden: Der frühere
       > SPD-Abgeordnete besaß kinderpornografische Bilder und Videos. Aus
       > beruflichen Gründen, sagt er.
       
 (IMG) Bild: Haftstrafe auf Bewährung: Jörg Tauss muss vorerst nicht ins Gefängnis, gilt aber künftig als vorbestraft.
       
       KARLSRUHE taz | Der Ex-Abgeordnete Jörg Tauss kam mit einem blauen Auge
       davon. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Freitag zwar wegen
       Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von
       einem Jahr und drei Monaten. Allerdings stufte ihn das Gericht nicht als
       Pädophilen ein. Eine weitere politische Karriere bleibt für den ehemaligen
       SPD-Mann, der jetzt zur Piratenpartei gehört, also möglich.
       
       Vor rund einem Jahr fand die Polizei auf dem Dienst-Handy von Tauss und auf
       drei DVDs in seinem Bücherschrank mehr als 200 Bild- und Videodateien mit
       Kinderpornografie. Nach einigen Tagen erklärte Tauss, er habe als
       medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderporno-Szene
       recherchiert, um Vertriebswege zu überprüfen. Außerdem habe er versucht,
       einen Kinderporno-Ring zu überführen. Tauss berief sich auf eine
       Vorschrift, die den Besitz von Kinderpornografie zur Erfüllung "beruflicher
       Pflichten" erlaubt.
       
       Das Landgericht stellt nun fest, dass die Ausnahmeklausel zwar für
       Jugendschützer und Polizisten gelte, aber nicht für Abgeordnete. Diese
       hätten kein Recht, zu Recherchezwecken Gesetze zu brechen, sondern müssten
       sich von der Bundesregierung informieren lassen. "Ein Abgeordneter darf
       sich auch nicht am Bahnhof einen Revolver besorgen, um zu beweisen, wie
       leicht so etwas ist", sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl.
       
       Das Gericht nahm Tauss seine Geschichte mit der dienstlichen Recherche aber
       auch gar nicht ab. Schließlich habe sich Tauss keine Notizen gemacht und
       seine gewonnenen Insider-Kenntnisse nicht in den einschlägigen Debatten
       eingesetzt. "Sie haben aus privaten Gründen recherchiert", sagte Richter
       Udo Scholl. Das Gericht habe allerdings nicht feststellen können, dass
       Tauss sich die Dateien zur sexuellen Erregung besorgt hat. Es könne auch
       sein, dass Tauss "schlicht aus Neugier" gehandelt habe - eine salomonische
       Begründung.
       
       Tauss darf sich nun zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, sonst
       muss er doch ins Gefängnis. Auf eine Geldstrafe und eine Bewährungsauflage
       verzichtete das Gericht, der Ex-Abgeordnete sei mit dem öffentlichen Rummel
       bereits genug bestraft.
       
       Dabei nahm Richter Scholl aber die Karlsruher Staatsanwälte ausdrücklich in
       Schutz. "Es gibt keine Anzeichen, dass die Staatsanwaltschaft die Presse
       von der anstehenden Durchsuchung unterrichtet hat." Er wies auch den von
       der Verteidigung erhobenen Vorwurf der "sozialen Exekution" zurück.
       
       Tauss, der einen Freispruch gefordert hatte, war mit dem Urteil
       unzufrieden. Er ließ aber offen, ob er gegen die Entscheidung Revision beim
       Bundesgerichtshof einlegen wird. "Ich gehe jetzt eine Woche Fahrrad fahren
       und überlege mir das."
       
       28 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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