# taz.de -- Streit um Hirschof in Prenzlauer Berg: Bezirksamt will enteignen
       
       > Anwohner klagen erfolgreich auf Parkprivatisierung. Bezirk gibt nicht
       > auf.
       
 (IMG) Bild: Röhrendes Unrecht: Ein echter Hirsch wie dieser steht freilich nicht im Hof
       
       Im Streit über den Hirschhof in Prenzlauer Berg will das Bezirksamt Pankow
       das Grundstück weiterhin zur öffentlichen Grünanlage machen und sich
       notfalls durch Enteignung durchsetzen. Am Freitag unterlag das Bezirksamt
       Anwohnern eines angrenzenden Hauses in einer Verhandlung. Dabei entschied
       das Gericht, dass der Hirschhof keine öffentliche Grünanlage ist.
       
       Der Hirschhof ist ein in den 80er Jahren aus Hinterhöfen zusammengelegter
       Park im Dreieck Oderberger Straße, Kastanienallee und Eberswalder Straße.
       Heutige Anwohner hatten geklagt, weil sie Teile des Hofs als ihr Eigentum
       betrachten und entsprechend nutzen wollen ([1][taz berichtete]). Der Bezirk
       will hingegen, dass der Park öffentlich zugänglich bleibt und mit einer
       Grünanlage auf dem Nachbargrundstück verbunden wird.
       
       Trotz der Niederlage vor Gericht bleibt Bezirksbürgermeister Matthias Köhne
       (SPD) unbesorgt: "Das sehe ich ziemlich gelassen, denn das ändert nichts an
       der Planung und an der Nutzung der Fläche." Der Bezirk habe noch weitere
       Rechtsmittel in petto. Momentan läuft ein weiteres Verfahren, in dem
       geprüft wird, ob das Grundstück in der DDR-Zeit als öffentlicher Park
       genutzt wurde. Ist das der Fall, so dürfe der Bezirk es für 15 Euro pro
       Quadratmeter kaufen und es weiter für alle zugänglich lassen, sagt Köhne.
       Schlage dieser Weg fehl, so könne enteignet werden. Die Grundlage dafür sei
       der 2009 aufgestellt Bebauungsplan, "das härteste Gesetz der Kommune".
       
       Frank Boermann, Anwalt der Anwohner, bezweifelt hingegen, dass der Bezirk
       leicht an das Grundstück kommt. Zum einen würden hinter dem Verfahren zum
       Ankaufsrecht des Bezirks ähnliche Fragen stehen wie hinter dem Verfahren
       von Freitag. Zum anderen werde in Deutschland nicht mal eben enteignet. "So
       einfach ist das nicht. Das muss verhältnismäßig sein. Es werden Grundrechte
       betroffen", sagt Boermann. Zudem hält er es für fraglich, dass der Bezirk
       das Geld für die Enteignungsentschädigung zusammenbekommt.
       
       28 Jun 2010
       
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