# taz.de -- Interview zu Gentests für Embryos: "Höchstens 300 Fälle pro Jahr"
       
       > Droht nach einem Urteil des BGH willkürliche Selektion von Embryonen?
       > Nein, sagt der Vorsitzende der deutschen Reproduktionsmediziner. Auf das
       > Down-Syndrom etwa werde gar nicht getestet.
       
 (IMG) Bild: Aus Plastik kann man sie schon herstellen: Designer-Embryonen.
       
       taz.de: Herr Krüssel, der Bundesgerichtshof hat die
       Präimplantationsdiagnostik, kurz: PID, in manchen Fällen erlaubt, Kritiker
       fürchten nun eine willkürliche Selektion von Embryonen. Warum glauben Sie
       nicht an einen Dammbruch? 
       
       Jan-Steffen Krüssel: Das Urteil sagt ja sehr deutlich, dass die PID nur in
       einem sehr begrenzten Bereich angewendet werden darf, die
       Geschlechtsbestimmung eines Kindes gehört ganz klar nicht dazu. Die
       Mutationen sind aber in jedem Einzelfall andere, deshalb gibt es auch
       keinen Standardtest. Für jedes betroffene Paar muss erst einmal neu
       herausgefunden werden, wo die Störung liegt.
       
       In welchen Fällen ist eine PID dann angezeigt? 
       
       Immer dann, wenn es bei vorausgegangenen Schwangerschaften bereits einen
       schicksalhaften Verlauf gab. Welche Fehlbildungen oder Störungen das in den
       Einzelfällen genau sind, kann man nicht exakt sagen, das sind ganz
       unterschiedliche Sachen. Das klassische Down-Syndrom gehört aber sicher
       nicht dazu.
       
       Warum nicht? 
       
       Trisomie 21 ist eine Störung, die zu einem großen Teil von der Mutter
       kommt, sie wird über das Alter der Eizelle vererbt. Das kann - und konnte
       auch schon vor dem Urteil - völlig legal durch die Prokörperbiopsie
       diagnostiziert werden.
       
       Entsteht durch solch ein Urteil nicht ein gesellschaftlicher Druck, alle
       zur Verfügung stehenden Tests auch zu machen? 
       
       Das müsste dann ja heute schon gelten. Es gibt ja bereits die Möglichkeit
       der Pränataldiagnostik oder der Fruchtwasseruntersuchung. Außerdem kann man
       gar nicht das ganze Genom untersuchen und damit auch nicht auf alle
       etwaigen Defekte vorab testen.
       
       Taz: Behinderte fühlen sich dennoch durch dieses Urteil in ihrer Würde
       verletzt, können Sie das verstehen? 
       
       Krüssel: Ich kann das natürlich in gewissem Sinne verstehen, trotzdem sitzt
       mir im konkreten Fall dann ja ein Paar gegenüber, das ich auch sehr gut
       verstehen kann. Das ist sicherlich schwierig, das dann in einen
       gesellschaftlichen Kontext zu kriegen, da gebe ich Ihnen auch recht.
       
       13 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ariane Lemme
       
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