# taz.de -- Urteil im Billig-Bordellprozess: Erst die Flatrate, dann der Knast
       
       > Die Betreiber der "Pussy-Clubs" werden verknackt. Denn in ihren
       > "Flatrate-Bordellen" zahlten sie für die Prostituierten keine
       > Sozialversicherungsbeiträge.
       
 (IMG) Bild: Das Flatrate-Konzept sorgte bundesweit für großes Aufsehen.
       
       STUTTGART taz | Das Landgericht Stuttgart verurteilte am Freitag die
       Betreiber von bundesweit vier Flatrate-Bordellen. Die sechs überwiegend
       rumänischen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
       Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie die Sozialversicherungs-Beiträge von
       bundesweit über hundert Prostitutierten nicht bezahlt hatten. Zwang und
       Drohungen habe es in den Bordellen allerdings nicht gegeben, betonte der
       Vorsitzende Richter Andreas Arndt.
       
       Die Angeklagten hatten seit 2008 vier "Pussy-Clubs" in Heidelberg, Berlin,
       Wuppertal und zuletzt in Stuttgart-Fellbach eröffnet. Im größten Bordell,
       in Stuttgart, arbeiteten rund 70 rumänische Prostituierte. Für einen
       Flatrate-Betrag ab 70 Euro gab es Sex, Getränke und Essen.
       
       Das Konzept sorgte bundesweit für großes Aufsehen. Zum einen, weil die
       Clubs starken Kundenzulauf hatten. Zum anderen führte die reißerische
       Werbung "Sex mit allen Frauen, solange du willst, so oft du willst und wie
       du willst" zu heftigen Protesten.
       
       Wenn die Frauen kein Mitspracherecht mehr hätten, verstoße das gegen die
       Menschenwürde, erklärte etwa der Stuttgarter Justizminister Ulrich Goll
       (FDP). Auf dem Höhepunkt der Proteste kam es im Juli 2009 zu einer Razzia
       mit 700 Polizisten. Anschließend wurden die Pussy-Clubs in Heidelberg und
       Fellbach vorübergehend geschlossen - wegen schmuddeliger Betten und
       Massagebänke.
       
       Beim Landgericht Stuttgart ging es nun aber weder um Menschenwürde noch um
       Hygiene, sondern um den arbeitsrechtlichen Status der Frauen. Da diese vom
       Bordell per Tagespauschale bezahlt wurden und kein wirtschaftliches Risiko
       trugen, seien sie eindeutig Arbeitnehmerinnen gewesen, so das Gericht - und
       nicht wie behauptet selbständige Subunternehmerinnen. Folglich hätten die
       Bordell-Betreiber Sozialabgaben abführen müssen.
       
       Strafmildernd räumte das Gericht jedoch ein, dass eine Beschäftigung von
       rumänischen Prostituierten als Arbeitnehmerinnen bislang gar nicht möglich
       ist. Rumänien ist zwar EU-Mitglied, es gelten aber noch Übergangsfristen.
       
       23 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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