# taz.de -- Kommentar Urteil zu Polizei-Überwachung: Wichtiges Urteil - mit Haken
> Das Urteil, dass die Polizei nicht mehr auf jeder Demo ungehindert filmen
> darf, setzt Maßstäbe. Aber: Wann die Polizei künftig filmt und wann
> nicht, darf sie aber selbst definieren.
Wer in Berlin nicht gänzlich unpolitisch ist, weiß: Kaum bist du auf einer
Demo, wirst du auch schon gefilmt. Diese polizeiliche
Selbstverständlichkeit hat das Verwaltungsgericht jetzt infrage gestellt.
Mit seinem Urteil setzt es Maßstäbe: Bereits die permanente Präsenz eines
Kamerawagens, so die Richter, kann eine Einschränkung der
Demonstrationsfreiheit darstellen - weil sich friedliche ProtestlerInnen
von der Dauerüberwachung abgeschreckt fühlen könnten.
Dass Richter die Polizei zurückpfeifen, ist durchaus üblich und völlig
normal. Erschreckend ist jedoch, wie weitreichend der Korrekturbedarf in
letzter Zeit ist. Der Bundesgerichtshof rügte vor wenigen Wochen das
Bundeskriminalamt für die illegale Bespitzelung von drei linken Berlinern;
nun erklärten die hiesigen Verwaltungsrichter nahezu jeden Demonstranten
für betroffen: Ihr Urteil bemängelt, dass es schon zur Normalität geworden
ist, Protestierer jeglicher Couleur massenhaft und ohne Grund zu
überwachen.
Wann darf gedreht werden?
Es ist wichtig, diese Ausbreitung der Überwachungspraxis scharf zu
kritisieren. Das Problem ist damit jedoch keineswegs gelöst. Wann sie
filmen darf und wann nicht, wird die Polizei auch in Zukunft weitgehend
selbst definieren. Denn die Grundlage, ob eine Demo als friedlich gilt, ist
die davor erstellte Gefahrenanalyse. Und die schreibt die Polizei. Will
heißen: Wenn sie filmen will, muss sie nur das Drehbuch ändern.
Das Verwaltungsgericht hat damit einen wunden Punkt aufgezeigt - nun liegt
es an den Demonstranten, ihre eigene Überwachung zu überwachen. Und die
Polizei nicht nur zu filmen, wenn sie schlägt, sondern auch, wenn sie
filmt.
28 Jul 2010
## AUTOREN
(DIR) Martin Kaul
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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