# taz.de -- Kommentar Urteil zu Polizei-Überwachung: Wichtiges Urteil - mit Haken
       
       > Das Urteil, dass die Polizei nicht mehr auf jeder Demo ungehindert filmen
       > darf, setzt Maßstäbe. Aber: Wann die Polizei künftig filmt und wann
       > nicht, darf sie aber selbst definieren.
       
       Wer in Berlin nicht gänzlich unpolitisch ist, weiß: Kaum bist du auf einer
       Demo, wirst du auch schon gefilmt. Diese polizeiliche
       Selbstverständlichkeit hat das Verwaltungsgericht jetzt infrage gestellt.
       Mit seinem Urteil setzt es Maßstäbe: Bereits die permanente Präsenz eines
       Kamerawagens, so die Richter, kann eine Einschränkung der
       Demonstrationsfreiheit darstellen - weil sich friedliche ProtestlerInnen
       von der Dauerüberwachung abgeschreckt fühlen könnten.
       
       Dass Richter die Polizei zurückpfeifen, ist durchaus üblich und völlig
       normal. Erschreckend ist jedoch, wie weitreichend der Korrekturbedarf in
       letzter Zeit ist. Der Bundesgerichtshof rügte vor wenigen Wochen das
       Bundeskriminalamt für die illegale Bespitzelung von drei linken Berlinern;
       nun erklärten die hiesigen Verwaltungsrichter nahezu jeden Demonstranten
       für betroffen: Ihr Urteil bemängelt, dass es schon zur Normalität geworden
       ist, Protestierer jeglicher Couleur massenhaft und ohne Grund zu
       überwachen.
       
       Wann darf gedreht werden? 
       
       Es ist wichtig, diese Ausbreitung der Überwachungspraxis scharf zu
       kritisieren. Das Problem ist damit jedoch keineswegs gelöst. Wann sie
       filmen darf und wann nicht, wird die Polizei auch in Zukunft weitgehend
       selbst definieren. Denn die Grundlage, ob eine Demo als friedlich gilt, ist
       die davor erstellte Gefahrenanalyse. Und die schreibt die Polizei. Will
       heißen: Wenn sie filmen will, muss sie nur das Drehbuch ändern.
       
       Das Verwaltungsgericht hat damit einen wunden Punkt aufgezeigt - nun liegt
       es an den Demonstranten, ihre eigene Überwachung zu überwachen. Und die
       Polizei nicht nur zu filmen, wenn sie schlägt, sondern auch, wenn sie
       filmt.
       
       28 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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