# taz.de -- Kommentar Haftentlassung Kachelmann: Keine Vorentscheidung
       
       > Für Kachelmann ist seine Haftentlassung natürlich eine gute Nachricht.
       > Ein Freispruch zeichnet sich aber noch längst nicht ab.
       
       Jörg Kachelmann ist frei. Der Wettermoderator, dem die Vergewaltigung einer
       ehemaligen Geliebten vorgeworfen wird, muss aus der Untersuchungshaft
       entlassen werden, denn das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den dringenden
       Tatverdacht verneint.
       
       Für Kachelmann ist das natürlich eine gute Nachricht. Als Schweizer, also
       Ausländer, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde bei ihm - wie bei
       anderen Ausländern auch - fast automatisch Fluchtgefahr angenommen. Ohne
       dringenden Tatverdacht kann er den Prozess, der am 6. September beginnt,
       nun in Freiheit abwarten.
       
       Für die Frau, die ihn angezeigt hat, ist das OLG-Votum ein neuer
       Nackenschlag. Ihre Aussage wird nicht als genügend glaubwürdig angesehen,
       um den dringenden Tatverdacht aufrechtzuerhalten. Das OLG hält eine
       Falschanzeige für möglich und schließt nicht einmal aus, dass sie sich ihre
       Verletzungen selbst beigebracht hat. Wenn sie wirklich von Kachelmann
       vergewaltigt wurde, dann wird sie durch diese Entscheidung ein zweites Mal
       zum Opfer gemacht. Allerdings kann kein Außenstehender wirklich beurteilen,
       ob die OLG-Entscheidung richtig war. Nur die Richter kennen alle Akten,
       Aussagen, Gutachten und Gegengutachten. Die Öffentlichkeit kennt nur
       Schnipsel, die vom Verteidiger und von der Staatsanwaltschaft gezielt
       lanciert wurden. Der Fall steht auf der Kippe. Das Landgericht Mannheim hat
       Anfang Juli - bei gleicher Sachlage - noch "dringenden Tatverdacht"
       angenommen.
       
       Ein Freispruch für Kachelmann zeichnet sich jedenfalls noch nicht ab. Die
       Anklage bleibt ja bestehen, der Prozess wird stattfinden. Entscheiden wird
       zunächst das Landgericht Mannheim, das bisher eher der Frau glaubte. Und
       sollte Kachelmann nach einer Verurteilung Revision einlegen, wäre auch
       nicht das jetzt aktive OLG Karlsruhe zuständig, sondern der
       Bundesgerichtshof. Die U-Haft-Entscheidung ist also nur ein punktueller
       Erfolg für Kachelmann, keine Vorentscheidung.
       
       29 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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